Erstinformation

Höhere Grundsteuer droht für Privatleute

Rat muss Hebesätze im November beschließen

Von 
Martin Bernhard
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Osterburken. Der Gemeinderat der Stadt Osterburken muss spätestens in seiner Sitzung im November eine Hebesatz-Satzung für die Grundsteuer beschließen. Deshalb informierte Stadtkämmerer Horst Mechler in der Gemeinderatssitzung am Montag über das neue Grundsteuerverfahren in Baden-Württemberg.

Bodenwert ist entscheidend

Nach den Worten des Kämmerers ist bei der Ermittlung der Grundsteuer künftig nicht der Wert des darauf befindlichen Gebäudes entscheidend, sondern der Bodenwert. Den Steuermessbetrag ermittelt das Finanzamt aus dem Bodenrichtwert, der Grundstücksgröße und einem Messbetrag. Diesen teilt es der Kommune mit. Auf dieser Grundlage ermittelt die Stadt die Grundsteuer, indem sie den Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. „Es wird Verschiebungen zugunsten von Gewerbeimmobilien und zulasten von Wohnimmobilien geben“, kündigte Mechler an.

Das Land hat vorgeschrieben, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform für Kommunen aufkommensneutral sein müsse, nicht aber für den einzelnen Steuerpflichtigen. Osterburken nimmt 2024 rund 993 000 Euro über die Grundsteuer B und rund 36 000 Euro über die Grundsteuer A ein. Die Grundsteuer A umfasst Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft, die Grundsteuer B betriebliche und private Grundstücke. Mit der Einführung einer Grundsteuer C könnten Kommunen höhere Hebesätze für baureife, unbebaute Grundstücke beschließen. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Grundsteuer C vorerst nicht einzuführen, da diese juristisch angefochten werden könnte.

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Horst Mechler rechnet damit, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B von derzeit 380 Prozent auf 660 bis 680 Prozent steigen könne. Die Stadtverwaltung werde dem Gemeinderat im November ein Konzept zur Grundsteuererhebung vorlegen. Denn die neue Grundsteuer müsse ab 2025 erhoben werden.

Redaktion

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