Verkehr

Bad Mergentheim: In Edelfingen gilt jetzt Tempo 30

Die Tempo-30-Strecke in Edelfingen ist eingerichtet. Die B 290 (Ortsdurchfahrt) ist entsprechend beschildert worden. Auch in Königshofen gilt schon 30 km/h.

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stv/sabix
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In Edelfingen ist die Tempo-30-Lärmschutz-Strecke eingerichtet. © Sascha Bickel

Bad Mergentheim. In Edelfingen und auch in Königshofen gelten seit kurzem Tempo 30 für den gesamten Verkehr. Der Lärmschutz für die Anwohner soll damit erhöht werden.

Die Kommunen haben Lärmaktionspläne erstellt und dies ist nun unter anderem die Folge. Die Stadt Bad Mergentheim kündigte das Aufstellen der Schilder vergangene Woche an und setzte die Ankündigung wenige Tage später bereits in die Tat um.

Wie die Stadt in einer Pressemitteilung erklärte, handele es sich hier einerseits um einen seit langem bestehenden Wunsch, andererseits würden aber auch die Gesetzeslage und die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung zum Handeln zwingen. Der Wunsch sei vor allem aus der Ortschaft heraus immer wieder unterstrichen worden: Die Entlastung durch Tempo 30 strebte der Ortschaftsrat seit vielen Jahren an, so auch in der dritten Runde des Lärmaktionsplanes bei Stadtteil-Rundgängen mit Oberbürgermeister Udo Glatthaar.

Die Stadt hatte bereits mit früheren Verfahren zur Lärmaktionsplanung eine Anpassung der Höchstgeschwindigkeit auf maximal 30 Stundenkilometer umsetzen wollen. Sie scheiterte jedoch zunächst am Regierungspräsidium Stuttgart, das die dafür notwendige Genehmigung nicht erteilte. Mit veränderten Erlassen aufseiten der Gesetzgebung und dem Fortgang der Lärmaktionsplanung dürfe und müsse die Stadt jetzt tätig werden, teilte sie weiter mit.

Lärmwerte von mehr als 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht gelten als gesundheitskritische Belastung. In Edelfingen sind 41 Wohngebäude betroffen, wo diese Grenzwerte – teils deutlich – überschritten werden. Die rund 800 Meter lange Ortsdurchfahrt wird also künftig am Tag und in der Nacht auf maximal 30 Stundenkilometer reduziert. Bislang waren 50 km/h erlaubt.

Auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße habe die Senkung der Höchstgeschwindigkeit laut Stadt keinen nennenswerten Einfluss, dies sei vorab durch die Planungen im Bauamt detailliert untersucht worden. Erwiesen sei dagegen die spürbare Minderung des Lärmpegels.

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