Versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung lautete die Anklage gegen einen 26-jährigen Iraker. Jetzt wurde er zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mosbach/Lauda-Königshofen. Das Urteil im Fall um einen irakischen Flüchtling, dem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen wurde, ist gefallen: Der 26-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Landgericht in Mosbach sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der junge Mann am Abend des 17. Novembers 2018 im Bereich einer Asylbewerberunterkunft in Königshofen versucht hat, einen anderen Flüchtling heimtückisch zu töten.
Staatsanwalt fordert neun Jahre
Der vorsitzende Richter Dr. Alexander Ganter wies in der Urteilsverkündung auf die niederen Beweggründe des Täters hin. „Die Tat war geplant, zudem lag zunächst ein Tötungsvorsatz vor, sagte der Richter. Der Oberstaatsanwalt Hansjörg Bopp forderte neun Jahre für den Täter. Er sah den Tatbestand „versuchter Mord“ als erfüllt. Den „Rücktritt vom Tötungsversuch“ sah Bopp als nicht gegeben an. „Der Täter wollte dem Opfer nur nicht zurück in die Unterkunft folgen, weil er wusste, dass er dort mit Kameras aufgenommen würde“, sagte Bopp.
Das Gericht ordnete den Fall anders ein: Der Täter sei im Laufe der Auseinandersetzung von seinem Tötungsvorhaben abgewichen. Dass der Täter nicht vorbestraft ist, wirkte sich zusätzlich strafmildernd aus. Alle Parteien nahmen das Urteil an, somit ist es rechtskräftig.
Über Tathergang und Motiv machten Opfer und Täter gegensätzliche Aussagen. Laut dem Geschädigten sei er schon ein paar Tage vor der Tat mit dem jungen Iraker in Kontakt gekommen. In diesem Gespräch ging es um einen Freund des Täters, der vermeintlich mit Drogen handelte. Das Opfer habe sich über ihn lustig gemacht. Am Tatabend habe ihn der 26-Jährige in seinem Zimmer erneut zur Rede gestellt und ihn dazu aufgefordert, ihm nach draußen zu folgen. Dort habe er dann aus seiner rechten Jackentasche ein Messer gegriffen und ihn damit attackiert.
Die Tatwaffe habe er jedoch nicht gesehen. Der Täter blieb bei seiner Version, dass es bei der Auseinandersetzung um seine Freundin ging. Das Opfer habe sie belästigt. Nachdem er den Geschädigten zur Rede gestellt habe, sei es zu einer „Schlägerei“ gekommen.
Vier Zeugen geladen
Als Zeugen wurden neben dem Tatopfer drei Polizeibeamte, die in den Fall involviert waren, gehört. Außerdem stellte die Rechtsmedizinerin Dr. med. Anne Weber ihr Gutachten zu den Verletzungen des Opfers vor. In der Gerichtsverhandlung wurden auch kurze Sequenzen aus den aufgenommenen Überwachungsvideos am Tatabend gezeigt. Auf einem der Videos ist der Täter zu sehen, wie er dem Opfer zunächst in die Unterkunft folgt.
Der erste Polizeibeamte hatte im Zuge der Ermittlungen eine Frau aus Unterballbach vernommen, die sich um den Täter „gekümmert“ habe. Sie sei mit dem jungen Mann „gut bekannt“ gewesen. Die Frau bestätigte, dass der Angeklagte mit Drogen zu tun hatte. Der junge Iraker habe bei einem Autozulieferer gearbeitet. Dort sei ihm dann aber wegen „Unzuverlässigkeit“ gekündigt worden, weil er in den sechs Wochen seiner Beschäftigung nut an elf Tagen anwesend war.
Der Polizeibeamte schilderte auch die Vernehmung eines wohnungslosen Mannes, der mit dem Flüchtling in der Unterkunft in Königshofen wohnte. Dieser habe am Tatabend aus seinem Zimmerfenster ein „kurzes Gespräch“ zwischen zwei Personen vernommen.
Dann habe er Schreie und Hilferufe gehört und gesehen, wie ein mit einer Kapuze bekleideter Mann wegrannte und dabei eine Wegwerfbewegung mit der linken Hand gemacht habe. Anschließend habe ein weiterer Hausmitbewohner bei ihm geklopft und ihn über die Verletzungen des Tatopfers informiert.
Angebliche Belästigungen
Eine weitere befragte Polizeibeamtin sprach während ihrer Ermittlungen mit der Freundin des Täters. Die junge Frau habe erzählt, dass sie vom Opfer belästigt worden sei und von ihm Drogen angeboten bekommen hat. Am Tattag sei die Frau mit dem Täter zu der Unterkunft gefahren, um den Belästigungen ein Ende zu setzen.
Dort angekommen sei sie erneut vom Geschädigten belästigt worden, während ihr Freund in der Unterkunft nach dem jungen Flüchtling suchte. Später soll es dann zur Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern gekommen sein. Von den Verletzungen des Opfers habe sie jedoch nichts mitbekommen.
Die Rechtsmedizinerin Dr. med. Anne Weber stellte in der Verhandlung ihr Gutachten zu den Verletzungen des Tatopfers vor.
Der Mann habe durch die Tat massiv an Blut verloren und hätte ohne die Notoperation nicht überlebt, sagte sie.
„Die Verletzungen weisen auf ’scharfe Gewalt’ hin. Das Opfer erlitt schwere Wunden im linken Brustkorbbereich und im Gesicht. Zudem wurden einige Muskeln verletzt.“ Außerdem sei es zu Schnittverletzungen im Rückenbereich gekommen.
Aufgrund der Muster der Verletzungen komme das gefunden Tapeziermesser als Tatwaffe in Frage. „Dann muss der Täter mit einer erheblichen Wucht gehandelt haben“, erklärte die Rechtsmedizinerin. Die Merkmale auf dem Körper des Opfern deuten auf ein „dynamisches Geschehen“ hin.
Vor der Urteilsverkündung hatte noch einmal der Täter das Wort. Er bedauere die Tat und entschuldigte sich beim geschädigten Opfer. Er deutete an, unter Medikamenteneinfluss gehandelt zu haben.
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