Neue Regelungen ab Mitte dieser Woche - Altstadt soll dauerhaft vom Durchgangsverkehr entlastet und zugleich die Aufenthaltsqualität erhöht werden

Bad Mergentheim: Deutschordenplatz wird Fußgängerzone

Mehr Raum und Sicherheit für Fußgänger und Radfahrende: Der Bad Mergentheimer Deutschordenplatz wird bis Mitte dieser Woche Teil der Fußgängerzone und damit für Autos und andere Kraftfahrzeuge tabu.

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stv
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Bad Mergentheim. Seit einem Jahr war der Verkehr auf dem Deutschordenplatz bereits im Rahmen eines Versuches deutlich reduziert worden, indem die Platz-Überfahrt nur noch als Einfahrt in den Schloss-Parkplatz zulässig war. Dadurch wurde aus Sicht der Stadtverwaltung noch einmal deutlich, was Passanten immer wieder angeregt hatten: Die Aufenthaltsqualität vor dem Schloss, am Schalenbrunnen oder in der örtlichen Außengastronomie steigt spürbar, sobald die Beeinträchtigungen durch Autos weniger werden.

Ebenso gebe es mit der Neuregelung nun mehr Sicherheit für diesen sehr belebten Teil der Innenstadt, schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Schließlich seien in aktuellen Messungen täglich an die 10 000 Passantinnen und Passanten in der unmittelbar angrenzenden Burgstraße gezählt worden.

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Mit der Erweiterung der Fußgängerzone werde damit auch ein Beitrag zur weiteren Attraktivierung der Urlaubs- und Einkaufsstadt Bad Mergentheim geleistet, ist die Verwaltung überzeugt. Zwei Schilder mit dem Verkehrszeichen für Fußgängerzonen markieren künftig aus Richtung Kapuzinerstraße kommend den Bereich, in den nicht mehr eingefahren werden darf. Eine Ausnahme gibt es nur noch für die unmittelbaren Anwohner sowie für Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen in den Innenbereich des Schlosses fahren oder gefahren werden müssen. Zudem ist in den gewohnten Zeitfenstern der Lieferverkehr zulässig. Anwohnerinnen und Anwohner benötigen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung, die beim Ordnungsamt der Stadt unter Telefon 07931/57-3000 beantragt werden kann. Analysen hätten nach Angaben der Verwaltung gezeigt, dass ein Großteil des bisherigen Verkehrs auf dem Deutschordenplatz reiner Durchfahrts- und Abkürzungsverkehr gewesen sei. Der so genannte „Zielverkehr“, der beispielsweise zum Einkaufen einen bestimmten Punkt in der Stadt ansteuert, sei auch nach wie vor möglich.

Die Einfahrt zum Parkplatz und zum Parkhaus am Schloss erfolgt dabei künftig über die Mühlwehrstraße und Nonnengasse oder die Bahnhofstraße und Münzgasse. Die Parkplätze in der Kapuzinerstraße und an der Schlossmauer bleiben erhalten. Mit dem Ende der Versuchsphase und einer endgültigen Regelung für den Deutschordenplatz wird das bisher notwendige Provisorium vor der Einfahrt zu Schlossparkplatz und Polizei nun wieder abgebaut werden.

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Mit den nötigen Arbeiten wird an diesem Dienstag begonnen, die komplette neue Beschilderung soll bis Mittwoch Abend installiert sein.

Auch weitere Verkehrs-Anordnungen aus den Testphasen sind nun dauerhaft beschlossene Sache: So gilt im kompletten historischen Stadtkern Tempo 20 (ausgenommen die „Spielstraßen“, dort gilt Schrittgeschwindigkeit), der mittlere Teil des Gänsmarktes bleibt autofrei und die Einfahrt in Mühlwehrstraße, Ledermarkt, Nonnengasse und Holzapfelgasse ist nur noch für Anlieger möglich. Da die Zufahrt in den historischen Stadtkern insgesamt nur noch für Anliegerverkehr freigegeben sein soll, gilt diese Regelung von nun an auch für die Bahnhofstraße. Im Zuge der Umsetzung der von den städtischen Gremien gefassten Beschlüsse werden an den Einfahrten von Mühlwehrstraße und Bahnhofstraße die Verkehrszeichen „Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder“ angebracht mit dem entsprechenden Ausnahme-Hinweis für den Anliegerverkehr. Am Beginn der Mühlwehrstraße ist dieses Schild bereits zu sehen, es galt bisher allerdings nur nachts.

Verwarnungsgeld droht

Die Stadtverwaltung weist in ihrer Pressemitteilung ausdrücklich darauf hin, dass „Anlieger frei“ etwas anderes bedeutet als „Anwohner frei“. Die Anlieger-Regelung (also beispielsweise die Einfahrt in die Mühlwehrstraße oder Bahnhofstraße) ist ausdrücklich frei für alle, die in diesem Bereich ein Anliegen haben, beispielsweise einen Einkauf oder Besuch machen möchten. Auch Lieferverkehr hat immer ein zulässiges Anliegen. Davon unterschieden werden muss die Beschränkung für Anwohner (wie nun auf dem Deutschordenplatz): Hier dürfen wirklich nur die Personen einfahren, die dort auch wohnen.

Diese Regelungen werden laut Stadtverwaltung von den Polizeibehörden ebenso kontrolliert wie das Einfahrverbot auf den Deutschordenplatz. Widerrechtliche Durchfahrten oder Einfahrten können mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 20 Euro geahndet werden, bei wiederholten Verstößen wird es noch teurer. stv

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