Hardheim. „Wir haben viel hinter und viel vor uns, wir stecken mitten drin“, so die einleitenden Worte von Markus Posch vom Ingenieurbüro Klinger und Partner. Bei der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Hardheim-Höpfingen am Mittwoch im Rathaus informierte er über den Baufortschritt bei der Erweiterung der Verbandskläranlage.
Die Maßnahme wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung am 22. Dezember 2020 in Auftrag gegeben. Im Februar ging es schließlich los. Posch sah das in zwei Bauabschnitten geplante Vorhaben „unter einem guten Stern begonnen“ und im Hinblick auf die Bauausführung bisher gut verlaufen. Dies verdeutlichte er bei der Darstellung der Details für die Gewerke und des zeitlichen Ablaufs der Maßnahmen.
Im Hinblick auf den Rohbau betonte er die Bedeutung der technischen Ausrüstung und stellte die einzelnen Schritte des Bauablaufs dar. Dabei verwies er auf die Fertigstellung der neuen Zufahrt, auf die Erneuerung und Sicherstellung der Stromversorgung, auf die neue Trafostation sowie auf die Erdarbeiten für den Spezialtiefbau mit Baugruben, Gründung und Rückverankerung. Zu sprechen kam er auf den Retentionsraum für die Erfa und auf die Hangsicherung, auf den Verbau des Kombibeckens, auf die Gebläsestation und auf weitere „Kleinarbeiten“.
Terminlich war ein guter Projektstart ohne Verzögerungen erwischt worden, so Posch, der die Bauausführung sehr gut im Zeitplan liegen sieht, wenn auch „zeitkritische“ Arbeiten derzeit noch ausstehen.
„Zeitkritische“ Arbeiten
Mit Genugtuung stellte er heraus, dass bisher Arbeitsunfälle vermieden werden konnten und die Vorgaben des Naturschutzes eingehalten wurden. Nicht vergessen wurde von ihm die Behebung von Problemen wie Bodenverbesserung, Bewältigung von Baugrundrisiko und des Vorkommens von Felsen im Baugrund.
Möglichst vermeiden wollte er Bauverzögerungen und war aber vollauf zufrieden, dass alles im Rahmen blieb und realisiert werden konnte. Ausschließen konnte er für die Zukunft allerdings auch nicht Lieferungsengpässe, die bisher nicht aufgetreten waren, während er den andererseits für den 2023/24 vorgesehenen Abschluss der Gesamtmaßnahmen einschließlich Sanierung des Bestands eine eventuell verkürzte Bauzeit andeutete.
Bezüglich einer nicht auszuschließenden Erhöhung der Baukosten wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit begründeter Mehrkosten Förderung in Aussicht gestellt, ehe Bürgermeister Volker Rohm als Verbandsvorsitzender der Firma Klinger und Partner, dem Ingenieur Markus Posch sowie Bernd Schretzmann als Geschäftsführer des Verbands Lob für bisher erbrachte Leistungen zukommen ließ.
Detailliert vorgestellt wurde von Vertretern des Ingenieurbüros Walter und Partner die Schmutzfrachtberechnung für das gesamte Verbandsgebiet. Diese war nach den Vorgaben der Unteren Wasserbehörde durchzuführen. Die letzte Überrechnung stammte aus 1996. Zwischenzeitlich wurden mehrere Baugebiete angeschlossen, die Kaserne wurde wiederbelebt und durch die Fernwirkeinrichtung sind zusätzliche Daten bezüglich des Entlastungsverhaltens der Regenüberlaufbecken abrufbar.
Kapazität wird erweitert
Zudem gilt es zu beachten, dass derzeit die Kapazität der Kläranlage erweitert wird. Daher wird die bisherige Schmutzfrachtberechnung den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr gerecht. Und generell ist nach einer Laufzeit von 15 bis 20 Jahren eine Neuberechnung notwendig, die bereits im April 2019 in Auftrag gegeben wurde. Die Ergebnisse der Berechnung gilt es in den Allgemeinen Kanalplan einzuarbeiten.
Die noch nicht endgültig fertiggestellte beziehungsweise der Unteren Wasserbehörde vorgelegte Schmutzfrachtberechnung war bereits Grundlage für die wasserrechtliche Genehmigung des RÜB Trieb. Nach Fertigstellung der Berechnung einschließlich des Erläuterungsteils wurden die Grundzüge der Berechnung und der sich daraus resultierende Handlungsbedarf durch die Vertreter des Ingenieurbüros Walter und Partner vorgestellt.
Ebenfalls betrachtet wurde der Zulauf aus zwei Sammlern mit Zufluss Nord und Süd mit 165 l / Sek in die Kläranlage. Vorgeschlagen wurde die teilweise Aufdimensionierung des Sammlers vom RÜB Krankenhaus zur Kläranlage.
Von den Kosten in Höhe von voraussichtlich 450 000 Euro werden vom Verband 210 000 Euro zu tragen sein. Für den Umbau von Regenüberlaufbecken fallen nur geringe Kosten an. Teilweise reichen geänderte Drosseleinstellungen aus, teilweise sind Bleche anzubringen. Drei Becken sind in den kommenden Jahren noch mit einer Drosseleinrichtung auszustatten. Die Baukosten je Becken belaufen sich voraussichtlich auf 70 000 Euro und sind ebenfalls grundsätzlich förderfähig. Mit der vorgelegten Schmutzfrachtberechnung kann der Verband eine für die nächsten 15 bis 20 Jahre zukunftsfähige Planung aufweisen.
In Sachen erster Nachtragshaushaltssatzung 2021 des Abwasserzweckverbandes Hardheim-Höpfingen wurde betont, dass der Höchstbetrag für die Aufnahme von Kassenkrediten in der Haushaltssatzung auf 295 000 Euro begrenzt ist. Aufgrund eingehender Abschlagsrechnungen der beauftragten Bauunternehmen reicht der Höchstbetrag aller Voraussicht nach im weiteren Verlauf des Jahres nicht aus. Dies auch unter dem Aspekt, dass voraussichtlich noch im Verlauf der zweiten Jahreshälfte mit der Baumaßnahme zur Errichtung eines Regenüberlaufbeckens für das Baugebiet Trieb begonnen werden kann.
Daher wurde vorgeschlagen, den festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in der Haushaltssatzung von bisher 295 000 auf 1 573 000 Euro neu festzusetzen, während sich an der ursprünglichen Haushalts-und Finanzplanung keine Änderungen ergeben. Die erste Nachtragshaushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Hardheim-Höpfingen wurde einstimmig genehmigt.
Auch einstimmig angenommen wurde der Beschlussvorschlag zum Neuabschluss eines Ingenieurvertrags zur Betriebsberatung und allgemeinen ingenieurtechnischen Beratung auf der Kläranlage des AZV Hardheim-Höpfingen. Diese Leistungen werden insbesondere in Einzelfällen im Zuge der Einleitung von stark verschmutztem Abwasser, fachspezifischen Themen und generell dort, wo fachtechnischer Sachverstand vonnöten ist, abgerufen.
Eilentscheidung
Es folgte die Bekanntgabe einer Eilentscheidung zu Ingenieurleistungen beim Neubau RÜB Trieb mit Zu-und Ablaufkanälen. Hier ergeben sich voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 30 000 Euro. Eine weitere Eilentscheidung wurde zur Neufestlegung zweier fälliger Darlehen getroffen. Hier konnte ein Neuabschluss für die Restlaufzeit von zehn beziehungsweise 20 Jahren zu einem sehr günstigen Zinsniveau von 0,007 beziehungsweise 0,41 Prozent vereinbart werden.
Des Weiteren ging es um den Aufteilungsschlüssel für Umlagezahlungen der Mitgliedsgemeinden an den Abwasserverband für die Baukosten- und Jahresumlage. Dieser war nach Ablauf von fünf Jahren zum 1. Januar 2021 neu zu berechnen. Maßgeblich sind die angeschlossenen Einwohner der Verbandsmitglieder Hardheim und Höpfingen.
Nachdem die Abweichung zu dem bisherigen Schlüssel nur unwesentlich abgewichen hat, war eine Neufestsetzung der Verbandsanteile beziehungsweise des vereinbarten Verteilerschlüssels vereinbarungsgemäß nicht vorzunehmen.
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