Lauda-Königshofen. Der Anzeigensteller hatte dem Unternehmen in dem Schreiben an das Landratsamt, von dem Kopien auch an das Polizeirevier Tauberbischofsheim und die FN-Redaktion gingen, vorgeworfen, dass sich in einer Garage „große Mengen an Gefahrstoffen befinden, ohne jegliche Vorschriften einzuhalten“.
„Kreuz und quer gelagert“
Oberhalb dieser Garage sei der eigentliche Gefahrstoffbunker, in dem sämtliche Arten wie zum Beispiel Quecksilber, Öle, Benzin und Chemikalien „kreuz und quer gelagert werden“, ist weiter zu lesen.
Weiterhin seien Bodenbleche nicht geerdet, die Mitarbeiter hätten zudem keine vorgeschriebene antistatische, flammierende Arbeitskleidung an, um den Bunker sicher zu betreten. Ein weiterer Raum im Keller für die Lagerung von Gefahrstoffen verfüge nicht über die erforderliche Brandschutztür und im gesamten Gebäude befänden sich große Mengen an Gefahrstoffen in Fluchtwegen – so die weiteren Vorwürfe, die zu Anzeige gebracht worden waren.
„Ich möchte Sie bitten, sich um diese grob fahrlässigen Verstöße zu kümmern – zum Wohle der Beschäftigten“, endet das Schreiben an die Landkreisverwaltung.
Den Eingang der Anzeige bestätigt Markus Moll, Pressesprecher des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, gegenüber unserer Zeitung. „Die Gewerbeaufsicht im Umweltschutzamt war vor Kurzem im Betrieb und hat die Umsetzung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung überprüft“, teilt er mit. Dabei festgestellte Mängel seien mit dem Verantwortlichen besprochen worden, ebenso wie Maßnahmen zur Beseitigung dieser Stoffe. Für die erforderliche Umsetzung sei eine Frist gesetzt. Die Gewerbeaufsicht werde danach eine erneute Überprüfung vor Ort vornehmen. „Eine akute Gefahr für die Mitarbeiter oder die Umwelt besteht derzeit nicht“, meint Markus Moll abschließend.
Geschäftsführung reagiert nicht
Trotz etwa eines Dutzend Versuche via E-Mail, über Festnetz (Anrufbeantworter besprochen) und mobil, war Herzog-Geschäftsführer Roland Unger für ein Statement am Montag nicht zu erreichen. Die Polizei würde mit Ermittlungen erst dann auf den Plan treten, wenn die Verstöße strafrechtlicher Natur relevant wären.
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