Gemeinderat

Debatte in der Kurstadt über die Zukunft der „Unechten Teilortswahl“

Kommunalwahl 2024 wirft ihre Schatten voraus. Neueinteilung der Wohnbezirke?

Von 
Sascha Bickel
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Bad Mergentheim. Auch die Stadt Bad Mergentheim befasst sich mit der Sitzverteilung im Gemeinderat, der „Unechten Teilortswahl“ und der neuesten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg. Die nächsten Kommunalwahlen sind 2024.

Am Donnerstagabend nahm der Gemeinderat Kenntnis von einer Informationsvorlage der Stadtverwaltung, in der die aktuelle Lage aufgezeigt wird. Im Februar sollen die Ortschaftsräte an dem Verfahren beteiligt werden. Im März soll dann der Gemeinderat die Vorgaben zur nächsten Wahl in der Kurstadt festzurren.

„Nach der neuesten Rechtsprechung des VGH vom Juli 2022, welche neue Maßstäbe für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sitzverteilung im Gemeinderat bei unechter Teilortswahl setzt, hat die Gemeinde die ausdrückliche Verpflichtung, regelmäßig zu überprüfen, ob die rechtlichen Kriterien eingehalten werden“, heißt es in der Ratsvorlage. Weiter wird ausgeführt, dass die Zahl der Gemeinderäte in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern, aber nicht mehr als 30 000 Einwohnern (Bad Mergentheim hat über 24 500) 26 Mitglieder beträgt. In Gemeinden mit unechter Teilortswahl kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere (22 Sitze) oder die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe (32 Sitze) maßgebend ist. Eine dazwischenliegende Zahl der Gemeinderäte kann auch festgelegt werden.

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In der Kurstadt sind derzeit 28 Mitglieder im Gemeinderat vorgesehen. Durch die Hauptsatzung ist die unechte Teilortswahl eingeführt. Die 28 Mitglieder sind auf die gebildeten Wohnbezirke wie folgt verteilt: Wohnbezirk I Bad Mergentheim (16 Sitze), Wohnbezirk II Althausen, Neunkirchen, Rengershausen, Stuppach (drei Sitze), Wohnbezirk III Dainbach, Edelfingen, Löffelstelzen (drei Sitze), Wohnbezirk IV Apfelbach, Markelsheim (drei Sitze), Wohnbezirk V Hachtel, Herbsthausen, Rot, Wachbach (drei Sitze). Die tatsächliche Zahl der Gemeinderäte beträgt derzeit 33.

Die bestehende Differenz von fünf Sitzen ergibt sich laut Verwaltung aus der unechten Teilortswahl und hier herrührende so genannte Ausgleichssitze.

Grünen-Fraktionschef Thomas Tuschhoff warb in der kurzen Diskussion im Gremium für die Abschaffung der unechten Teilortswahl oder zumindest für eine Abänderung der Wohnbezirke, um ausreichend Gerechtigkeit gemäß den rechtlichen Vorgaben herzustellen. Oberbürgermeister Udo Glatthaar sprach sich für die Beibehaltung der „Unechten Teilortswahl“ aus, aber auch für eine Anpassung der Wohnbezirke hinsichtlich der aktuellen Einwohnerzahlen.

Fraktionsvorsitzender Andreas Lehr betonte, dass die CDU auf jeden Fall die „Unechte Teilortswahl“ bewahren möchte. Hinter den Kulissen soll nun zwischen den Fraktionen verhandelt werden, wie eine Lösung aussehen könnte, die im März gemeinsam beschlossen werden kann.

Redaktion Stellvertretender Reporter-Chef; hauptsächlich zuständig für die Große Kreisstadt Bad Mergentheim

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