Kreuzwertheim. Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am Montag in Kreuzwertheim, die Planung für das neue Feuerwehrgerätehaus auf der ins Auge gefassten Fläche zwischen den Einkaufsmärkten planerisch weiterzuführen. Damit folgte das Gremium den Empfehlungen der vom ihm beauftragten Machbarkeitsstudie sowie der Empfehlung des Landratsamts Main-Spessart. Zudem wurden die für die Planung nötigen weiteren Schritte beschlossen.
Bürgermeister Klaus Thoma betonte, die Aussage des Landratsamts sei klar: Nur wenn dieses Areal für das Projekt nicht bebaubar wäre, würde das Landratsamt und die Regierung von Unterfranken auch das andere dafür vorgeschlagene Grundstück in Betracht ziehen.
In der Sitzung des Kreuzwertheimer Gemeinderats notiert
In der öffentlichen Sitzung des Kreuzwertheimer Gemeinderats erging die Bitte an die Verwaltung, den Brunnen in Röttbach zu überprüfen. Den dieser liefere nur noch wenig Wasser.
Beantragt wurde zudem die Anschaffung eines Geräts zur Schließung von Rissen in Straßenbelägen. Diese treten in vielen Straßen der Marktgemeinde auf, unter anderem im Laufer. Es besteht die Sorge, dass durch die Längsrisse eintretendes Wasser die Straße auffriert. Diese Schäden könnten vermieden werden, wenn man die kleinen Schäden selbst reparieren würde, lautete ein Argument. Bürgermeister Klaus Thoma sagte zu, die Thematik zu prüfen.
In nichtöffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat die Beschaffung von drei Rettungszylindern für das neue HLF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzwertheim vergeben. Der Auftrag wurde der Firma Specht aus Schöntal für rund 8100 Euro brutto erteilt.
Wie bekannt gegeben wurde, hat die Marktgemeinde mit den Stadtwerken Würzburg einen Stromliefervertrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 für die kommunalen Anlagen der Marktgemeinde abgeschlossen.
Vergeben wurde zudem der Auftrag zur Asphaltierung eines Teilstücks des Feldwegs zum Sportplatz in Röttbach. Der Auftrag für die etwa 30 Meter lange Strecke ging für 12 100 Euro brutto an die Firma Ebert aus Schollbrunn. bdg
Laut Machbarkeitsstudie hat die nun für das Gerätehaus vorgesehene Fläche viele Vorteile: Er befindet sich vollständig im Eigentum der Gemeinde, die Anbindung und Erweiterung der technischen Infrastruktur wie Wasser, Abwasser, Kläranlage, Strom, Gas ist sehr gut möglich, ein Teil bereits vorhanden. Die Fläche liegt ziemlich zentral für die Gemeinde Kreuzwertheim und im Einsatzfall gut erreichbar. Laut Landratsamt Main Spessart als Genehmigungsbehörde ist keine Bauleitplanung erforderlich. Es erfolgt die Beurteilung gemäß den Vorgaben zur Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Weitere Pluspunkte sind die asphaltierte Ausfahrtsstraße für Einsatzfahrzeuge. „Laut Vorabsprache durch den Bauherrn, Markt Kreuzwertheim, mit dem Landratsamt wurde das Grundstück als gut und geeignet für das Feuerwehrgerätehaus bewertet“, so Thoma.
Die betrachtete Alternative liegt an der Staatsstraße und hat mehrere wesentliche Nachteile. Neben den kommunalen Grundstücken müssten private Flächen angekauft werden. Das Genehmigungsverfahren ist erschwert, da sich die Areale im Außenbereich befinden. Außerdem ist der Grundstückausschnitt nicht rechteckig, was die Planung und Umsetzung von allen Anforderungen für ein Feuerwehrhaus sehr erschwert.
Aktuell geplant ist ein zweigeschossiger Neubau. Möchte man ein eingeschossiges Gebäude, wären mehr Grundstücke nötig, was zu Folgekosten führt. Weitere Mehrkosten entstünden durch die aufwendige Anbindung und Erweiterung der Versorgungsleitungen, die Flächentogographie mit (an manchen Stellen sehr steiler) Hanglage. Außerdem gilt diese Fläche als mögliches Überschwemmungsgebiet, wie das Starkregenrisikomanagement ergeben hat.
Weiterhin müsste die Ausfahrtsstraße für Einsatzfahrzeuge noch asphaltiert werden. Außerdem würde die Zufahrt der Einsatzkräfte mit Privatfahrzeugen sowie die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge durch die sehr befahrene Straße erschwert, was im Ernstfall zu Verzögerungen führen kann.
Eine Lösung mit Abbiegespur wäre mit weiteren Kosten verbunden. Zudem drohen durch die topographische Lage Mehrkosten für Schallschutzmaßnahmen. Hinzu kommt das Risiko durch die Ausfahrt auf die Staatsstraße, auf der in diesem Abschnitt nur eine Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern erlaubt ist.
Angesichts all dieser Einschränkungen fiel die Standort-Entscheidung ohne Diskussion für die Fläche gegenüber den Einkaufsmärkten aus. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, die weiteren Abstimmungsgespräche mit maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange zu führen. Nötig ist unter anderem ein Umwelt- und Immissionsschutzgutachten. Außerdem erfolgt der Einstieg in das für die Projektgröße vorgeschriebene europaweite Vergabeverfahren. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Nach Planungsphase zwei (Vorplanung), soll der Gemeinderat eine detaillierte Kostenschätzung erhalten. Auf deren Basis wird er entscheiden, ob man an der Umsetzung der aktuellen Planungen festhält oder ob Änderungen nötig sind.
In der Oktober-Sitzung hatte Stefan Schuck vorgeschlagen, an den öffentlichen Spielplätzen Toilettenhäuschen aufzustellen. Die Verwaltung riet nun in ihrer Stellungnahme mit dem Blick auf Sauberkeit und Hygiene davon ab. Die WC-Häuschen müssten fast täglich von den Bauhofmitarbeitern gereinigt werden, so Thoma. Man sehe die Verschmutzungen bei der öffentlichen WC-Anlage im Mainvorland. Leider gebe es auch Vandalismusschäden, verwies er auf die Toilette am Wertheimer Spielplatz in der Leberklinge, die umgekippt und in die Tauber geworfen wurde. Zudem verwies der Bürgermeister auf die Arbeitsbelastung des der Bauhof-Beschäftigten, wenn die Häuschen an den infrage kommenden Standorten aufgestellt wurden. Dabei handele es sich um acht öffentliche Spielplätze und vier Bolzplätze plus Mehrgenerationenplatz. Ebenso seien Kosten für Miete und Leerung zu berücksichtigen.
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