Hollerbach. In Hollerbach war man von Anfang an gegenüber der Eingemeindung nach Buchen sehr zurückhaltend, ja ablehnend eingestellt. Erfahrungen aus einer Gemeindereform aus dem Jahr 1935, bei der Oberneudorf, Unterneudorf und Hollerbach zu einer Einheitsgemeinde zusammengeführt wurden, spielten hier sicher keine Rolle. Die Gemeinsamkeit dauerte auch nur bis 1945.
In der Gemeinderatssitzung am 10. April 1970 wurde der Hollerbacher Gemeinderat erstmals von Bürgermeister Paul Hilbert über die Zielplanung informiert, die eine Eingliederung von Hollerbach nach Buchen vorsah. Der Gemeinderat lehnte einstimmig die Zielplanung ab. Die Empfehlung des Landratsamtes Buchen im Oktober 1970, mit Buchen Kontakt aufzunehmen, wurde ebenfalls abgelehnt.
Einheitsgemeinde scheiterte
Zuvor scheiterten Bemühungen vonseiten Hollerbachs, zusammen mit Unter- und Oberneudorf eine Einheitsgemeinde zu bilden. Dort war man jedoch der Auffassung, es sei richtiger, gleich nach Buchen zu gehen, was dann auch geschah. Unterneudorf tat dies 1972 und Oberneudorf 1974. Am 30. August 1971 hatte die Stadt Buchen Bürgermeister Hilbert und den Gemeinderat erneut zu einem Gespräch eingeladen. Das Angebot wurde ausgeschlagen, da man keinesfalls freiwillig nach Buchen gehen würde.
Diese ablehnende Haltung hatte sich auch nach Bekanntwerden der zweiten Zielplanung im Jahre 1973 fortgesetzt. Bei der angeordneten Bürgeranhörung am 20. Januar 1974 stimmten 93 Prozent der Bürgerschaft für die Selbstständigkeit. Man war auch nicht bereit, den Weg der Fusion mit den Gemeinden Hainstadt, Hettingen, Götzingen und Hettigenbeuern zu gehen. Mit Erlass vom 10. Oktober 1974 verfügte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Eingliederung in die neue Stadt Buchen mit Wirkung zum 1. Januar 1975.
Mit Schreiben vom 29. Oktober 1974 unterbreitete die Stadt Buchen ein neues Gesprächsangebot. Der Hollerbacher Gemeinderat lehnte jedoch jegliche Gespräche ab. Hollerbach teilte dem Regierungspräsidium mit, dass man sich keinesfalls dem Zwang beugen werde. Das Regierungspräsidium wies den Widerspruch von Hollerbach zurück, und Hollerbach äußerte sich nicht mehr, so dass die Eingliederung mit Wirkung vom 1. Januar 1975 rechtswirksam wurde.
Paul Hilbert wird Ortsvorsteher
Die Amtszeit von Bürgermeister Hilbert lief am 31. Januar 1974 aus. Nach dem Vorschaltgesetz vom 18. März 1973 war es noch möglich, bis zum 31. Dezember 1973 einen Bürgermeister zu wählen. Von dieser Möglichkeit machte Hollerbach Gebrauch und wählte am 9. Dezember 1973 den bisherigen Bürgermeister Paul Hilbert zum neuen Bürgermeister, der ab dem 1. Januar 1975 das Amt des Ortsvorstehers übernahm. Zum Vertreter im Gemeinderat bestimmte das Regierungspräsidium Gemeinderat Emil Hilbert, der aber aus gesundheitlichen Gründen diese Berufung ablehnte. Bis zur Gemeinderatswahl im Mai 1975 hat dann Gemeinderat Clemens Schölch Hollerbach im Buchener Gemeinderat vertreten.
Info: Der Text ist dem Buch „Die Kreis- und Gemeindereform im Raum Buchen“ von Josef Frank, Bürgermeister außer Dienst und Ehrenbürger, entnommen.
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