Külsheim. Beim Tagesordnungspunkt „Neukalkulation der Musikschulgebühren zum Schuljahr 2024/2025“ äußerte der Bürgermeister eingangs, das Thema müsse dringend angegangen werden. Rechnungsamtsleiterin Elke Geiger-Schmitt konstatierte: „Wir müssen dringend eine Erhöhung vorschlagen“. Sie sagte zum Sachverhalt, die Musikschulgebühren seien letztmals zum 1. September 2015 kalkuliert worden.
Mittlerweile hätten sich die Ausgabenpositionen deutlich erhöht, so Geiger-Schmitt. Schon mehrmals sei eine Gebührenerhöhung vorgeschlagen, aber aus den verschiedensten Gründen vertagt worden. Nun sei eine Erhöhung unumgänglich. Die dringend notwendige Erhöhung der Lehrervergütung sei bereits im Mai 2023 vorgenommen worden und erhöhe das Defizit weiter. Die Rechnungsamtsleiterin bezeichnete die Entwicklung der Schülerzahlen als rückgängig.
Ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28. Juni 2022, so Geiger-Schmitt, führe dazu, dass die Musikschullehrer nicht mehr mit Honorarverträgen angestellt werden dürften, sondern einen Arbeitsvertrag nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst brauchten. Dies bedeute für die Musikschule ein Kostenplus von etwa 30 000 Euro im Jahr. Inwieweit die Umstellung rückwirkend gemacht werden müsse, könne man im Moment nicht zuverlässig sagen.
Diese Mehrausgaben seien in der heutigen Kalkulation noch nicht enthalten, würden jedoch in die kommenden Gebührenerhöhungen einfließen müssen. Im Moment sei noch nicht ganz klar, ob die Umsetzung des Urteils zum September 2024 erfolge. Aus den aufgezeigten Gründen sei eine Gebührenerhöhung nach neun Jahren Stillstand dringend vorzunehmen, eine deutliche Gebührenerhöhung werde vorgeschlagen. Die Rechnungsamtsleiterin listete die angedachten Preise, der Bürgermeister erläuterte, neun Jahre sei nicht erhöht worden, „jetzt müssen wir es angehen“.
Martin Winkler sagte, der geplanten Erhöhung um fast 50 Prozent könne er nicht zustimmen. Claudia Rösser sprach sich auch gegen eine solche krasse Gebührenerhöhung aus und schlug vor, nicht in die Vollen zu greifen. Auch Matthias Berberich äußerte, er könne nicht zustimmen.
Uissigheims Ortsvorsteher Klaus Kuß sagte, es seien alle Möglichkeiten geprüft. Matthias Ruff verwies auf die Historie, nach der es in den letzten Jahren keine signifikante Erhöhung gegeben habe. Sebastian Seitz äußerte, schweren Herzens würde er der heftigen Erhöhung zustimmen: Reimund Imhof: „Es geht nicht mehr anders“.
Der Beschlussvorschlag „die Musikschulgebühren werden zum 1. September 2024 wie aufgezeigt, erhöht. Der Preis je halber Schulstunde beträgt dann für den Külsheimer Schüler 395 Euro im Halbjahr beziehungsweise 65 Euro im Monat. Die komplette Gebührenordnung der Musikschule ist entsprechend anzupassen, fand dann bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung eine Mehrheit.
Ein Tagesordnungspunkt der montäglichen Sitzung des Külsheimer Gemeinderates beschäftigte sich mit der Jagdverpachtung zum 1. Mai 2025, diversen Beschlüssen zur Jagdgenossenschaftsversammlung, Beschlüssen zur Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung und der Verpachtung der Eigenjagdbezirke der Stadt Külsheim.
Bauamtsleiter Heiko Wolpert erläuterte, zum 1. April 2025 stehe die Neuverpachtung der Jagdbezirke an. Bevor jedoch die eigentlichen Jagdpachtverträge erstellt und die Jagdbezirke verpachtet werden könnten, seien einige vorbereitende Schritte notwendig.
Es gehe daher zunächst um die Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung, die Zustimmung zur Satzung sowie die Zustimmung zur Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft. Wolpert ließ wissen, einige umfangreiche Änderungen seien auf Külsheimer Bedürfnisse angepasst worden.
Die Jagdgenossenschaft Külsheim sei, sagte Wolpert, am 28. Juli 2004 gegründet und die Satzung beschlossen worden, seitdem habe es keine Änderungen oder Anpassungen gegeben. Mittlerweile habe sich im Jagdrecht einiges geändert, so Wolpert, und die Satzung sei daher nicht mehr aktuell. So sei zum 1. April 2015 anstelle des bisherigen Landesjagdgesetzes Baden-Württemberg das „Jagd- und Wildtiermanagementgesetz“ in Kraft getreten.
Aufgrund der erfolgten Änderungen im Jagdrecht sei es erforderlich, so Wolpert, die bestehende Satzung der Jagdgenossenschaft an die aktuelle Rechtslage anzupassen und als neue Satzung zu beschließen. Es werde davon ausgegangen, dass der Gemeinderat wie bisher – mit der Verwaltung der Jagdgenossenschaft beauftragt und der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Külsheim zweckgebunden für den Ausbau der Feld- und Waldwege zur Verfügung gestellt werde.
Aus dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ergebe sich, dass die Jagdgenossenschaft die Verwaltung der Jagdgenossenschaft nach neuer Rechtslage für längstens sechs Jahre auf den Gemeinderat per Beschluss übertragen könne. Dann sei eine erneute Jagdgenossenschaftsversammlung einzuberufen und die Jagdgenossenschaft müsse erneut darüber Beschluss fassen. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürften der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen sowie der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Der Versammlungstermin für die Jagdgenossenschaft solle voraussichtlich vor der Sommerpause erfolgen und werde noch festgelegt, die Versammlung sei nichtöffentlich. Bürgermeister Schreglmann solle zum Versammlungsleiter bestimmt, Hr. Wolpert von der Verwaltung als Schriftführer bestellt werden.
Nach einigen ergänzenden Fragen zu dem Thema und den entsprechenden Antworten beschloss der Gemeinderat schließlich entsprechend und einstimmig. hpw
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/kuelsheim_artikel,-kuelsheim-musikschulgebuehren-werden-kraeftig-angehoben-_arid,2206138.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/kuelsheim.html