Pro-Stimme »Verbot wird Realtiät nicht gerecht«
Buchen will zu einer fahrradfreundlichen Stadt werden. Da wäre es nur folgerichtig, die Fußgängerzone für den Radverkehr freizugeben. Denn ein generelles Radfahrverbot in der Marktstraße wird den Realitäten nicht gerecht. Buchens Einkaufstraße ist leider nicht so gut besucht, dass Fußgänger durch Radfahrer ernstlich gefährdet wären. Und welchen Sinn soll es ergeben, sein Fahrrad angesichts einer nahezu leeren Marktstraße schieben zu müssen?
Bei der Freigabe der Fußgängerzone geht es aber nicht darum, bisheriges Fehlverhalten im Straßenverkehr zu legalisieren, indem man das Radfahrverbot abschafft. Es geht darum, der Entwicklung der Zeit Rechnung zu tragen. Radfahren liegt im Trend. Bei steigenden Spritpreisen lassen immer mehr Bürger immer öfter ihr Auto stehen und gehen mit dem Fahrrad einkaufen. Ein Radfahrverbot in der Fußgängerzone mutet vor diesem Hintergrund anachronistisch an.
Ein friedliches Miteinander von Fußgängern und Radfahrern setzt allerdings ein hohes Maß an Rücksichtnahme und Toleranz voraus. Radfahrer – egal ob mit Muskelkraft oder Elektromotor unterwegs – sollten in der Fußgängerzone nur mit niedriger Geschwindigkeit und äußerst umsichtig fahren. Und Fußgänger sollten sich nicht daran stören, wenn sie hin und wieder ein Klingeln hinter sich hören, und dem Radfahrer bereitwillig Platz machen. In den vergangenen Monaten war viel von Toleranz und Solidarität die Rede. In einer für Radfahrer offenen Fußgängerzone kann man diese Werte gut unter Beweis stellen.
Kontra-Stimme »Die Fußgängerzone soll auch eine bleiben«
Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, ist „hipp und up to date“. Er schont die Umwelt und fördert seine eigene Gesundheit – so heißt es landauf, landab.
Und weil Fahrradfahren in mehrererlei Hinsicht gut und deshalb auch angesagt ist, erhalten die Zweiräder immer mehr Annehmlichkeiten und Privilegien. Das Buchener Radwegekonzept spielt in diese Thematik mit hinein. Doch soll wirklich das Radfahren in der Fußgängerzone gestattet werden – wenn auch im Schritttempo?
Ich sage: nein! Eine Fußgängerzone ist eine Fußgängerzone, und so soll es auch bleiben. Warum soll man eine zusätzliche Unfallgefahr (auch wenn sie gering ist) heraufbeschwören? Die Marktstraße ist zwar nicht „überlaufen“, aber trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen es eng und brenzlig wird.
Da hilft es auch nicht, wenn man „Schrittgeschwindigkeit“ zulässt. Das wäre wieder typisch deutsch: Durch eine Relativierung einer Vorschrift sie noch komplizierter machen. Nicht jedes Verbot muss aufgehoben oder aufgeweicht werden. Ein Nein darf gerne mal ein Nein bleiben. „Schrittgeschwindigkeit“ (zwischen 5 und 15 km/h) müsste dann auch kontrolliert werden. Ein Blitzer für Fahrräder in der Fußgängerzone – das wäre ja noch schöner – oder eben eine zusätzliche Einnahmequelle der Kommune...
Was bricht denn einem Fahrradfahrer ab, wenn er sein Gefährt die kurze Strecke in der Fußgängerzone schiebt? Das Radwegekonzept bleibt trotzdem gut – auch wenn man in der Markstraße nicht weitertreten darf.