Rhein-Neckar-Kreis/Neckar-Odenwald-Kreis. Nun ist es amtlich: In Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis wurde am Donnerstag bei einem Wildschwein, welches krank erlegt wurde, mittels PCR-Test das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems hat den positiven Befund des Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe (CVUA) offiziell bestätigt.
Das ist der erste offizielle Nachweis in Baden-Württemberg, nachdem es bereits Funden in Hessen und Rheinland-Pfalz gab. „Hausschweinebestände sind in Baden-Württemberg nach wie vor nicht vom ASP-Virus betroffen. Damit das so bleibt, sind vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag.
Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises führt mit Unterstützung anderer Behörden im Land die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort durch und wird entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. „Nach den EU-rechtlichen Vorgaben müssen jetzt die bereits geltenden Restriktionszonen und Allgemeinverfügungen räumlich und inhaltlich angepasst werden“, erklärte Minister Hauk.
Koordinierungsgruppe aufgestellt
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern. „Um die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise sowohl bei der Vorbereitung bislang als auch nun im Seuchenfall zu unterstützen, wurde ein interdisziplinär aufgebautes ASP-Kompetenzteam (ASP-KT) etabliert, um Maßnahmen bei einem Ausbruch fachlich und praktisch aufzuarbeiten“, betonte Minister Hauk und führte weiter aus: „Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen ist sie ungefährlich.“
Durch den Seuchenausbruch beim Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet werden, die auch Auswirkungen auf den Neckar-Odenwald-Kreis haben. Es werden nun bestimmte Gebiete als Sperrzone II (infizierte Zone) und Sperrzone I (Pufferzone) ausgewiesen.
Pufferzonen eingerichtet
Die Sperrzone II umfasst die sogenannte ‚infizierte Zone’, die nach einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in einem Radius von 15 Kilometern um den Fundort eingerichtet wird. In dieser Sperrzone II gelten Beschränkungen für Verbringungen von gehaltenen und wildlebenden Tieren oder Erzeugnissen, befristete Jadverbote, sowie die Suche nach tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwildsuche). In diesem Gebiet kann außerdem die land- und forstwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt und das Anlegen von Jagdschneisen verfügt werden.
Die Sperrzone I (Pufferzone) ist ein Gebiet, das in einem Radius von zehn Kilometern um die Sperrzone II eingerichtet wird, um innerhalb eines lokal begrenzten Raumes intensivere Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber werden Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen. In beiden Zonen unterliegen Hausschweinebetriebe verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen.
Die Sperrzone II erstreckt sich auf den Stadtkreis Mannheim und Teile des Rhein-Neckar-Kreises. Die Sperrzone I auf den Rhein-Neckar-Kreis und den Stadtkreis Heidelberg.
Auswirkungen auf die Region
Weiter wird vorsorglich im erweiterten Radius eine erweiterte Pufferzone eingerichtet, welche auch den Neckar-Odenwald-Kreis einbezieht. Dort wird eine verstärkte Schwarzwildbejagung sowie die Beprobung von erlegtem sowie von Fall- und Unfallwild angeordnet. Damit soll eine flächenmäßige Ausweitung der Seuche verhindert werden.
Hunde aus Mosbach im Einsatz
Minister Hauk betonte, dass es nun auf das Monitoring ankomme, um die Lage weiter abzuklären und die ASP auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen. Deshalb stehe die systematische Fallwildsuche nun im Fokus. „Um die Suche schnell und effizient zu gestalten, setzen wir die bewährten Suchhundeteams des TCRH aus Mosbach ein, die das eingerichtete Suchgebiet systematisch nach möglichen Kadavern absuchen. Flankiert werden die Suchteams durch Drohnen-Einsatzteams mit Wärmebild-Kameras“, erklärte Minister Hauk.
Die Suchteams des TCRH (Training Center Retten und Helfen GmbH) aus Mosbach sind ein wichtiges Glied in der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit großem Erfolg unterstützen die Teams aus der Kreisstadt bereits das Nachbarland Hessen bei der Suche nach Wildschweinkadavern.
„Dieses Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams, die zentral ausgebildet und eingesetzt werden, hat sich bestens bewährt. Wir haben nach den ersten Ausbrüchen der ASP in Deutschland frühzeitig reagiert und nahezu 300 Hundegespanne im Land ausgebildet. Die Hunde sind auf die Suche von Wildschweinkadavern spezialisiert“, betonte Hauk. Damit setze Baden-Württemberg bundesweit Maßstäbe in der effektiven Seuchenbekämpfung. Auf den Einsatz von Mensch und Hund könne dabei nicht verzichtet werden. „Den Teams gilt ein großes Lob für das, was sie derzeit leisten“, hob Minister Hauk hervor. pm
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