Aus dem Creglinger Gemeinderat

Creglingen: Lärm und Rauch kein Hinderungsgrund

Gremium stimmt „Kreativhof“ am unteren „Stutz“ zu. Nachbarn fürchten bei Beherbergungsgelände um ihre Privatsphäre

Von 
Michael Weber-Schwarz
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Recht ungeordnet stellt sich ein Anwesen an der Creglinger Waldstraße derzeit dar. Im unteren Bereich sollen zwei Wohncontainer eingebaut werden, hangaufwärts will der Bauherr das Areal u.a. für Radler- und Camperaktivitäten bereitstellen. © Michael Weber-Schwarz

Creglingen. Ein „Kreativhof“ soll am Creglinger „Stutz“ entstehen. Hinter dem Begriff steht ein Beherbergungsbetrieb mit großer Outdoorfläche. Der Gemeinderat hat zugestimmt. Nachbarn bangen um ihren häuslichen Frieden.

Creglingen. Wie so oft im Leben haben die Dinge ihre zwei Seiten: Ein in Creglingen geborener Geschäftsmann will seine Idee von einem modernen, „aktiven“ Beherbergungsbetrieb umsetzen. Und genau die Erwartung dieses „Aktivseins“ ruft die Nachbarn auf den Plan. Denn wo sich – zum Beispiel – erholungssuchende Radler am Abend auf einem Freigelände versammeln, da erscheinen auch Musik, Grill- und Rauchgerüche oder gesprächsintensive Weinrunden nicht weit. Kein Wunder also, dass es gegen das Projekt mehrere Einwendungen gibt.

Grünes Licht fürs Projekt

Die Kritikpunkte nahm der Creglinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung in Freudenbach auch zur Kenntnis. Das Versagen einer Baugenehmigung lasse sich davon aber nicht ableiten, hieß es von Verwaltungsseite durch Bürgermeister Uwe Hehn. Regulierend zuständig für mögliche Lärmemissionen sei das Landratsamt. Der Rat stimmte dem Vorhaben bei zwei Enthaltungen einstimmig zu.

Das künftig mögliche Szenario an der Waldstraße, sozusagen dem touristischen Radfahrer-Drehkreuz am Rande der Creglinger Altstadt: Ein vom Bauherren so genannter „Kreativhof“ soll mit zwei Ferienwohnungen errichtet werden. Es soll, wie die FN-Redaktion im Ende April bereits berichtete, einen Kiosk mit Rastbereich für Radfahrer geben. Außerdem sollen im Hanggelände ein Pool, ein Teich, eine Spiel- und Picknickwiese und eine Outdoorküche gebaut werden – und u. a. ein Wohnwagenstellplatz. Das Areal umfasst rund 1500 Quadratmeter. Im unteren Bereich sollen zwei Wohncontainer versetzt übereinander eingebaut werden. Die kreuzförmige Konstruktion ermöglich u.a. einen balkonartigen Freisitz.

Das Gesamtprojekt erscheint in sofern kreativ und attraktiv, weil verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten entstehen. Ja nach Gusto können Radler drinnen oder draußen campieren, sich auf einer Terrasse treffen und ihre Freizeit genießen.

Dass man wegen der Hanglage dabei wohl (auch) in die Gärten der Nachbarhäuser hineinschaut und (gefühlt schlimmer noch) „hineingrillt“ oder möglicherweise lautstark hineindiskutiert, das ist die große Befürchtung der Anlieger. Ganz unberechtigt dürfte diese Sicht nicht sein, denn Freizeitaktivitäten bringen Emissionen unweigerlich mit sich. Doch bei einem grillfreudigen Nachbarn mit normalem Wohnhaus gäbe es sie auch. Die Frage ist also mehr die der konkreten Regulierung, der Absprache und Rücksichtnahme.

Planungsrechtlich zulässig

Ist die Nutzung des Geländes als „Kreativhof mit Rad-Apart“ bauplanungsrechtlich zulässig, und kann das Rad-Apart mit Flachdach gebaut werden? Die FN hatte schon im Frühjahr nachgefragt und das jüngste Sitzungsergebnis bestätigte es: Rein baurechtlich gibt es keine Hinderungsgründe für das Projekt – auch Flachdächer, wie sie sich durch die Containerkonstruktion ergeben, sind nicht verboten. Es gebe keine Bauvorschriften, die dem Vorhaben entgegenstünden, so Bürgermeister Uwe Hehn vor dem Gemeinderat. In ihren vorgelegten Einwendungen werden die Nachbarn allerdings deutlich: Die Kritikpunkte reichen vom erwarteten „starken Lärmpegel“ und massiver Rauchbelästigung bis zur „Zumutung“. Ein Nachbar fürchtet eine starke Einschränkung seiner Privatsphäre. Ein anderer findet, dass das Gebäude dem Gebietscharakter widerspreche.

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Bad Mergentheim

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