Buchen. Das Fass zum Überlaufen brachte im vergangenen Schuljahr eine sechste Klasse während des Nachmittagsunterrichts. Lehrer Alexander Kull erzählt: „Da standen etwa 20 leere Dosen von Energy-Drinks auf den Tischen. Die Schüler waren nicht mehr zu bändigen. Die sind in ihrem Klassenzimmer rum wie Dopsbälle.“ Schon seit einiger Zeit hatte das Kollegium am Burghardt-Gymnasium Buchen Verhaltensauffälligkeiten bei Schülern erkannt, die durch den vermehrten Konsum von Energy-Drinks hervorgerufen wurden. Der Unterricht wurde dadurch mehr und mehr gestört. Rektor Jochen Schwab sagt: „Viele Schüler, vor allem aus der Mittelstufe, kamen mit einem deutlich vermehrten Konsum von Energy-Drinks aus der Pandemie zurück.“ Die Schule wollte, ja musste schon fast, darauf reagieren. Und sie hat es getan. Mit aller Konsequenz.
Seit diesem Schuljahr ist es unter 18-Jährigen laut Schulordnung verboten, auf dem Gelände des BGB Energy-Drinks zu sich zu nehmen. Dass dieses Verbot in der Schulordnung verankert ist, zeigt die breite Basis, auf der diese Entscheidung steht. Denn: Dieses Papier kann nur mit Zustimmung von Schulkonferenz, also der Zusammenkunft von Kollegium, Eltern und Schülermitverantwortung, verändert werden. Allerdings, und darauf macht Schulleiter Schwab besonders aufmerksam: „Es ist kein reines Verbot. Damit gehen auch Präventionsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen einher.“
Plakate und Informationen zum Thema Energie-Drinks für die Schüler
Dazu gehören beispielsweise Plakate, die von den Arbeitskreisen „Gesundheit“ und „Prävention“ erarbeitet wurden. Die Lehrerinnen Katharina Kleiser und Sabine Kieser mit Kollegen aus den Fachbereichen Biologie und Chemie zeigten sich hierfür und für die Gestaltung einer Infobox verantwortlich, aus denen Klassenlehrer der Mittelstufe konkrete Handreichungen für ihre Schüler zu diesem Thema erhalten. Zu dem gesamten Präventions- und Informationspaket gehört auch der Vortrag von Dr. Harald Genzwürker. Der Chefarzt der Neckar-Odenwald-Kliniken sprach am Mittwoch im neuen Atrium des BGB zu aufmerksam lauschenden Schülern der achten, neunten und zehnten Klassen.
„Zu viel Koffein und Zucker führen insbesondere bei jungen Menschen zu gestörter Konzentrationsfähigkeit, Schlafstörungen und Risiken für Herz und Kreislauf“, sagte der Mediziner und verdeutlichte, dass „mal schnell ein Energy-Drink vor dem Sportunterricht“ gefährlich sei, weil dadurch die Herzaktivität eh schon erhöht werde und dann noch die sportliche Belastung sozusagen „on top“ komme. „Die Leistungsfähigkeit im Sport wird durch diese Drinks nicht gesteigert“, so Genzwürker. Der Anästhesist riet zudem davon ab, abends vor dem Lernen solch aufputschende Getränke zu sich nehmen, weil sie bei Schlafstörungen dazu führten, dass sich die Erholung verzögere und damit genau das Gegenteil bewirken, was man eigentlich erreichen wolle. Mit Videos, Schaubildern und Grafiken verdeutlichte Harald Genzwürker seine Erläuterungen. Er ist der Meinung, „dass wir uns als Gesellschaft diesem Thema stellen müssen“ und nimmt den Gesetzgeber, ähnlich wie bei der Tabakwerbung, in die Pflicht.
Schülersprecher Jonathan Philipp: "Es gab auch Gegenstimmen"
Die Schülersprecher Luca Grimm, Jonathan Philipp und Mira Finger verdeutlichen zusammen mit Raphael Svitrigaila, dem Leiter des Arbeitskreises „Gesundheit“, dass es ein Prozess gewesen sei, bis man auch von Schülerseite überzeugt von einem Verbot gewesen sei. „Es gab auch Gegenstimmen“, erläutert Jonathan Philipp. Und Luca Grimm hat Reaktionen aufgeschnappt wie: „Wie soll ich denn jetzt durch den Tag kommen?“ In der Oberstufe, bei Volljährigen, kann man die Drinks nicht verbieten. „Doch die Schüler sind angehalten, als Vorbilder für die anderen zu dienen“, erklärt Schwab.
Übrigens: Wer nun dabei erwischt wird, wenn er einen Energy-Drink auf dem Gelände des Burghardt-Gymnasiums schlürft, der muss mit „pädagogischen Maßnahmen“ rechnen, wie Schulleiter Jochen Schwab auf Nachfrage der Fränkischen Nachrichten erklärt. Diese gingen von Ermahnungen über Strafarbeiten bis hin zu Aufsätzen, die Lehrer „straffälligen“ Schülern auferlegen könnten. „Grundsätzlich muss man das von Mal zu Mal beurteilen und entscheiden“, so Schwab. Bisher jedenfalls, so versicherte der Rektor, habe man Schülern noch keinen Restriktionen auferlegen müssen.
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