Höpfingen. Ausgerechnet das Kernthema wurde vertagt: Nachdem einige Höpfinger Gemeinderäte bei der Sitzung am Montag die „zu kurze Vorlaufzeit“ für die anstehende Neufassung der Hebesatz-Satzung gerügt hatten, wurde der Tagesordnungspunkt mit einstimmigem Beschluss auf die nächste Sitzung verschoben.
Neue Hebesätze
Zum 1. Januar 2025 müssen aufgrund der Grundsteuerreform neue Grundsteuerhebesätze festgelegt werden. Nach einem Gerichtsurteil, welches die bisherige Grundsteuererhebung für nichtig erklärte, wurde die Berechnungsgrundlage des Messbetrages durch den Gesetzgeber neu bestimmt. Ab 2025 sind die Bodenrichtwerte bei der Berechnung der Grundsteuer maßgebend. Auch in Höpfingen beschäftigt man sich seit längerem mit dem Thema Grundsteuerreform. Angefangen bei der Meldung der gemeindeeigenen Grundstücke bis hin zur Festlegung neuer Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A wird für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke erhoben. Die Grundsteuer B gilt für alle bebauten Grundstücke.
Bisher wurden die für das jeweilige Jahr geltenden Hebesätze immer in der Haushaltssatzung beschlossen. Aufgrund einer verwaltungsinternen Systemumstellung und der Ungewissheit, ob bis 1. Januar der Haushalt für das Jahr 2025 genehmigt ist, soll vorgreifend im Herbst eine Hebesatzsatzung erlassen werden, um die für die Gemeinde bedeutenden Einnahmen zu sichern. „Unsere Absicht ist es den Hebesatz so festzulegen, dass sich das Jahresgesamtaufkommen für die Gemeinde nicht schmälert“, betonte Bürgermeister Hauk in seinen einführenden Worten.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das neue Grundsteuermodell eine Umverteilung, die nach Ausführungen des Bürgermeisters aber nicht pauschalisiert werden kann. „In Zukunft kann man anhand des Hebesatzes nicht mehr zwangsläufig zwischen einzelnen Grundstücken und Gemeinden untereinander eine Vergleichbarkeit herstellen. Es müssen unter anderem der Grundstückswert, welcher über das Boris Portal des Landes einsehbar ist, und die Grundstücksgröße mitbetrachtet werden“, so der Bürgermeister einhellig mit Kämmerin Nadine Henn.
Ob es also für den einzelnen Grundstückeigentümer günstiger oder teurer wird, ist fallabhängig. Dem Grunde nach dürfte die Grundsteuerrechnung für Grundstücke mit niedrigem Grundstückswert günstiger werden, als für Grundstücke die einen hohen Grundstückwert haben. Um das Gesamtaufkommen auf ähnlichem Niveau wie bisher zu halten, hat man sich innerhalb der Gemeindeverwaltung in Höpfingen Gedanken gemacht und nun dem Gemeinderat einen Vorschlag für die neuen Hebesätze unterbreitet. Der Hebesatz für die Grundsteuer A sollte nach Vorstellung der Verwaltung von 410 v.H. auf 490 v.H. angehoben werden und der für Grundsteuer B von 410 v.H. auf 520 v.H. steigen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer sollte bei 380 v.H. belassen werden. Die Grundsteuer C für noch unbebaute Grundstücke werde aktuell noch nicht erhoben. „Unser Grundsteuerhebesatz würde nach der vorgeschlagenen Anhebung im unteren Bereich des veröffentlichten Transparenzregisters für Gemeinden in Baden-Württemberg liegen“, sicherte Hauk zu.
Doch zur Anhebung kam es nicht. So hatte Thomas Greulich betont, dass „derartige Vorhaben gründlich geprüft werden sollen“ und die „Schnelligkeit“ des Verfahrens bemängelt, es sei sinnig, Vergleiche mit anderen Kommunen von identischer Größe anzustellen. Für einzelne Bürger könne die Erhöhung der Hebesätze „böse Überraschungen bewirken“, wie Greulich anmerkte. Amtskollege Helmut Häfner befürwortete die grundsätzliche Situation, haderte aber auch mit der „Kürze“ der laut Sitzungsvorlage angedachten Entscheidungsfindung: „Es ist gut, dass unbebaute Grundstücke teurer werden, eventuell werden auswärtige Eigentümer verkaufsbereit. Man sollte sich aber mit der Thematik tiefer befassen, um sachlich abwägen und die Hebesätze bedarfsgerecht festlegen zu können“, betonte der Sozialdemokrat.
„Wir sind mit unseren Vorschlägen im unteren Bereich der Skala“, sicherte Hauk zu. Um den Räten jedoch mehr Zeit zur Beschäftigung mit der Angelegenheit einzuräumen, wurde der Punkt vertagt.
Einstimmiges Votum
Zwei reine Formalakte waren die einstimmige Zustimmung zur neu abgefassten Hauptsatzung und die Zusammensetzung der in diesem Zuge neu gebildeten Ausschüsse:
Der ständige Umlegungsausschuss besteht aus Christopher Böhres (Stellvertreter Florian Heffner), Dirk Nied (Stellvertreter Kai Nohe), Thomas Greulich (Stellvertreter Lukas Frisch), Andreas Fürst (Stellvertreter Manfred Knapp-Holldorf), Martin Sauer (Stellvertreter Josef König) und Ute König (Stellvertreterin Saskia Dargatz).
Der anstelle des bisherigen Kindergartenauschusses formierte Bildungs- und Kulturausschuss setzt sich aus Dirk Nied (Stellvertreter Kai Nohe), Florian Heffner (Stellvertreter Christopher Böhres), Lukas Frisch (Stellvertreter Helmut Häfner), Daniela Kaiser-Hauk (Stellvertreter Manfred Knapp-Holldorf), Josef König (Stellvertreter Martin Sauer) und Saskia Dargatz (Stellvertreterin Ute König) zusammen.
Den Vorsitz beider Ausschüsse hat der Bürgermeister inne.
Die neue Hauptsatzung zeigte bereits erste Wirkung: Da es keinen eigenen Bauausschuss mehr gibt, wurde ein Baugesuch im Plenum erörtert – und erfuhr einstimmiges Einvernehmen. Konkret ging es um den Neubau eines Einfamilienhauses in der Friedensstraße; Haupt- und Bauamtsleiter Tobias Münch sprach bei der Projektvorstellung von einem „Baulückenschluss am Ortsrand“ und einer als sinnvoll erscheinenden Nachverdichtung.
Abschließend informierte Bürgermeister Hauk, dass die Bedarfsampel am Netto-Markt nach aktuellem Stand „wohl Mitte Oktober“ aufgestellt werde. Zum selben Zeitpunkt soll der zur Zeit geschlossene Spielplatz im „Heidlein“ mit neuen Spielgeräten bestückt und wieder benutzbar sein. Seitens der Räte meldete sich Helmut Häfner zu Wort, der ein Kuriosum monierte: „Die Kirchenuhr schlägt eine Stunde zu wenig an“, gab er bekannt.
Wie der Rathauschef erwiderte, sei das Thema nicht neu: Man stehe im Austausch mit der Seelsorgeeinheit Hardheim-Höpfingen im Madonnenland. Das Hammerwerk sollte bereits erneuert und die Elektronik geändert werden; eine Fachfirma sah jedoch keinen sofortigen Handlungsbedarf. Martin Sauer regte an, die Zuständigkeit für die Kirchenuhr fest zu bestimmen: Es sei zu klären, ob Gemeinde oder Kirche in der Pflicht stehen. ad
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