Zu einer Änderung des Bebauungsplans in Höpfingen
Die Baulücken in einem Dorf oder einer Stadt zu schließen, um weitere Neubaugebiete mit großer Flächenversiegelung zu verhindern, ist lobenswert. Aber ist eine Grünanlage eine Baulücke? Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinden steht: „Eine Grünanlage dient der Erholung der Bevölkerung und soll die Bebauung auflockern.“ Nun hat der Höpfinger Gemeinderat in einer nicht-öffentlichen Gemeinderatsitzung den Bebauungsplan geändert und aus der Grünanlage in der Jahnstraße einen Bauplatz gemacht, der zum Verkauf steht. Eigentlich ist diese Grünanlage der Versammlungsplatz der Schule, im Falle einer Brandkatastrophe. Sie ist mit dem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet und muss im Katastrophenfall 90 bis 100 Schülern Platz bieten. Reicht die vom Bauplatz ausgesparte Ecke der Grünanlage dafür aus? Trotz der häufigen Beteuerungen seitens der Verwaltung, alle Beschlüsse transparent zu machen, wäre den Anliegern rund um die Grünanlage diese Bebauungsplanänderung sicher entgangen, hätte nicht eine Vermessung und Kennzeichnung durch eine Fachfirma stattgefunden. Wo findet sich die formal vorgeschriebene Veröffentlichung des Gemeinderatsbeschlusses? Gegenüber der Obst- und Festhalle gibt es noch eine Grünanlage. Auch dort könnte der Bebauungsplan geändert werden.
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