Bad Mergentheim. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hat Anklage gegen einen 15-Jährigen aus Bad Mergentheim erhoben, weil er eine 78-Jährige im Januar in der Wolfgangstraße vom Rad gestoßen haben soll, die daraufhin schwer stürzte und starb.
Vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Ellwangen wird dem Jugendlichen Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Am 23. Januar soll der 15-Jährige, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung, in der Wolfgangstraße in Bad Mergentheim „eine 78-jährige Frau absichtlich und grundlos vom Fahrrad gestoßen haben, wodurch die Frau zu Boden stürzte und sich eine schwere Kopfverletzung zuzog. Die Frau starb am nächsten Tag gegen 16 Uhr an den Folgen der Verletzung.“
Die Ermittlungen erbrachten laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für ein nachvollziehbares Motiv des Angeschuldigten für den ihm zur Last gelegten Angriff; insbesondere stand der Angeschuldigte mit dem Opfer in keiner Beziehung.
Neben diesem Vorwurf werden dem Angeschuldigten eine Vielzahl weiterer Taten zur Last gelegt: So sei er hinreichend verdächtig, am 18. Februar 2022 in Bad Mergentheim gemeinsam mit einem strafunmündigen Jungen auf einen am Boden liegenden Jugendlichen eingeschlagen und eingetreten zu haben, welcher dadurch eine Prellung sowie Schmerzen erlitt.
Ferner soll der Angeschuldigte am 19. Januar nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem 41 Jahre alten Rollstuhlfahrer in Bad Mergentheim im Bereich der Bahnhofstraße diesen umgestoßen und ihm dadurch ebenfalls Schmerzen zugefügt zu haben.
Die Anklage erstreckt sich darüber hinaus auf mehrere Diebstahls-taten im Zeitraum von Juli bis Oktober 2022 im Stadtbereich Bad Mergentheim, bei denen der Angeschul-digte unter anderem mehrere Motorroller und Fahrräder entwendet haben soll. Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Ellwangen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. Da es sich bei dem Ange-schuldigten um einen Jugendlichen handelt, welcher zu den Tatzeitpunkten 14 Jahre alt war, wird die Hauptverhandlung kraft Gesetzes im Fall der Eröffnung des Hauptver-fahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt der Angeschuldigte als unschuldig. sta/sabix
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