Gemeinderat

Bad Mergentheim: Caritas soll auf Ex-Palux-Areal wachsen

Billigung des Planentwurfs und Veröffentlichungsbeschluss durch Gemeinderat gefasst. Ärztehaus, Parkhaus, Personal-Wohnheim, Neubau der Fachschule und mehr sind geplant.

Von 
Sascha Bickel
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Blick auf den derzeitigen Parkplatz der Kinderarztpraxis und des Zentrums für Kardiologie. Dieses Gelände soll für ein neues Parkhaus am Caritas-Krankenhaus genutzt werden. Auch ein Personal-Wohnheim, der Neubau der Fachschule und ein Ärztehaus sind in diesem Bereich und daneben noch geplant. © Sascha Bickel

Bad Mergentheim. Angrenzend an das Caritas-Krankenhaus-Areal sind einige Neubauten in der Zukunft geplant: ein Ärztehaus, ein Parkhaus, ein Wohnheim für Mitarbeiter und ein Neubau der Fachschule. Hinzu kommt ein Erweiterungsbau der Klinik auf dem bisherigen Großparkplatz. Den Weg für den nötigen Bebauungsplan machte der Gemeinderat schon im Herbst 2022 frei, jetzt standen die Billigung des Planentwurfs und der Veröffentlichungsbeschluss auf der Tagesordnung. Einstimmig und ohne Debatte wurde dem zugestimmt.

Oberbürgermeister Udo Glatthaar begrüßte die Pläne ausdrücklich, sie seien „super für die gesamte Stadt und die Region“.

Für die einzelnen Teilbereiche des Sondergebietes – darunter das ehemalige Palux-Gelände, das seit Jahren brach liegt – wurden die folgenden Zweckbestimmungen und Nutzungsarten definiert:

SO1 – Sondergebiet „Klinikgebiet – Fachschule“

Das Sondergebiet dient der Unterbringung von Schulen und Weiterbildungsstätten des Gesundheitswesens mit den dazugehörigen baulichen Anlagen und Nebenanlagen. Im Einzelnen sind folgende Teilnutzungen und Anlagen zulässig: Schulgebäude mit Unterrichts- und Aufenthaltsräumen für Aus-/Weiterzubildende und Lehrpersonal. Es soll Büro-, Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und Lagerräume geben, dazu gastronomische Anlagen, die der Bildungseinrichtung zugeordnet sind beziehungsweise der Zweckbestimmung des Gebietes dienen (zum Beispiel Kantine/Mensa, Café, Bistro).

SO2 – Sondergebiet „Klinikgebiet – Ärztehaus“

Das Sondergebiet dient der Unterbringung von Dienstleistungsbetrieben des Gesundheitswesens mit den dazugehörigen baulichen Anlagen und Nebenanlagen. Im Einzelnen sind folgende Teilnutzungen und Anlagen zulässig: Gebäude und Räume für freiberufliche Dienstleistungen im heilkundlichen Bereich (zum Beispiel Arztpraxen, Psychotherapiepraxen, Apothekerleistungen); zudem Gebäude und Räume für die Ausübung von Gesundheitsfachberufen (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Krankenpfleger) und sonstigen Gesundheitsdienstleistungen.

SO3 - Sondergebiet „Klinikgebiet – Wohnheim“

Das Sondergebiet dient der Beherbergung von Dienstleistern, Angestellten, Aus-/Weiterzubildenden und Gästen im Klinikgebiet mit den dazugehörigen baulichen Anlagen und Nebenanlagen. Im Einzelnen sind folgende Teilnutzungen und Anlagen zulässig: Gebäude und Räume für die kurzzeitige oder dauerhafte Beherbergung von Klinikpersonal, angegliederten Dienstleistern im Klinikgebiet, Lehrpersonal und Aus- beziehungsweise Weiterzubildende der Klinikschule (SO1) sowie die kurzzeitige Beherbergung von Gästen mit konkretem Bezug zu den Einrichtungen im Klinikgebiet; zudem Gebäude und Räume für Lebensmittelhandwerk und Gastronomie, die ebenso vorwiegend auf die Versorgung des Bad Mergentheimer Klinikgebiets ausgerichtet sind.

SO4 - Sondergebiet „Klinikgebiet – Parkhaus“

Im Sondergebiet ist die Errichtung und der Betrieb eines Parkhauses für das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern des Klinikpersonals, der angegliederten Dienstleister im Klinikgebiet, des Lehrpersonals und der Aus- beziehungsweise Weiterzubildenden der Klinikschule (SO1) sowie von Patienten und Gästen mit konkretem Bezug zu Einrichtungen im Klinikgebiet zulässig.

SO5 - Sondergebiet „Klinikgebiet – Klinikerweiterung“

Das Sondergebiet dient der Unterbringung eines Krankenhauses und sonstiger Gebäude des Gesundheitswesens, die auf die zweckmäßige Erweiterung der im östlich angrenzenden Klinikgebiet bestehenden Anlagen ausgerichtet sind. Im Einzelnen sind folgende Teilnutzungen und Anlagen zulässig: Kliniken mit dazugehörigen Gebäuden, baulichen Anlagen und Nebenanlagen für die ambulante und/oder stationäre, ärztliche oder gesundheitsfachliche Behandlung und Nachsorge von Patienten; zudem Anlagen und Räume für die Verwaltung, Bewirtschaftung und Versorgung der Einrichtungen (zum Beispiel Büro-, Sozial-, Wirtschafts-, Technik- und Lagerräume).

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Redaktion Stellvertretender Reporter-Chef; hauptsächlich zuständig für die Große Kreisstadt Bad Mergentheim

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