Buchen. „Wir müssen den Anteil an Erneuerbaren Energien steigern“, betonte Bürgermeister Roland Burger bei einer Bürgerinformationsveranstaltung über Freiflächen-Photovoltaikanlagen am Mittwochabend im Bürgersaal des Alten Rathauses. Deshalb hatte sich der Gemeinderat bei einer Klausurtagung mit diesem Thema befasst. Burger stellte die Ergebnisse den rund 20 Besuchern der Versammlung vor.
Nach den Worten des Bürgermeisters dürfen Photovoltaikanlagen nur auf sogenannten „benachteiligten“ landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. Darunter sind Flächen mit einem geringen Bodenwert zu verstehen. Solche befinden sich nicht auf der Gemarkung der Kernstadt und nur wenige auf der Gemarkung Oberneudorf. In den anderen zwölf Stadtteilen stünden rund 4400 Hektar Boden zur Verfügung, der diese Voraussetzung erfüllt. Die Gemeinderäte befürworteten, auf maximal zwei Prozent dieser Fläche solche Anlagen zu bewilligen. Das wären rund 90 Hektar. Zunächst wolle man allerdings nur 30 Hektar für diesen Zweck bereitstellen. Für die Auswahl der geeigneten Flächen werde die Stadt ein Fachbüro beauftragen.
Zwei-Prozent-Ziel schon erreicht
Fachbereichsleiter Günther Müller wies darauf hin, dass Buchen das von der Landesregierung formulierte Zwei-Prozent-Ziel bereits mit den hier aufgestellten Windenergieanlagen (WEA) erfüllt habe. Dieses Ziel besagt, dass zwei Prozent der Landesfläche für Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie genutzt werden sollten.
Bebauungsplan nötig
Im Unterschied zu WEA handelt es sich bei Photovoltaikanlagen nach dem Baurecht nicht um privilegierte Anlagen. Deshalb müsse der Gemeinderat vor jeder Baumaßnahme einen entsprechenden Bebauungsplan beschließen. Für die Baugenehmigung könne die Stadt Kriterien feststellen, die ein Investor erfüllen müsse. Burger legt großen Wert darauf, dass sich die Bürger finanziell an solchen Anlagen beteiligen können.
Der Gemeinderat befasste sich bei seiner Klausurtagung auch mit Kriterien für eine Genehmigung. Demnach dürfen Solarparks höchstens zehn Hektar, müssen aber mindestens fünf Hektar groß sein. Außerdem sollen sie von einer Wohnbebauung aus nicht einsehbar sein. Sie dürfen sich nicht auf exponierten Standorten befinden. Zwei Anlagen dürfen nicht zu nah beieinander liegen. Solaranlagen sollen nur auf Böden errichtet werden, deren Bodenwert weniger als 35 Punkte beträgt. Bei der Genehmigung werde man den Natur- und Artenschutz berücksichtigen. Außerdem will die Stadt bei der Anbindung ans Stromnetz nur Erdkabel zulassen. Der Abstand zur nächsten Ortslage muss mindestens 500 Meter betragen. Außerdem sollen wegen der geplanten Anlage keine neuen dauerhaften Wege angelegt werden müssen.
Zehn Anfragen liegen vor
Roland Burger rechnet damit, dass mehrere Projektträger bei der Genehmigung in Konkurrenz zueinander treten könnten. In diesem Fall werde man die Baumaßnahme genehmigen, die die Kriterien am besten erfülle. Nach den Worten des Bürgermeisters liegen der Stadtverwaltung schon zehn Anfragen von Projektträgern für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor. Deshalb sei es wichtig, Kriterien für die Genehmigung festzulegen.
Ein Besucher der Versammlung mahnte an, Anlagen nur auf Grün- und nicht auf Ackerflächen zu genehmigen. Das werde man im Einzelfall entscheiden, sagte Roland Burger dazu. In der Regel sei der Flächeninhaber Landwirt. Auf Nachfrage erklärte der Bürgermeister, warum Anlagen mindestens fünf Hek- tar groß sein sollen. „Wir wollen einen Flickenteppich vermeiden“, sagte er. „Außerdem ist das auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit“. Denn der Solarstrom müsse mit Trafos an Übergabepunkten ins Stromnetz eingespeist werden. In der Regel werde dies beim Umspannwerk in Hettingen geschehen.
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