Landwirtschaft

Streuobstwiesen erhalten

MdL Dr. Wolfgang Reinhart spricht von „einzigartigen Landschaftselementen“

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MdL Dr. Wolfgang Reinhart will sich verstärkt für den Erhalt von Streuobstwiesen einsetzen. © DPA

Main-Tauber-Kreis/Stuttgart. Bei einem Gesprächsaustausch mit dem Vorstand des Tauberländer Bio-Streuobstwiesen hat MdL Dr. Wolfgang Reinhart bekräftigt, sich für den Erhalt der Streuobstwiesen in der Region einzusetzen.

„Streuobstwiesen sind wertvoller Erholungsraum, Frischluftproduzent, Windfang, Schattenspender sowie Bestandteil einer vielfältigen Kulturlandschaft, die Monokulturen aufwertet und nicht nur dem Auge Abwechslung bietet“, betonte der Landtagsvizepräsident. „Einerseits sind in den vergangenen Jahrzehnten viele Streuobstbestände verschwunden, andererseits stehen in Baden-Württemberg europaweit die meisten Streuobstbäume. Daher gilt es, in unserer Heimat diese einzigartigen Landschaftselemente mit ihren vielfältigen Funktionen zu sichern und zu bewahren“.

„Mit unterschiedlichen Maßnahmen und Hilfen wollen wir erreichen, dass möglichst viele Streuobstwiesen insektenfreundlich und ohne Einsatz von Pestiziden nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden“, erklärte Henry Mühlbauer, Vorsitzender des Vereins Tauberländer Bio-Streuobstwiesen. „Unsere Arbeit zielt darauf ab, den heimischen Artenreichtum aufrechtzuerhalten und das stille Verschwinden dieser wertvollen Kleinode zu verhindern, damit auch unsere Kinder und Enkel noch den Artenreichtum erleben können“, teilte der Vereinsvorsitzende weiter mit. Im Main-Tauber-Kreis müssen über 130 000 Obstbäume gepflegt werden, wobei das Landratsamt bereits seit dem Vorjahr bei der Schnittgutentsorgung Unterstützung anbiete.

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„Auf den Wiesen unserer Mitglieder wachsen Biofrüchte für regionale Premiumsäfte. Dafür pflegen die Mitglieder die Grundstücke nach biologischen Vorgaben und selektieren ihr Obst für hochwertigsten Bio-Apfelsaft und Bio-Apfelspritzer. So tragen sie mit den Verbrauchern für den Erhalt der wertvollen Biotope bei“, erläuterte Henry Mühlbauer.

Zum Abschluss sagte Wolfgang Reinhart dem Verein seine Unterstützung zu. Außerdem wandte er sich bezüglich der Streuobstbestände im Kreis in einem Abgeordnetenbrief an das Agrarministerium.

Zwar finde keine regelmäßige Kartierung der Streuobstbestände in Baden-Württemberg statt, auf Fernerkundung basierende Schätzungen von 2020 gingen jedoch von rund 7,1 Millionen Streuobstbäumen landesweit aus, davon über 133 000 auf etwa 133 400 Hektar im Kreis, berichtet Wolfgang Reinhart aus dem Antwortschreiben von Minister Peter Hauk.

Rückgang um 17 Prozent

Schätzungsweise seien die Streuobstbestände im Land innerhalb von zehn Jahren von etwa 8,5 Millionen Bäume um 17 Prozent zurückgegangen. Für den Kreis lägen dem MLR keine spezifischen Daten vor. „Durch ein Projekt ‚Streuobstpatenschaften’ der Sortenerhaltungszentrale Baden-Württemberg am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee haben landesweit 32 Landkreise für jeweils drei Streuobstsorten entsprechende Patenschaften übernommen“, teilt Reinhart mit. Für den Kreis seien die beiden Apfelsorten „Schöner aus Miltenberg“ und „Schwaikheimer Rambur“ sowie die Birnensorte „Saint Remy“ ausgewählt worden.

„Nur mit dem entsprechenden Engagement lässt sich dieser für Baden-Württemberg so prägende und naturschutzfachlich sehr wertvolle Bestandteil der Kulturlandschaft erhalten“, sind sich Wolfgang Reinhart und Minister Peter Hauk einig. „Im Kreis besteht zusätzlich die Möglichkeit für Landwirte und Privatpersonen, an einem kommunalen Förderprogramm teilzunehmen, das die Pflanzung von Streuobstbäumen bezuschusst“, weist Wolfgang Reinhart ergänzend hin.

Die Beratungsstelle für Obst, Garten und Landschaft im Landratsamt Main-Tauber unterstütze bei der Planung sowie Anlage neuer Streuobstwiesen und gebe fachliche Auskunft, welche Sorten für die Grundstücke geeignet seien. Die Höhe der Förderung betrage je Hochstammobstbaum 30 Euro und je Halbstammobstbaum 25 Euro. Bezuschusst werden maximal 15 Obstbäume pro Person und Jahr. Die Gesamtförderhöhe für 2023 belaufe sich auf 30 000 Euro. Sobald dieser Betrag aufgebraucht sei, seien keine weiteren Förderungen mehr möglich.

Andere Programme offerieren beispielsweise Landwirten finanzielle Zuschüsse für die aufwendige Grünlandpflege unter und zwischen Streuobstbäumen.

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