Höpfingen. Beim Blick auf die Tagesordnung der Höpfinger Gemeinderatssitzung am Montag schien das der interessanteste Punkt zu sein: die Stellungnahme der Gemeinde zur Fortschreibung des Teilregionaplans Windenergie des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN). Doch dann war dieses Thema ziemlich schnell erledigt. Bürgermeister Christian Hauk fasste kurz zusammen, was die Gemeinde beim Regionalverband vorbringen wird.
„Wir haben im Vorfeld das Gebiet ,Anwande’ als Vorrangfläche gemeldet, das wurde aber bisher nicht berücksichtigt“, erklärte Hauk. Das habe man in die Stellungnahme aufgenommen. Vom VRRN sei gefordert gewesen, ein artenschutzrechtliches Kurzgutachten für das Gebiet „Anwande“ einzureichen. „Das war die Voraussetzung für die Stellungnahme. Deswegen war das jetzt auch so kurzfristig“, erläuterte der Bürgermeister.
Hinweis auf Naturkindergarten
Im Gemeinderat notiert
Bürgermeister Hauk informierte darüber, dass die Sanierung der Straße zwischen Höpfingen und Glashofen abgeschlossen sei.
Josef König stellte den Antrag, auf den Friedhöfen in Waldstetten und Höpfingen zusätzliche Bänke aufzustellen. Hauk sicherte zu, dass man das in den Haushalt 2025 aufnehmen werde.
Auf die gefährliche Situation an der Ausfahrt am Grüngutplatz Richtung Waldstetten wies Helmut Häfner hin. „Da müssen wir etwas unternehmen, bevor ein Unfall passiert.“ Man werde Kontakt zum GVV aufnehmen, um Maßnahmen einzuleiten, so Hauk.
Das Gremium erkundigte sich nach dem aktuellen Stand beim Glasfaserausbau. Tobias Münch erklärte, dass es wöchentliche Besprechungen im Rathaus gebe und die Verwaltung die Arbeiten engmaschig überwache. mg
Der Regionalverband hat nur das Gebiet im Staatswald als Vorrangfläche ausgewiesen. Die Gemeinde weist in ihrer Stellungnahme auf den Artenschutz in diesem Distrikt hin sowie den angrenzenden Naturkindergarten. „Wir sehen daher einen ähnlichen Mindestabstand gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu Wohnbauabständen als unerlässlich an“, heißt es in der Stellungnahme. Außerdem sollen die 1500 Meter Mindestabstand zur Wohnbebauung eingehalten werden, so wie sie von der Gemeinde festgelegt wurden. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis. mg
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