Buchen. Fahrradfahren in der Fußgängerzone – irgendwie war das früher etwas für kecke Lausbuben. Bloß nicht erwischen lassen! In Buchen, so scheint es, ist es mittlerweile fast schon eine Selbstverständlichkeit, mit dem Zweirad durch die Marktstraße zu düsen. Und zwar nicht nur von einigen Lausbuben. Bürger und Touristen „aller Altersklassen“ steigen nicht mehr ab, so wie es eigentlich geboten wäre (siehe Infobox). Geschoben wird das Gefährt nur noch in den seltensten Fällen.
Kürzlich hat ein E-Bike-Fahrer „an der Ecke der Buchhandlung Volk“ fast einen Fußgänger über den Haufen gefahren. Noch nicht einmal entschuldigt hat sich der „Verkehrssünder“. Er ist unverdrossen weitergeradelt – hinein in die Markstraße. Die E-Biker stellen durch ihre höhere Geschwindigkeit eine noch größere Gefährdung der ordnungsgemäß laufenden Passanten dar. „Vollgas“ in der Fußgängerzone.
Keine Unfälle registriert
Passiert ist jüngst (noch) nichts. Das belegen auch Zahlen: In der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik sind in den vergangenen drei Jahren in der Buchener Fußgängerzone keine Unfälle mit Radfahrern registriert. Deshalb wird auch selten bis gar nicht kontrolliert. Denn von der Polizei heißt es: „Für das Polizeipräsidium Heilbronn gibt es eine Fahrradkonzeption. Eine Überwachung des Radverkehrs soll im Präsidiumsbereich durch eine gezielte Orientierung an zeitliche und örtliche Häufung von Radverkehrsunfällen sowie an Kontrollörtlichkeiten mit hohem Verkehrsaufkommen von Radfahrern erfolgen. Zielrichtung ist unter anderem auch die widerrechtliche Nutzung von Verkehrsflächen.“ Doch wie heißt es so schön: Es muss ja nicht erst etwas passieren…
Aber halt: Die zuständigen Verkehrsbehörden können bestimmte Verkehrsarten mittels Zusatzschild zulassen. Zum Beispiel Lieferverkehr oder auch Radverkehr. Die Stadt Buchen ist für das nichtklassifizierte Netz ihre eigene Verkehrsbehörde und kann nach Abwägung und rechtlicher Prüfung grundsätzlich hierzu selbst entscheiden. Zusatzschilder beziehen sich aktuell aber nur auf den Lieferverkehr (7 bis 10 Uhr). Von der Stadt Buchen heißt es auf FN-Anfrage: „Grundsätzlich gilt ein Fahrverbot für Fahrräder.“ Dieses Verbot in der Fußgängerzone kann sowohl von der Polizei als auch von der Kommune kontrolliert werden.
Allerdings denkt die Verwaltung darüber nach, die Vorschriften anzupassen und die Fußgängerzone für den Radverkehr freizugeben – auch und vor allem deshalb, weil dort jetzt nicht so viel los ist, dass es dauernd „sehr eng zugeht“ und die Fußgänger permanent gefährdet sind. Im Rahmen des Radwegekonzepts, das kürzlich vom Gemeinderat verabschiedet wurde, „soll die Fußgängerzone keine Barriere für Radfahrer darstellen“, sagt Bürgermeister Roland Burger. Für ihn wäre es vorstellbar, dass Fahrradfahrer in der Marktstraße Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Doch das kann er freilich nicht alleine entscheiden.
Das sind keine Fahrzeuge
Übrigens: Für Skateboards gelten die Fahrrad-Vorschriften für Fußgängerzonen nicht. Hierzu heißt es in der Straßenverkehrsordnung: Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung.
Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend – also auch für E-Scooter, die man in der Stadt immer häufiger sieht.
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