Maßnahme - Gemeinde Igersheim investiert in Vorhaben am Neuseser Bach rund 187 000 Euro

Damm als Hochwasserschutz

Von 
Klaus T. Mende
Lesedauer: 
Am Neuseser Bach soll im kommenden Jahr ein Hochwasserschutzdamm errichtet werden. © Klaus T. Mende

Igersheim. Ohne Gegenstimme gab der Igersheimer Gemeinderat in seiner donnerstäglichen Sitzung im Rathaussaal grünes Licht für das künftige Führen eines Hochwasserschutzregisters. Ebenso votierte das Gremium für die Errichtung eines Damms im Neuseser Tal , um die darunter liegende Region – vor allen Dingen Gewerbeflächen – viel besser vor Überflutungen zu schützen. Hierfür sollen etwa 187 000 Euro in die Hand genommen werden. Die Maßnahme soll im kommenden Jahr durchgeführt werden.

Die Gemeinde Igersheim ist bestrebt, sowohl für den Bereich des Harthäuser Talbaches als auch für den Neuseser Bach Hochwasserschutzkonzepte umzusetzen, um vor allem gegen ein 100-jähriges Regenereignis noch besser gewappnet zu sein. 2023 steht dabei der Neuseser Bach verstärkt im Fokus.

Ein Vertreter des Tauberbischofsheimer Ingenieurbüros Walter+Partner stellte die Maßnahme im Rahmen der Ratssitzung vor.

Durch das geplante Vorhaben sollen Retentionsraumverluste aus durchgeführten und künftigen Baumaßnahmen im 100-jährlichen Überschwemmungsgebiet des Neuseser Bachs durch die Schaffung von neuem Retentionsraum (Fläche, die bei Hochwasser eines Gewässers überflutet wird und so ein zu starkes Ansteigen des Wassers verhindert) ausgeglichen werden.

Flurstück bereits erworben

Für die Umsetzung des Vorhabens hat die Gemeinde Igersheim bereits ein Flurstück erworben. Dadurch soll der Retentionsraum bachaufwärts vergrößert werden, um die Wassermengen in den bebauten Gebieten zu minimieren. Das erforderliche Areal soll über eine Eindeichung errichtet werden. Der so geschaffene Rückhalteraum kann im Übrigen, so war zu erfahren, dem kommunalen Hochwasserregister gutgeschrieben werden. Auch hierfür hat der Rat letztlich den Weg frei gemacht.

Der Damm soll demzufolge eine maximale Höhe von 1,80 Meter haben. Auf diese Art und Weise kann eine Wassermenge von 1350 Kubikmeter bei einem Starkregenereignis aufgefangen werden. Nach Umsetzung der Maßnahme kann das Areal außerhalb eines Hochwassers als Weidefläche genutzt werden.

Das Hochwasserregister dient dazu, einen Retentionsausgleich für Einzelbauvorhaben zu schaffen und über kommunale Ausgleichsmaßnahmen abzuwickeln. Ein Bauherr im Überschwemmungsgebiet kann auf diese Weise beantragen, dass seine Baumaßnahme im Register angerechnet wird. Für den Ausgleich vom Rückhalteraum hat sich der Bauherr an den Kosten der Hochwasserschutzmaßnahme zu beteiligen und der Kommune die entstandenen Kosten zu erstatten. Maßstab für die Kostenerstattung ist der auszugleichende Rückhalteraum.

Redaktion Mitglied der Main-Tauber-Kreis-Redaktion mit Schwerpunkt Igersheim und Assamstadt

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten