Höpfingen. Seit Jahresbeginn darf sich Höpfingen ELR-Schwerpunktgemeinde nennen. Der Hintergrund ist eindeutig: Das „Quetschedorf“ möchte sich aktiv und intensiv mit der Innenentwicklung und Attraktivitätssteigerung der Gemeinde sowie des Zusammenlebens befassen. Der Fokus liegt nicht nur auf kommunalen Projekten, sondern ganz bewusst auch darauf, Privatleute zur Modernisierung von beispielsweise leerstehenden Gebäuden zu motivieren. „Wir wollen ELR in die Fläche tragen“, betonte Bürgermeister Christian Hauk bei der Aufstellung von drei Bannern, der Peter Hauk MdL als Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beiwohnte.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg ist dafür seit Jahrzehnten ein bedeutendes Instrument. In Höpfingen setzt man aktuell alle Hebel in Bewegung, das Förderprogramm in der Gemeinde noch bekannter zu machen, um möglichst viele in der Gemeinde von den Fördermitteln profitieren zu lassen.
Dafür hat die Gemeindeverwaltung jetzt auch drei Banner aufgestellt, die auf die besondere Fördermöglichkeit aufmerksam machen sollen. „Eine solche Förderung kann heutzutage schon auch ein Standortvorteil sein. Bestenfalls resultiert aus den Fördermitteln ein langfristiger Mehrwert, durch den Höpfingen langfristig lebendig bleibt und vielleicht sogar noch lebendiger wird“, freute sich Bürgermeister Christian Hauk bei der offiziellen Aufstellung der Banner.
Im vorhergehenden Gespräch gab das Gemeindeoberhaupt dem interessierten Minister außerdem einen Überblick über bereits begonnene und noch vorgesehene Projekte. „Eingereicht wurden vier Privatprojekte – eine Scheunenumnutzung in Wohnraum, ein Baulückenschluss und zwei Wohnraummodernisierungen“, erläuterte Björn Schlie. Auch die Beratungen mit dem Mosbacher Ingenieurbüro IFK als neutralem Partner kämen gut an.
Der Bewerbung als ELR-Schwerpunktgemeinde gingen in den vorangegangenen zwei Jahren Arbeitskreise, Workshops und Umfragen voraus, die einen grundlegenden Maßnahmenkatalog für den Projektzeitraum von fünf Jahren abgesteckt haben. Mit Beschluss vom 22. Mai 2023 hat der Gemeinderat dem umfassenden Maßnahmenkatalog kommunaler und privater Vorhaben zugestimmt und zugleich die Verwaltung mit der Bewerbung als ELR-Schwerpunktgemeinde beauftragt.
Seit Herbst 2023 herrscht Gewissheit, dass Höpfingen von erhöhten Fördersätzen und einer besonderen Anerkennung aktiver Gemeinden bis ins Jahr 2028 profitieren darf. In besonderem Maße sind mit den Fördermöglichkeiten die Handlungsfelder „Umgang mit demographischer Entwicklung“, „Flächensparender Siedlungsentwicklung“ sowie „Natur, Klima und Landschaft“ angesprochen. Ganz konkret sollen Freizeitanlagen neu- und umgestaltet, Barrieren im Fußverkehr abgebaut und das Wohnumfeld in sämtlichen Straßen verbessert werden.
Als besonders hilfreich soll sich das Förderprogramm bei dem Neubau einer Fest- und Mehrzweckhalle im Ortsteil Höpfingen erweisen. Die Machbarkeit soll ab Herbst mit dem Gemeinderat diskutiert werden. „Wir haben bereits gute Erfahrungen mit dem ELR-Programm gemacht. Ganz besonders mit der Förderung über eine Million Euro für den Neubau des aktuell laufenden Neubaus des Dorfgemeinschaftshauses in Waldstetten“, so Bürgermeister Christian Hauk.
Arbeiten starten bald
Rechnet man mit der Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses im Herbst 2024, so sollen bis Ende Oktober auch vier Freizeitanlagen und Spielplätze mit neuen Spielgeräten ausgestattet werden.
Die Gemeinde hat dazu im Frühjahr 2024 ebenso eine stolze Förderzusage aus dem ELR-Programm erhalten. „Unser Bauhof startet in der kommenden Woche mit dem Abbau der Spielgeräte auf dem Spielplatz in der Hardheimer Straße. Mitte September soll der Spielplatz dann in neuem Glanz erscheinen“, erklärte Haupt- und Bauamtsleiter Tobias Münch.
Doch damit nicht genug: „Aktuell sind wir dabei, private und gewerbliche Antragsteller zum Nutzen der diesjährigen Antragsfrist zu animieren“, betont der Bürgermeister. Die Zeit läuft: Die Frist endet am 30. September. „Es wäre wünschenswert, wenn private Projektanträge schon bis zum 31. August der Gemeinde vorliegen würden“, so Hauk weiter. Ob es dann tatsächlich mit der Förderung klappt, werde mit der offiziellen Programmentscheidung im Frühjahr 2025 bekanntgegeben.
Auch von höchster politischer Seite ergeht ein Hinweis: „Die heiße Phase für die diesjährige Antragstellung hat begonnen. Ich kann nur zur Information und Antragstellung auf Mittel aus dem Entwicklungsprogramm ermuntern. Die Entwicklung des Ländlichen Raums geht uns schließlich alle an – jede sanierte Wohnung und jede moderne Freizeitanlage sichert Leben in unseren Dörfern“, so Minister Peter Hauk.
Auch in diesem Jahr stellt das Land Baden-Württemberg rund 100 Millionen Euro durch das ELR-Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes zur Verfügung. Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. Hier sollen gezielt modellhafte Wohnumfeldmaßnahmen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen, angestoßen und gefördert werden.
ELR ist darüber hinaus offen für innovative Ansätze, mit denen die Nachnutzung von leerstehenden Gebäuden, die Mehrfachnutzung innerörtlicher Flächen oder vorhandener Bausubstanz ermöglicht werden – mit einer Einschränkung: Die Förderung ist nur möglich, wenn die Projekte zur Belebung und Stabilisierung der Ortskerne beitragen. „In Neubaugebieten wie im Heidlein ist ELR nicht anwendbar“, lässt Bürgermeister Hauk wissen. ad
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