Münsterseen

Neue Regeln für Badestelle und Zeltplatz an Münsterseen

Von 
Inge Braune
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Bereits vor längerer Zeit abgebaut hatte die Stadt den Steg der Badestelle. Der Beleibtheit des Naherholungsgebiets tat das keinen Abbruch. © Stadt Creglingen

Creglingen. Ein tödlicher Badeunfall in Hessen war bereits vor zwei Jahren Anlass für die Stadt, die Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht an Badeseen unter die Lupe zu nehmen. Die kommunale Versicherung wgv riet zur Zuziehung eines Fachgutachters.

Gutachter Carsten Sonnenberg von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen ordnete die Münsterseen-Anlage aus haftungsrechtlichen Gründen neu als „Badestelle“ – nicht mehr als Badesee – ein und erarbeitete eine rechtssichere Haus- und Badeordnung.

In seiner Sitzung am Dienstag befasste sich der Gemeinderat in gleich zwei Tagesordnungspunkten mit dem Areal. Offensichtlich gut vorbereitet setzte sich das Gremium mit der Neufassung der fast zwei Jahrzehnte alten Polizei- und Rechtsverordnung über die Benutzung des Freizeit- und Erholungsgebietes Münsterseen sowie Neufassung der Entgeltordnung für das zum Gelände gehörenden Gruppen-Zeltareal auseinander.

Benutzungsregeln neu gefasst

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Komplett neu formuliert wurde Paragraf 3, der Öffnungszeiten und Zutritt regelt. Damit ist das Gelände außerhalb der auf der kommunalen Homepage genannten Öffnungszeiten „unverzüglich zu räumen“. Generell keinen Zutritt haben Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen sowie für Menschen, die ohne Sondergenehmigung die Badestelle für gewerbliche oder „nicht übliche“ Zwecke nutzen. Hunde dürfen nur im ausgewiesenen Dammbereich mitgeführt werden, andere Tiere sind generell nicht zugelassen. Nur in Begleitung von mindestens 18 Jahre alten Begleitpersonen dürfen Kinder unter sieben Jahren sowie Blinde, Geistes- und Anfallskranke die Badestelle nutzen.

Pflegliche Behandlung

Alle Nutzer sind – das sollte sich eigentlich von selbst verstehen – zur pfleglichen Behandlung des Geländes und der Einrichtungen wie Dusch- und Toilettenanlagen, Wasserspielplatz, Fußerlebnispfad, Bänken und Hinweistafeln verpflichtet und dürfen andere Nutzer nicht stören, belästigen oder gar gefährden. Etwas übersichtlicher gestaltet wurde die Verbotsliste, deutlicher gestaltet wurde die Androhung des Platzverweises bis hin zum zusätzlich mit Strafanzeige bewehrten Hausverbot bei Nichtbeachtung der Anordnungen.

Ganz generell gilt, was ohnehin eigentlich jeder wissen müsste: Gefährdungen anderer sind ein Tabu, Kopfsprünge ebenfalls, Rücksichtnahme auf andere auch bei der Benutzung von Sport- und Spielgeräten dagegen ist verpflichtend.

Auch fürs Zeltareal wurden im Rahmen der Polizei- und Rechtsverordnung die Regeln neu gefasst. So müssen sich Nutzer künftig die Benutzung der dort eingerichteten Feuerstelle schriftlich genehmigen lassen.

Neu formuliert wurde der Haftungsparagraf: Unbeschadet der Betreiberpflicht zur Erhaltung des Geländes in verkehrssicherem Zustand ist die Nutzung des Geländes nur auf eigene Gefahr möglich.

Ob man mit der neuen Regelung nicht etwas übers Ziel hinausschieße, fragte Gemeinderat Ulrich Schönberger (Wählergemeinschaft) nach der Vorstellung der neuen Regelung nach. Schließlich habe man bislang noch nie eine Ordnungswidrigkeit im Umfeld des Geländes verfolgen müssen. Es gehe hier vor allem um die Rechtssicherheit für die Kommune, erläuterte Bürgermeister Uwe Hehn. Ohne größere Diskussion stimmte das Gremium der neuen Polizei- und Rechtsverordnung zu, die im Mitteilungsblatt bekannt gemacht wird. Auf Anregung aus dem Gremium wird die Verwaltung zudem die den Badeplatz betreffenden Passagen der städtischen Homepage überarbeiten.

Münsterseen-Zeltplatz

Neu geregelt hat das Gremium auch die Gebührenordnung für die Benutzung des Zeltplatzes am Freizeit- und Erholungsgebiet Münsterseen. Die bislang gültige Gebührenordnung stammte aus dem Jahr 2013. Seither hatte sich manches geändert: War bis zur Badesaison 2016 der Ortsvorsteher für die Belegung und die Stadt für die Abrechnung der Zeltplatznutzung zuständig, übernahmen ab 2017 die benachbarten Campingplatzbetreiber Jens Hausotter vom Campingplatz Buchung und Abrechnung für die rund 50 bis 80 Personen, die bis in die Saison 2019 den Münstersee-Zeltplatz nutzten. Dann ging das Zeltareal gezwungenermaßen in die Corona-Auszeit.

Ab jetzt ist es wieder Münsters Ortsvorsteher Otto Busch, der für Reservierung, Platzvergabe und Platzabnahme zuständig ist – und die Stadt übernimmt erneut die Abrechnung.

Um eine Gebührenkalkulation zu vermeiden, hat der Gemeinderat jetzt entsprechend des Verwaltungsvorschlags einstimmig beschlossen, privatrechtliche, damit allerdings ab dem nächsten Jahr umsatzsteuerpflichtige Entgelte festzulegen. Der Vorteil dabei: Der Gemeinderat kann die Entgelte leichter anpassen.

Offensichtlich gab es Nachholbedarf, denn das Gremium einigte sich auf eine deutliche Erhöhung der jetzt nach Personenzahl und Aufenthaltsdauer fälligen Gebühren. Die Grundgebühr – bisher 75 Euro – liegt jetzt bei 100 Euro, die Müllgebühren steigen von bislang je nach Aufenthaltsdauer zwischen 12 und 24 Euro auf jetzt 15 bis 35 Euro, und auch die Tagessätze steigen von bislang zwei Euro täglich für Kinder und Jugendliche auf jetzt drei Euro, die für Erwachsene von bislang vier Euro auf jetzt sechs Euro.

Bei der Reservierung wird bisher auch eine spätestens vier Wochen vor der Ankunft zu hinterlegende Sicherheitsleistung von 300 Euro fällig, die mit der Entgeltabrechnung verrechnet wird. Stornierungen stellt die Stadt künftig auf Anregung von Rudi Müller (Wählergemeinschaft) mit 50 Euro in Rechnung.

Freie Autorin Berichte, Features, Interviews und Reportagen u.a. aus den Bereichen Politik, Kultur, Bildung, Soziales, Portrait. Im Mittelpunkt: der Mensch.

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