Windkraft

„Die Gemeinde Ahorn ist nicht amused“

Verwaltung erachtet Entwurf für neue Standorte als „sehr kritisch“

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sk
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Ahorn. Der Regionalverband hat nun erstmals den Entwurf der neuen Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen vorgelegt. Über dieses Thema hat der Gemeinderat auch in seiner September-Sitzung diskutiert (wir berichteten). Die Gemeinde Ahorn muss nun bis 23. November ihre Stellungnahme abgeben.

Gegenstand der Teilfortschreibung Windenergie II des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 ist die Erreichung des nach Paragraf 20 des „KlimaG BW“ gesetzlich vorgegebenen Flächenziels. Demnach müssen mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiete fur regionalbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Das Flächenziel ist nach Paragraf 13a des Landesplanungsgesetzes bis 30. September 2025 zu erreichen.

Weiter wird die geforderte Öffnung der regionalen Grünzüge für Windkraftanlagen durch die „Teilfortschreibung Windenergie II“ umgesetzt. Der Planungsraum umfasst die Landkreise Heilbronn, Schwäbisch Hall, den Hohenlohekreis, den Main-Tauber-Kreis sowie den Stadtkreis Heilbronn.

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Für die Gemeinde Ahorn wurden folgende Flächen als Vorranggebiete für „regionalbedeutsame“ Windkraftanlagen festgelegt: TBB_19_II (bestehende Fläche im Gemeindewald nordöstlich von Buch), TBB_21_II (neue Fläche im Staatswald südöstlich von Buch), TBB_26_II (neue Fläche im Gemeindewald nordwestlich von Eubigheim) sowie TBB_29_II (bestehende Fläche im Gemeindewald südwestlich von Uiffingen).

Mehr Anlagen im Wald

Der Landesnaturschutzverband (LNV) Baden-Württemberg hat sich laut Verwaltung „intensiv mit der Ausweisung von Vorranggebieten im Wald beschäftigt“. Sein Fazit: Die Realisierung von Windenergieanlagen in Baden-Württemberg habe von 1994 bis 2023 im Wald deutlich zugenommen hat. Für den LNV habe die ökologisch-fachliche Auswahl der Windenergiestandorte Vorrang vor der Gleichverteilung über das Land. Flächen mit großen Artenschutzkonflikten scheiden für den LNV von vornherein aus, das betrifft also auerhuhnrelevante Gebiete sowie Areale mit Artenschutzrelevanz der Klassen A und B. Der LNV spricht sich darüber hinaus dafür aus, auf Windenergiestandorte „in standortgerechten Laub- und Mischwaldern, in Steillagen mit erheblichen Eingriffen für die Erschließung in Gebieten mit hochwertigem Landschaftsbild zu verzichten“.

Bürgermeister Benjamin Czernin erklärte, dass die Gemeinde „nicht amused“ sei und die neuen Standorte als „sehr kritisch“ betrachte, zumal sie laut ihrer Berechnung bereits das Ziel von 1,8 Prozent übertroffen habe – ihre Berechnung ergab 1,9 bis 2,0 Prozent. Allerdings räumte er ein, dass eine Gemeinde nur ein geringes Mitspracherecht habe.

Weitere Kommunen ins Boot holen

Klaus Häffner schlug vor, auch die angrenzenden Kommunen wie etwa Hirschlanden oder Königheim in diese Stellungnahme mit einzubeziehen. Die Verwaltung folgt seiner Anregung genauso wie der eines Zuhörers, der sich wünschte, dass „wir Bürger bei der Nabenhöhe und der Entfernung der Anlagen zu Wohngebieten mitbestimmen dürfen“.

Der Verwaltungschef, so sagte er, erachtet es generell als zukunftsweisend, die Bürger mehr mitzunehmen – übrigens auch beim Thema Solarparks.

Als positiv betrachtet er die Tatsache, dass die Gemeinde bei den Flächen TBB_21_II und TBB_26_II „die Hand drauf habe“. Zudem werde die Gemeinde mit der Forst BW Kontakt aufnehmen.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, in der Stellungnahme neben den bereits erwähnten Vorschlägen die weitere Festlegung von Windkraft-Standorten in der Gemeinde Ahorn als „kritisch“ zu erachten und eine Klärung zu verlangen, ob die durch den Landesnaturschutzverband vorgebrachten Kriterien im Rahmen der Vorprüfung berücksichtigt werden. sk

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