Raumordnerischer Vertrag

Großrinderfeld will Entwicklungspotenziale nutzen

Der Gemeinderat Großrinderfeld ebnet mit einem neuen Vertrag den Weg für Wohnbauflächen und Einzelhandel.

Von 
Matthias Ernst
Lesedauer: 
Um auch diese Fläche in Großrinderfeld zu einem Wohn- und Sondergebiet Einkaufen entwickeln zu können, beschloss der Gemeinderat die Unterzeichnung eines raumordnerischen Vertrages, © Mattthias Ernst

Großrinderfeld. In seiner jüngsten Sitzung im Bürger- und Vereinsheim Ilmspan hat der Gemeinderat Großrinderfeld am Dienstagabend eine zentrale planerische Entscheidung getroffen: Einstimmig ermächtigten die Gemeinderäte Bürgermeister Johannes Leibold zum Abschluss eines Raumordnerischen Vertrags mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken sowie der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Tauberbischofsheim – Großrinderfeld – KönigheimWerbach.

Der Vertrag ist notwendig, um die laufende 18. Änderung des Flächennutzungsplans rechtskräftig zu machen. Ziel der Planänderung ist es, neue Wohnbauflächen sowie eine Einzelhandelsfläche im Kernort zu schaffen. „Da die rechnerischen Bedarfszahlen im Regionalplan nahezu ausgeschöpft sind, ist diese Vereinbarung die Voraussetzung, um Planungssicherheit für künftige Entwicklungen zu gewinnen“, erläuterte Bürgermeister Leibold.

Gestufte Entwicklung der Baugebiete

Kernstück des Vertrags ist ein gestaffeltes Vorgehen beim Ausbau neuer Wohngebiete. So können zunächst die Flächen „Zündmantel“ im Kernort Großrinderfeld (inklusive des geplanten Einzelhandels) sowie „Hohenberg“ in Gerchsheim entwickelt werden. Erst wenn dort 80 Prozent der Grundstücke eine Baugenehmigung erhalten haben, darf die Gemeinde weitere Flächen wie die südliche „Beund“ in Großrinderfeld in Angriff nehmen.

Ein weiterer Baustein ist die Verpflichtung der Gemeinde, bis Ende 2025 eine sogenannte Innenpotentialstrategie vorzulegen. Darin sollen Baulücken und ungenutzte Reserven in allen Ortsteilen erfasst sowie Konzepte zu deren Aktivierung aufgezeigt werden. Diese innerörtlichen Möglichkeiten werden künftig zu 30 Prozent auf den Flächenbedarf angerechnet.

Auch die Gewerbeflächen werden Gegenstand der Vereinbarung. Grundsätzlich soll die künftige Gewerbeentwicklung im „Industriepark A81“ stattfinden, an dem Großrinderfeld beteiligt ist. Eine Ausnahme gilt für die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets „Am Geißgraben III“ in Gerchsheim. Diese wird unter der Bedingung ermöglicht, dass im Industriepark keine geeigneten Flächen verfügbar sind. Bis Ende 2035 ist eine weitere Ausdehnung am Standort Gerchsheim ausgeschlossen.

Ein Kompromiss mit Zukunftsperspektive

Der Raumordnerische Vertrag, den neben Bürgermeister Johannes Leibold auch Regionalverbandsdirektor Dr. Andreas Schumm und Tauberbischofsheims Bürgermeisterin Anette Schmidt als Vorsitzende der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft unterzeichnen werden, wird als tragfähiger Kompromiss betrachtet. „Wir stellen sicher, dass Großrinderfeld die nötigen Entwicklungsmöglichkeiten erhält und gleichzeitig die Vorgaben des Regionalplans erfüllt“, betonte Leibold.

Mit dem Votum des Gemeinderats kann die 18. Änderung des Flächennutzungsplans nun in die nächste Phase gehen. Die Gemeinde erwartet sich davon nicht nur neue Bauplätze und die Stärkung der Nahversorgung, sondern auch nachhaltige Perspektiven für die wirtschaftliche Entwicklung. Die Ortschaftsräte aller vier Teilorte hatten im Vorfeld der Vereinbarung zugestimmt.

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten

VG WORT Zählmarke