Bad Mergentheim. Trotz neuem Straßenbelag und neuen Ampeln ist die Kreuzung der beiden Bundesstraßen B 19 und B 290 weiter ein „Provisorium“. So sehen es zumindest viele Kommunalpolitiker und Bürger. Und es ist ein Endlos-Thema: Denn die Stadtverwaltung und der Gemeinderat wünschen sich seit Jahren, dass sich vor Ort etwas tut und die „unvollendete Südumgehung“, die seit Oktober 2014 bis Igersheim führt, mit dem Knoten-Umbau ihren Abschluss findet.
2025 könnte nun endlich etwas passieren. Aber das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart äußert sich noch zurückhaltend auf die wiederholte Anfrage der Fränkischen Nachrichten zu diesem Thema.
Fest steht schon länger: Einen Kreisverkehr wollen die RP-Planer an dieser Stelle – neben der Esso-Tankstelle am Stadtrand – nicht haben. „Im aktuellen Planungsstadium wird die Vorzugsvariante als Ampelkreuzung weiter ausgearbeitet, da die Varianten-Untersuchung ’Kreisverkehr’ aufgrund nicht ausreichender Leistungsfähigkeit verworfen wurde“, heißt es aktuell und auch zum wiederholten Mal aus der Landeshauptstadt. Lisa Schmidt von der RP-Pressestelle gab den FN Auskunft.
Wie geht es vor Ort jetzt weiter, nachdem bereits im Herbst 2021 eine Fahrbahndeckenerneuerung und die Installation neuer Ampeln stattfand? Dazu erklärt Schmidt: „Aufgrund der umfangreichen Abstimmungen mit den zu beteiligenden Leitungsträgern, dem zu tätigenden Grunderwerb sowie Vorarbeiten zur Genehmigung wird von einem Beginn des Knoten-Umbaus frühestens Ende 2025 ausgegangen.“
Millionenprojekt
Die Baukosten wurden in der Vergangenheit – unter anderem schon 2015 – mit sechs Millionen Euro beziffert. Wie weit wird diese Zahl inzwischen überschritten? „Im aktuellen Planungsstadium kann die Höhe der Baukosten noch nicht abschließend genannt werden“, antwortet darauf Lisa Schmidt.
Und was passiert nun in den nächsten Monaten? „Im weiteren Verlauf der Planung muss mit den Leitungsbetreibern die Umlegung der Infrastruktur im Untergrund vorbereitet werden. Hier wird auch eine Vorabmaßnahme zur Verlegung der Hochdruckgasleitung erforderlich. Parallel müssen die naturschutzrechtlichen Fachbeiträge weiter ausgearbeitet werden. Im Anschluss kann dann das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden“, so Schmidt.
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