Bad Mergentheim. Ein privates Bauvorhaben am Oberen Wall 24 am Ortsrand von Markelsheim sorgte im vergangenen Jahr öffentlich für Gesprächsstoff. Der Ortschaftsrat lehnt das Projekt ab. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Das Regierungspräsidium, kurz RP, wurde durch einen Bürger eingeschaltet und verhängte zunächst einen Baustopp (die FN berichteten). Doch später stellte das RP fest, dass eine Bebaubarkeit des Grundstücks doch zulässig sei und verwies die Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung an die Stadt Bad Mergentheim zurück. Diese hat entschieden: Es darf gebaut werden.
Es geht um den Umbau eines Schuppens zu einem zweigeschossigen Einfamilien-Wohnhaus mit Doppelgarage. Die FN hakten bei der Stadt jetzt nach, um die abschließenden Entwicklungen zu erfahren. Ortsvorsteher Andreas Lehr hatte sich bereits Ende Januar in den FN geäußert und betont, dass der Ortschaftsrat bei seiner ablehnenden Haltung bleibe.
Carsten Müller, der Pressesprecher der Stadt, teilte jetzt mit: „Das Regierungspräsidium hat den Vorgang noch einmal geprüft und hält das in Rede stehende Bauvorhaben für grundsätzlich genehmigungsfähig. Dem waren eine Vor-Ort-Begehung sowie weitere Klärungen mit beteiligten Behörden zur baulichen Situation am ‚Oberen Wall‘ vorausgegangen. Ein neuer Bauantrag durch die Bauherrschaft ist daraufhin noch im vergangenen Jahr eingereicht worden. Nach dem anschließenden Baugenehmigungsverfahren hat unsere Baurechtsbehörde das Vorhaben vor kurzem genehmigt.“
Weiter erklärt Carsten Müller: „In diesem neuen Verfahren war, wie bekannt, auch der Ortschaftsrat angehört worden. Er behält seine grundsätzlich ablehnende Haltung zu einem weiteren Ausbau des Oberen Walls bei, machte aber keine formalen Fehler aus.“ Und Müller geht nochmals auf die von einem Bürger erhobenen Vorwürfe gegenüber der Stadt und dem Oberbürgermeister ein, dass hier etwas nicht richtig gelaufen sei: „Dass das Bauvorhaben von Seiten der Aufsichtsbehörde als grundsätzlich genehmigungsfähig eingestuft worden ist, somit Baurecht besteht und nun die Baugenehmigung erteilt werden konnte, entkräftet aus unserer Sicht die teils harten Vorwürfe, die im Nachgang der ersten Baugenehmigung dem Baurechtsamt und Oberbürgermeister Udo Glatthaar gemacht worden sind.“
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