Zu „Starke Unterschiede zwischen den einzelnen Wohngebieten“ (FN 27. November)
Redakteurin Diana Seufert stellte in ihrem Kommentar zur Gemeinderatssitzung in Lauda-Königshofen bezüglich der neuen Hebesätze für die Grundsteuer, die Frage nach deren Gerechtigkeit. Es liegt in der Natur der Sache, dass diejenigen, die künftig weniger zahlen müssen, sie als gerecht empfinden, andere, die mehr berappen müssen, als weniger gerecht.
Nachstehend ein Beispiel zu meinem eigenen bebauten Grundstück in Unterbalbach: Wohnhaus auf 875 Quadratmeter Grund, Bodenrichtwert = 80 Euro/Quadratmeter, ergibt einen Bodenrichtwert von 70 000 Euro. Multipliziert mit der Steuermesszahl 0,00091 ergibt einen Steuermessbetrag von 63,70 Euro. Unter Berücksichtigung des neuen Hebesatzes von 750 von Hundert, beträgt die neue Grundsteuer 477,75 Euro/Jahr.
Bisher zahlte ich 364,10 Euro und finde die Erhöhung noch als gerecht. Die Erhöhung um 113,65 Euro (31,2 Prozent) sehe ich als meinen Beitrag zur Sanierung der derzeit maroden Kassenlage der Gemeinde Lauda-Königshofen.
Als weniger gerecht finde ich, wenn in ein und derselben Straße die linke Seite den doppelten Bodenrichtwert als die rechte Seite hat.
Auch wenn der Ortschaftsrat wegen regen Interesses an Bauwilligen, ein neues Baugebiet erschließen will und dies nur daran scheitert, weil Grundstücksbesitzer (meist Äcker) nicht verkaufsbereit sind, oder horrende, nicht marktgerechte Preise verlangen, dann sollten solche Grundstücke besonders hoch besteuert werden.
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