Bad Mergentheim/Ellwangen. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge musste sich ein 15-Jähriger aus Bad Mergentheim seit Mitte Juli vor Gericht verantworten. Das Landgericht Ellwangen verurteilte ihn jetzt.
Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hatte Anfang April Anklage gegen den 15-Jährigen aus Bad Mergentheim erhoben, weil er eine 78-Jährige im Januar in der Wolfgangstraße vom Rad gestoßen haben soll, die daraufhin schwer stürzte und starb. Vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts wurde wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge verhandelt.
Das Landgericht teilte nun am Mittwoch mit: „Durch Urteil vom heutigen Tag wurde der nunmehr 15-jährige Angeklagte der Körperverletzung mit Todesfolge, der vorsätzlichen Körperverletzung, des Diebstahls in acht Fällen und der Sachbeschädigung in zwei Fällen schuldig gesprochen.
Nach den Feststellungen der zweiten Großen Jugendkammer stieß er am Abend des 23. Januar 2023 in der Innenstadt von Bad Mergentheim eine 78-jährige Fahrradfahrerin während ihrer Fahrt ohne Grund und unvermittelt derart wuchtig gegen die Seite, dass sie auf den gepflasterten Bürgersteig stürzte, wodurch sie sich Kopfverletzungen zuzog, an deren Folgen sie am Tag darauf verstarb.“
Im Rahmen der Ermittlungen sei zudem zutage gekommen, so das Gericht, dass der Jugendliche in der Nacht zum 19. Januar 2023 einen 41-jährigen Zeugen in dessen Rollstuhl gegen dessen Willen zunächst einige Meter weit herumschob, bevor er den Rollstuhl unangekündigt mit einer schnellen Bewegung hinten an den Griffen hochriss, so dass der Zeuge vornüber aus dem Rollstuhl fiel und sich Knieverletzungen zuzog. Auch von dieser Tat hat sich die Jugendkammer überzeugt.
„Überdies hatte er seit Ende Juli 2022 bis Ende Oktober 2022 in Bad Mergentheim in mehreren Fällen meist in den Abend- oder Nachtstunden Fahrräder oder Motorroller entwendet, um sie für eigene Zwecke zu verwenden, in der Regel,um damit herumzufahren oder um an ihnen herumzubasteln“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Die Jugendkammer hat den weitgehend geständigen Angeklagten „wegen seiner in den Taten zum Ausdruck kommenden schädlichen Neigungen und seines deutlich erhöhten Erziehungsbedarfs“ zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Seine einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe blieb aufrechterhalten.
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