Bauprojekt

Acht eingeschossige Häuser auf dem Grünland hinter der Mühle

Für den Seniorenbauernhof auf dem Gelände der Oberen Mühle muss der Bebauungsplan geändert werden. Informationsveranstaltung im Alten Rathaus

Von 
Martin Bernhard
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Bis in der Oberen Mühle ein Seniorenbauernhof entsteht, wird es noch dauern. Zunächst muss dafür der Bebauungsplan geändert werden. © Martin Bernhard

Über den geplanten Seniorenbauernhof auf dem Gelände der Oberen Mühle haben kürzlich Vertreter der Stadtverwaltung, Architekten und die Geschäftsführerin des Investors informiert. Bald soll der Bebauungsplan geändert werden.

Buchen. Mit der Einrichtung eines Seniorenbauernhofs in der Oberen Mühle (wir berichteten) geht es voran. Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit haben Stadtverwaltung und Investor kürzlich im Alten Rathaus über die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans informiert. Zwölf Bürger waren zu diesem Termin gekommen.

Dorothea Schermer, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Gesellschaft „Nächstenliebe Weltweit“, informierte über das geplante Projekt. Demnach sollen dort Menschen ab einem Alter von 60 Jahren einziehen. Hinter dem Mühlengebäude will man voraussichtlich acht Häuschen rund um die Bäume stellen. Außerdem werde man das Mühlengebäude sanieren sowie in der Scheune einen Hofladen und ein Hofcafé einrichten. Das gesamte Quartier soll 20 bis 25 Senioren Platz bieten.

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Alexandra Wolfram von „Wolfram Architekten“ ging auf die Häuschen ein, die auf der Wiese oberhalb der Mühle entstehen sollen. Diese will man eingeschossig ohne Keller und ohne ausgebautes Dachgeschoss in Modulbauweise errichten. In ihnen sollen eine oder zwei Personen Platz finden. „Es soll ein Dorfcharakter entstehen“, sagte Wolfram.

Aus Grün- soll Bauland werden

Jürgen Glaser, Stadtplaner für „IFK Ingenieure“ aus Mosbach, wies darauf hin, dass das Wiesengrundstück oberhalb der Mühle im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen sei. Dagegen bestehe im Mühlenbereich ein Bau- und Nutzungsrecht. Dieses Baurecht wolle man im Zuge der Bebauungsplanänderung auf das Grünland erweitern.

Die Häuser, die man dort errichten will, sollen über eine Traufhöhe von etwa 4,5 Metern verfügen. Glaser erwähnte den vergleichsweise geringen Versiegelungsgrad durch die geplante Baumaßnahme. 25 Prozent der Fläche würden versiegelt. Bei Baugebieten seien 40 Prozent die Regel.

Einzelne Baukörper sollen eine Länge von höchstens 20 Meter erhalten. „Wo genau die Häuser auf der Fläche stehen werden, steht noch nicht fest“, sagte er. Dagegen ist sicher, dass es keine neuen Parkplätze geben soll. Die Bewohner sollen sich auf dem Gelände mit Muskelkraft oder Elektrokleinfahrzeugen bewegen. Man werde nur im Hof der Mühle und davor parken können. Bei den anzulegenden Wegen will man die Versiegelung möglichst gering halten.

Die Bürger interessierten sich hauptsächlich für die Bauherrin und die Gesellschaft „Nächstenliebe weltweit“. Man befürchtete, es könne sich um eine Sekte handeln. Dorothea Schermer erläuterte, dass ihr Arbeitgeber von dem über 80-jährigen Spiritaner-Pater Noel O’Meara gegründet worden sei. Bisher unterstützte die gemeinnützige Gesellschaft hauptsächlich Projekte in Afrika, die von kirchlichen Orden geleitet werden, unter anderem in den Bereichen Bildung, Ernährung und Medizin.

Nach den Erfahrungen während der Corona-Zeit wolle man auf dem Gelände der Oberen Mühle älteren Menschen ein Leben in Gemeinschaft und in einer schönen Umgebung anbieten. Die Bewohner werden sich in der Gartenpflege und in der Tierhaltung einbringen oder im Hofcafé mitarbeiten können. Die Wohnungen werden nicht zum Verkauf stehen, sondern können angemietet werden, sagte Schermer. Sie sollen über Wohnflächen von 30 bis 65 Quadratmetern verfügen.

Wie es weitergeht

Bis Ende dieser Woche können sich die Träger öffentlicher Belange, zum Beispiel Behörden, zu dem Plan äußern. Im nächsten Schritt wird der Plan einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Bürger können diesen anschauen und mögliche Bedenken während dieser Zeit äußern. Schließlich muss der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans beschließen.

Redaktion

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