Külsheimer Gemeinderat tagte

Investor möchte auf ehemaligem Reku-Gelände Chalet-Dorf errichten

Fokus liegt auf attraktivem Erscheinungsbild mit schönem Übergang in die freie Landschaft und hoher Aufenthalts- und Erholungsqualität

Von 
Birger-Daniel Grein
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Külsheim. Einstimmig erklärte der Külsheimer Gemeinderat am Montag in der Festhalle den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Waiden“ in Eiersheim mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften seine Zustimmung. Der Plan geht nun in die Auslegung und das Beteiligungsverfahren. Außerdem wurde der Aufstellungsbeschluss vom Juli 2023 aufgehoben. Dies war wegen Änderung am Umfang des geplanten Gebiets nötig.

Zum Vorhaben hieß es, Benjamin Weirich aus Tauberbischofsheim beabsichtige die Errichtung einer Eventlocation und eines Chalet-Dorfes sowie einer Gewerbehalle und eines Wohnhauses auf der gewerblichen Brachfläche des ehemaligen Reku-Geländes zwischen Eiersheim und Gamburg.

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Der ursprüngliche Plan umfasste das ehemalige Reku-Gelände sowie das nebenliegende kleineren Grundstück. Noch vor Rechtskraft dieses Beschlusses hatte sich bei der weiteren Planung herausgestellt, dass die Abgrenzungsfläche vergrößert werden muss. So werden nun zwei weitere landwirtschaftliche Teilflächen mit einbezogen. Daher muss der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden.

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Der Planbereich umfasst nun 1,32 Hektar, 0,6 Hektar davon sind die ehemalige Gewerbefläche. Einhergehend mit der Änderung des Bebauungsplans ist auch eine Änderung der Abgrenzungen im Flächennutzungsplan nötig. Durch diesen werden die entsprechenden Flächen von Gewerbe- beziehungsweise landwirtschaftliche Flächen zu Mischgebiet für Gewerbe und Wohnen umgewandelt. Auch hier fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss für die Änderung des Entwurfs und die weiteren Verfahrensschritte.

Die Details des Vorentwurfs des Bebauungsplans stellte Elmar Göbel vom Ingenieurbüro Büro ibu GmbH aus Tauberbischofsheim vor. Er berichtete, das Gelände befinde sich an der Kreisstraße K 2881. Einst gab es auf dem gewerblich genutzten Areal eine Holzfabrik, später ein Getränkevertrieb. 2003 zerstörte ein Brand weitestgehend die betrieblichen Anlagen bis auf Relikte.

„Durch natürliche Sukzession ist das Gewerbeareal großflächig verbuscht“, so Göbel. An das Gelände grenzen Acker und Wiesenflächen an. Es falle von Süd-West bis Nord-Ost um etwa elf Meter ab. Das Gefälle liege vor allem im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen. Eine Untersuchung von 2015 habe chemische Altlasten im Bereich eines ehemaligen Imprägnierbeckens festgestellt. Hier sind entsprechende Maßnahmen erforderlich.

Ausnahmegenehmigung

Im Plangebiet befinde sich ein Biotop in Form einer Feldhecke. Hierfür müsse eine Ausnahmegenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden, so Göbel. Diese sei bereits in Aussicht gestellt, da die Neuanlage einer gleichartigen Biotopstruktur im direkten westlichen Anschluss an das Plangebiet vorgesehen ist. Auf dem Gelände soll eine Eventlocation errichtet werden und ein Chalet-Dorf mit Gäste-Chalets entstehen. Außerdem will der Vorhabenträger ein Gewerbegebäude erstellen sowie ein Wohnhaus errichten. Optional ist die Bereitstellung von Wohnmobilstellplätzen zwischen Parkplatz und Chalet-Dorf angedacht.

Starke Durchgrünung

Insgesamt soll das Plangebiet stark durchgrünt werden. Angedacht sind zudem Flächen, die eine Nachverdichtung ermöglichen. Der Fokus liegt laut Göbel auf einem attraktiven Erscheinungsbild mit schönem Übergang in die freie Landschaft und hoher Aufenthalts- und Erholungsqualität im Plangebiet. Laut städtebaulichem Konzept soll ein kleines, gemischt genutztes Wohn- und Gewerbeareal entstehen mit den vier architektonisch in sich abgestimmte Bereiche unterschiedlicher Nutzungsart zu ermöglichen.

Der Vorentwurf sieht für das Mischgebiet eine Grundflächenzahl von 0,6 vor (maximal 60 Prozent der Freifläche darf überbaut werden) vor. Die Gebäudehöhe darf maximal zehn Meter betragen, es wird eine offene Bauweise und freie Dachformen zugelassen und Einfriedigung in offener Form bis maximal zwei Meter Höhe. Auch Nebengebäude sind nur in den Baugrenzen erlaubt. Bei deren Festlegung wurde der vorgeschriebene Mindestabstand von 15 Meter zur Kreisstraße berücksichtigt.

Die äußerliche Verkehrserschließung des Plangebiets soll über die östlich angrenzende Kreisstraße erfolgen, die innere Erschließung ist parallel zur Kreisstraße mit Anschluss an die K 2881 im Norden und Süden konzipiert, so dass ein Ringschluss entsteht. Dabei behält man die ehemalige Anbindung der Gewerbefläche bei.

Die Wasserversorgung kann gewährleistet werden, indem eine Verbindung zur nahe liegenden bestehenden Leitung geschaffen wird. Größere Herausforderung ist laut Planungsbüro das Abwasser. Hier ist ein Trennsystem vorgesehen. Der bestehende Abwasserkanal kann wegen seiner bisher schon bestehenden Auslastung nur das Abwasser aufnehmen. Niederschlagswasser soll weitestgehend auf dem Gelände versickert und genutzt werden. Im Bereich der Gebäude sind Retentionszisternen vorgesehen. Lediglich kleine Mengen sollen über den Eiersheimer Graben entwässert werden.

Vorgesehen sind auf dem Gelände 50 Parkplätze für Pkw. Die genaue Anzahl ergibt sich aber noch aus der Bauplanung. Der Umweltbericht sowie die artenschutzrechtliche Prüfung werden zurzeit durchgeführt. Es gab bereits mehrere Begehungen zum Thema.

Im Bereich angrenzend an die Kreisstraße wurden Eidechsen festgestellt. Für diese müssen durch vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen neue Lebensräume geschaffen werden. Geprüft werden, ob in den Resten der Bestandsgebäude Fledermäuse leben. „Wir gaben in den Unterlagen mit, dass Kästen für Vögel und Fledermäuse zu schaffen sind“, so Göbel.

Bürgermeister Thomas Schreglmann freute sich über das Projekt auf einer Brache, die seit 20 Jahren „vor sich hindümple“.

Freier Autor

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