Bad Mergentheim. Seit Januar ist in Bad Mergentheim ein Büro zur Beratung Menschen mit Handicap sowie deren Angehörigen eingerichtet. Diese Beratung erfolgt nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), in Zusammenhang mit dem 2017 erneuerten Recht, das die Teilhabe und Rehabilitation von Menschen mit Beeinträchtigung regelt.
Damit wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen für ein neues Beratungsangebot für Menschen mit Handicap und solche, denen eine Beeinträchtigung. Diese ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Leiterin des Büros ist Gabi Schwarz, die an der Uni Würzburg das Studium Diplom-Pädagogin absolvierte und in Mönchengladbach das Studium Master of Arts Sozialmanagerin.
Systemische Therapeutin
Außerdem erlangte sie die Befähigung eines Systemischen Familien- und Paartherapeuten.
Berufliche Stationen waren unter anderem die Jugendhilfe Creglingen sowie sieben Jahre als Leiterin die Fachschule für Sozialpädagogik in Tauberbischofsheim.
Die genannte Ausbildung und die beruflichen Stationen waren für den Träger, den Teilhabeverband Baden- Württemberg maßgebend, Gabi Schwarz die Leitung des Büros in der Kurstadt zu übertragen. Die Bezeichnung „Bundesteilhabegesetz“ ist eine Abkürzung für Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung.
Moderne Sichtweise
Der eigentliche Ursprung geht auf 2006 zurück, als die Vereinten Nationen ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Handicap verabschiedeten. Darin wird beschrieben, dass Menschen mit Beeinträchtigung grundsätzlich gleichberechtigte Menschen sind. Sie werden von Barrieren in der Umwelt und den Strukturen der Gesellschaft eingeschränkt.
Diese moderne Sichtweise auf das Thema Beeinträchtigung bedeutet, dass die Gesellschaft sich verändern muss, um solche Barrieren abzubauen.
Dies ist im Grundsatz das Beratungsziel von Gabi Schwarz: Die Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Handicap.
Die Beratung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Ratsuchenden, sie ist barrierefrei und kostenlos, sie ist die Ergänzung zu den bereits bestehenden Angeboten der Leistungserbringer und -träger.
Bundesweit gebe es, so Schwarz auf Nachfrage, schon rund 500 Anlaufstellen und Büros der EUTB, die über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen beraten. In der EUTB stehen allein die individuellen Wünsche für eine gelingende Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben im Vordergrund, ganz unabhängig von den Interessen Dritter.
Selbstbestimmte Entscheidungen
Das Motto laute „Eine für alle“. Die EUTB- Berater unterstützen in allen Fragen rund um die Rehabilitations- und Teilhabebedingungen. Ratsuchende, so Gabi Schwarz, sollen darin bestärkt werden, selbstbestimmende Entscheidungen für sich zu treffen.
Typische Fragen seien zum Beispiel: „Wie kann man eine Schwerbehinderung anerkennen lassen?“, „Wo kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen?“ „Mit welchen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann man seinen aktuellen Job behalten?“, „Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um mit einem Auto am sozialen Leben teilzuhaben?“
Gabi Schwarz weist darauf hin, dass die EUTB keine Rechtsberatung anbiete und auch keine Begleitung in Widerspruchs- oder Klageverfahren leisten könne. Die EUTB arbeite weiter daran, das Netz der Beratungsstellen in Deutschland flächendeckend auszubauen. Sie sei dafür gerüstet, allen Hilfesuchenden die gewünschten Auskünfte zu geben.
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