Gemeinderat - Beschluss zur Änderung für das Zentrum von Lauda erfolgte einstimmig

Gestaltungssatzung für Altstadt erlaubt PV-Anlagen

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dib
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Lauda-Königshofen. Die Gestaltungssatzung für die Laudaer Altstadt ist beschlossen. Der Gemeinderat fällte das Votum bei seiner Sitzung am Montag im Rathaussaal in Lauda einstimmig.

Damit werden auch im Bereich der Altstadt Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf den Dächern möglich. Die waren vorher nicht erlaubt. „Jetzt haben wir eine Möglichkeit, dass in die Gestaltung der Dachlandschaften eingegriffen werden kann“, fand Stadtbaumeister Tobias Blessing.

Gemeinderat Jochen Groß (SPD/FB) freute sich, dass die Verwaltung das Thema angegangen sei. „Die bisherige Gestaltungssatzung war einfach nicht mehr zeitgemäß.“

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Ein Zielabweichungsverfahren innerhalb des Regionalplans wurde für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Deubach-Hofstetten“ auf den Weg gebracht. Das Areal befindet sich in einem Vorranggebiet für Landwirtschaft. Aufgrund einer aktuellen Bewertung sei die Wertigkeit des Ackerlands aber nicht so hoch, so Stadtbaumeister Blessing.

Da auch die Vertreter des Regionalverbands dies so sahen, wurde das Zielabweichungsverfahren eingeleitet. Im Juli soll es bei der Sitzung des Regionalverbands besprochen werden, so Blessing. Nach der Sommerpause könnte es dann die Entscheidung geben.

Einstimmig beschlossen wurde die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Hofstetten“ auf Gemarkung Messelhausen. Durch diese Abrundung könnten fünf Bauplätze entstehen, hofft der Stadtbaumeister. Damit sei geklärt, wenn jemand in Hofstetten bauen möchte. Die Sinnhaftigkeit dieser Satzung leuchtet dem Gremium ein. dib

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