Lauda-Königshofen. Im Prozess um eine vermeintliche gefährliche Körperverletzung steht seit Freitag ein 32-jähriger Asylbewerber vor dem Landgericht Mosbach. Dem damals 31-Jährigen wird vorgeworfen, er habe Ende Januar in der Flüchtlingsunterkunft in Lauda-Königshofen versucht, mit einem Messer auf einen anderen Bewohner einzustechen.
Mittlerweile wurden die Zeugen, weitere Bewohner der Unterkunft und Polizisten vernommen. Dabei ging es neben Details zum Tatablauf auch um den psychischen Eindruck, den der Beschuldigte während der Tat machte.
Denn es handelt sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Hierbei werden Beschuldigte aufgrund einer vermuteten Schuldunfähigkeit nicht formal angeklagt wie in einem regulären Strafprozess. Stattdessen geht es um die Frage der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Maßnahme kommt bei psychisch kranken Tätern infrage, die zwar schuldunfähig sind, aufgrund ihrer Erkrankung jedoch eine Gefahr für ihre Mitmenschen darstellen.
Auch bei dem 32-Jährigen wird eine solche Erkrankung angenommen, wenngleich der Mann das selbst anders sieht. „Ich bin ganz normal“, lässt er über seine Dolmetscherin mitteilen. Dass er aktuell im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden, unweit von Heidelberg gelegen, untergebracht ist und dort Medikamente nimmt, änderte vor Gericht nichts an seiner Einschätzung.
Anhaltspunkte für psychische Erkrankung
Doch nach den Schilderungen der Zeugen gibt es Anhaltspunkte für eine solche Erkrankung. Der Bewohner, der vom Beschuldigten mit einem Messer bedroht wurde, schildert „psychische Veränderungen“. Schon seit Jahren leben die beiden Männer demnach als Nachbarn in der Unterkunft.
Nach einer gut einjährigen Haftstrafe des Beschuldigten habe er sich nicht mehr – wie früher – „normal verhalten“. „Er ist auf einmal aggressiv geworden und hat viel mit uns diskutiert. Oft ging es darum, dass wir einen Aufenthaltstitel haben und er nicht“, erzählte der Asylbewerber vor Gericht.
Durch Drogenkonsum sehr aggressiv geworden
Dabei soll das Verhalten zunehmend schlimmer geworden sein. „Ich hatte das Gefühl, dass er verrückt ist“, beschrieb der Zeuge seine Eindrücke. Durch einen regelmäßigen Drogenkonsum habe der Beschuldigte nachts nicht mehr geschlafen und sei allgemein sehr aggressiv gewesen. Im Januar dann die Eskalation, die zur Gerichtsverhandlung vor der Großen Strafkammer in Mosbach führte. Vermutlich weil er seinen Schlüssel vermisste, hämmerte der 32-Jährige erst gegen die Zimmertür des Zeugen und später gegen dessen Rollladen. Nachdem der spätere Geschädigte die Tür bei dem nächtlichen Zwischenfall zuerst nicht öffnete, kam es am Morgen dann zum Angriff mit dem Messer. Als der Zeuge die Tür geöffnet habe, sei der Beschuldigte mit einem Küchenmesser im erhobenen Arm vor ihm gestanden.
Beim Versuch, dem Mann das Messer abzunehmen, habe sich der Geschädigte schließlich verletzt. Ein Übernachtungsgast des Mannes wollte helfend einschreiten und wurde vom Beschuldigten durch einen Biss in den Arm ebenfalls verletzt. Erst ein weiterer Mitbewohner der Unterkunft schaffte es nach eigenen Angaben, dem Mann das Messer abzunehmen.
Entscheidung am 12. August
Alle drei Asylbewerber schildern unabhängig voneinander eine „Angst“ vor dem Beschuldigten. Oft habe dieser laute Selbstgespräche geführt. Auch die Polizei wurde bereits vor der Tat im Januar benachrichtigt. Nach dem Messervorfall wurde er schließlich in die Psychiatrie nach Tauberbischofsheim gebracht. „Er stand sichtlich unter Drogeneinfluss“, beschrieb ein Polizist den Zustand des Mannes.
Eine Entscheidung wird am Montag, 12. August, erwartet. Hier wird dann auch ein psychiatrischer Sachverständiger seine Einschätzung zu dem 32-Jährigen abgeben. Diese ist im Sicherungsverfahren erforderlich und muss eine Prognose zur Gefährlichkeit des Beschuldigten beinhalten. Auch ein Wechsel in ein reguläres Strafverfahren wäre – theoretisch – noch möglich.
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