„Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, bei der verschiedene Varianten für die Bahnübergangsbeseitigung in ähnlicher Lage mit einer Straßenüberung oder einer Straßenunterführung sowie in neuer Lage, Nordtangente, untersucht wurden, liegen seit November 2021 vor, beantwortet Andrea Panitz, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums, eine Anfrage der Fränkischen Nachrichten.
Nach einer ersten groben Kostenschätzung liegen die zu erwartenden Kosten im zweistelligen Millionenbereich. Die Länge des notwendigen Trogbauwerks bei einer Unterführung der Bahnlinien in ähnlicher Lage und die damit verbundenen höheren Herstellungs- und Unterhaltungskosten und die größeren Unsicherheiten bezüglich der Herstellung unter der Tauber bei einer Unterführung der Bahnlinie, betont die Behördensprecherin, sprächen nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie eher für eine Überführung der Straße. „Aus den bisherigen Untersuchungen ist bekannt, dass im betroffenen Bereich Wasserschutzgebiete der Zone II und FFH-Gebiete – im Bereich der Tauber – ausgewiesen sind.“
Derzeit erfolgen eine Plausibilisierung und Überprüfung der technischen Varianten der Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit dem Landratsamt Main-Tauber-Kreis und der Stadt Lauda-Königshofen. Stadt und Landkreis sprächen sich dabei bislang unter anderem für eine modifizierte Variante der Nordtangente aus (stadtnähere Trasse zur Verringerung der Eingriffe in Wasserschutzgebieten, Zone II).
Bürgermeister Dr. Lukas Braun habe Regierungspräsidentin Susanne Bay beim Landkreisbesuch die Grundwasserproblematik bei einer Ortsbesichtigung erläutert und dabei besonders die sich bei einer Bahnübergangsbeseitigung in ähnlicher Lage ergebende unmittelbare Nähe zur Trinkwasserfassung verdeutlicht. „Die Stadt Lauda-Königshofen erhofft sich durch eine Bahnübergangsbeseitigung mit Verlegung der Bundesstraße 292 auch eine zumindest teilweise Verkehrsentlastung in der Ortsdurchfahrt von Königshofen, also die B 290“, sagt Andrea Panitz.
Dem gegenüber biete die Variante mit einer Beseitigung des Bahnübergangs an Ort und Stelle deutliche Vorteile in der Flächeninspruchnahme und weiteren Schutzgütern sowie besonders durch die deutlich niedrigeren Kosten in der Wirtschaftlichkeit. „Letztlich sind für die Wahl einer Vorzugsvariante alle Aspekte abzuwägen.“
Mit einem Abschluss der Plausibilisierung sei bis Sommer zu rechnen. Für eine vertiefte Prüfung könne in die Vorplanung eingestiegen werden. „Hierfür sind Untersuchungen der Eingriffe in die Flora und Fauna erforderlich sowie eine erste technische Ausarbeitung der Varianten.“ Ein möglicher Planungsbeginn des Projektes müsse vor dem Hintergrund der weiteren prioritären Vorhaben und der begrenzten Kapazitäten betrachtet werden.
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