Külsheim. Der Külsheimer Gemeinderat beschäftigte sich mit dem Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von je 175 Metern auf Gemarkung Külsheim. Irene Trabold vom Bauamt erläuterte, die Firma ABO Wind AG (Wiesbaden) habe die bestehenden Windräder erworben, wolle diese abbauen und neue errichten.
Sie sagte weiter, der Bauherr plane die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im ausgewiesenen Vorranggebiet des Regionalverbandes Heilbronn-Franken zwischen Külsheim und Steinbach. Es handele sich hierbei um ein Repowering, bei dem die vier bestehenden Enercon-Anlagen zurückgebaut und durch die drei beantragten Anlagen ersetzt würden.
Die geplanten Anlagen von Typ Vestas hätten, so Trabold, folgende Abmessungen und Leistungen: Gesamthöhe 261 Meter, Rotordurchmesser 172 Meter (Rotor dreiflügelig), Nennleistung pro Anlage 7,2 Megawatt, Gesamtleistung 21,6 Megawatt.
Abstände zur Wohnbebauung
Die geringsten Abstände zu den Wohngebieten, so Trabold, seien zu den Aussiedlerhöfen „Roter Rain“ und zum Anwesen Heußlein zirka 700 Meter beziehungsweise 880 Meter und 810 Meter. In Richtung Külsheim seien es bis zum Winzerhof Spengler zirka 1070 Meter, zum neuen Baugebiet „Seeflürle“ rund 1300 Meter, in Richtung Steinbach zum Baugebiet „Steinwiesen“ etwa 1160 Meter, zur Schönertsbachstraße zirka 1300 Meter, zur Firma Oßwald etwa 1030 Meter. Trabold nannte auch den Abstand zur Hundheimer Pfarrer-Hodecker-Straße mit rund 1590 Metern.
Aus Flugsicherheitsgründen würden die Anlagen mit einer Tag-/Nachtkennzeichnung ausgerüstet, wobei die nächtliche Kennzeichnung bedarfsgerecht erfolge und nur bei Näherung eines Flugobjekts anschalte. Alle Anlagen befänden sich auf Privatgrundstücken. Die schriftliche Zustimmung der Külsheimer und Steinbacher Eigentümer liege vor.
Trabold sagte weiter, es seien verschiedene Gutachten erstellt worden. Beim schalltechnischen Gutachten seien zehn Immissionspunkte berücksichtigt worden. An zwei Immissionspunkten werde die Gesamtbelastung um jeweils ein Dezibel überschritten, liege jedoch noch innerhalb der Toleranz. Der Betrieb aller drei Anlagen könne in der Tagzeit uneingeschränkt erfolgen, während der Nachtzeit könne die „Anlage 02“ nur schallreduziert betrieben werden.
Schattenwurf
Trabold sagte über das Ergebnis der Schattenwurfprognose, es seien 21 Immissionspunkte gewählt worden. Die Orientierungswerte (30 Minuten/Tag und 30 Stunden/Jahr) würden an 16 Standorten überschritten. Deshalb seien die Anlagen mit einem Abschaltmodul auszurüsten.
Für die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds sei eine Ersatzzahlung von rund 120 000 Euro zu leisten. Der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Boden und Biotope betrage insgesamt 52 000 Ökopunkte. Die Ausgleichsmaßnahmen müssten noch genau konkretisiert werden, sagte Trabold. Dies müsse in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde, den Landwirten und der Stadt erfolgen.
Zum Schutz des Rotmilans und des Wespenbussards seien Abschaltzeiten festzulegen. Hinsichtlich kollisionsgefährdeter Fledermausarten müsse ein zweijähriges Monitoring durchgeführt werden, nach dem dann Abschaltalgorithmen festgelegt würden.
Weitere Gutachten wie Eiswurfgutachten, Turbulenzgutachten, Brandschutzgutachten, Baugrundgutachten und Bodenschutzkonzept sowie hydrogeologischer Bericht seien noch Bestandteil des BImSch-Antrages.
Laut Verwaltung sei über das Repowering bereits ausführlich in den Gemeinderatssitzungen am 7. Februar und am 7. März 2022 gesprochen worden. Der Gemeinderat habe bereits damals einstimmig beschlossen, in diesem Gebiet keine höheren Windkraftanlagen als jetzt vorhanden zuzulassen (derzeit 80 Meter).
Appell an Grundstückseigner
Gleichzeitig sei ein Appell an alle Grundstücksbesitzer gerichtet worden, aus Gründen der Solidarität und Mitverantwortung am Wohl der gesamten Bevölkerung diese Entscheidung mitzutragen und keine Verträge zu unterschreiben. Die drei geplanten Anlagen, so Trabold, befänden sich innerhalb des Vorranggebietes des Regionalverbandes mit einer gesamten Größe von 48,3 Hektar. Diese Fläche sei auch im Flächennutzungsplan 2006 als kommunaler Konzentrationsstandort ausgewiesen worden. Zu diesem Zeitpunkt (seit 2004) seien bereis vier Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 74 Metern gestanden.
Aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds sei damals im Flächennutzungsplan eine Höhenbegrenzung von 80 Metern Nabenhöhe festgelegt worden, die von der Bevölkerung in all den Jahren toleriert worden sei.
Hinsichtlich der Lärmbelästigung und des Schattenwurfs seien jedoch aus den Stadtteilen Hundheim, Steinbach und „Roter Rain“ massive Beschwerden an die Stadt herangetragen worden. Daraus folgerte Trabold, es sei schon bei der ersten Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Jahr 2014 an der Höhenbegrenzung festgehalten worden mit folgenden Begründungen: Die Vorrangfläche befinde sich auf einem Höhenplateau. Dadurch ist die Sichtbeziehung besonders von Külsheim aus stark gestört und beeinträchtigt. Es gebe eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds, eine erhöhte Lärmbelästigung für die Steinbacher und Hundheimer Bevölkerung und auch für die Bewohner des „Roten Rains“, zudem eine Beeinträchtigung durch Schattenwurf. Weiter werde die Attraktivität des neu zu planenden Baugebietes „Seeflürle II“ stark eingeschränkt.
Durch die Beibehaltung und eine Durchsetzung der Nabenhöhenbegrenzung von 80 Metern könne aus Sicht der Stadt der bestmögliche Schutz für die umliegenden Wohngebiete und auch deren Bewohner gewährleistet werden. Höhere Anlagen seien der gesamten Wohnbevölkerung nicht zuzumuten. Wie aus den Gutachten hervorgehe, seien Lärmpegel sowie der Schattenwurf an der Grenze der zulässigen Werte, womit sich die Befürchtungen bestätigten.
Es werde deshalb vorgeschlagen, das Einvernehmen zu versagen, da die beantragte Nabenhöhe von 175 Metern der im Flächennutzungsplan festgelegten Höhenbegrenzung widerspreche und somit städtischen Belangen entgegenstehe.
Viel für Klimaziele getan
Im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele sei die Stadt Külsheim bereits vorbildlich aufgestellt, unterstrich Tarbold.
Durch die Ausweisung der Konzentrationszone „Taubenloch“ würden bereits fünf Windkraftanlagen errichtet, fünf weitere sollen eventuell noch im „Taubenloch“ aufgestellt werden. An der Windkraftfläche am Gickelfeld würden ebenfalls acht Windkraftanlagen errichtet. Weiter werde im Gickelfeld bereits eine großflächige PV-Anlage mit rund 63 Hektar gebaut, zwei weitere Flächen mit insgesamt 30 Hektar würden noch im Bereich Uissigheim geschaffen. Damit leiste die Stadt Külsheim, folgerte Trabold, einen erheblichen Beitrag zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele.
Michael Adelmann befand, wen es viel härter treffe, das seien die Steinbacher. Energiewende hin oder her, so etwas wolle keiner und brauche keiner. Bauch warf ein, „zunächst sind wir am Hebel“.
Eric Bohnet stellte heraus, es solle gegebenenfalls eine Höhenbegrenzung beantragt werden. Trabold sagte, dies sei eine der ersten Vorrangflächen, eine Höhenbegrenzung könnte schwierig werden.
Zur Frage von Johannes Bergauer, ob die weiteren Anlagen städtisch seien, kam ein „Ja“.
Bauch verlas den Beschlussvorschlag, „der Gemeinderat stimmt aus den dargelegten Gründen dem Antrag auf Genehmigung zur Errichtung von drei Windenergieanlagen zwischen Külsheim und Steinbach nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz der Firma ABO Wind AG nicht zu und versagt damit das Einvernehmen“. Die Gemeinderäte stimmten dem einstimmig zu.
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