Spitz-Kick: Wie es mit Spielgemeinschaften weitergehen soll

Michael Fürst zum Geheimpapier für Spielgemeinschaften

Veröffentlicht
Kommentar von
Michael Fürst
Lesedauer

Es ist kein Geheimnis, dass es viele Fußball-Verbands-Oberen nicht gerne sehen, wenn mehr und mehr längerfristige Spielgemeinschaften gebildet werden. Nun haben drei Verbände auf Anweisung ihrer Präsidenten (Namen der FN-Redaktion bekannt) ein Papier erarbeitet und dem DFB vorgelegt. Darin wird ein Prozedere aufgezeigt, wie künftig bei der Zulassung von Spielgemeinschaften vorgegangen werden soll. Die Fränkischen Nachrichten haben erfahren (der Redaktion liegen Fragmente der präsidial angeordneten Ausarbeitung vor), dass ein Lizenzierungsverfahren angestrebt wird. Im Kern soll es darin darum gehen, wie sehr sich beide Vereine in der Zeit, in der sie eine Spielgemeinschaft bildeten, bemüht haben, wieder eigenständig zu werden.

Wir wollen den hiesigen Vereinsvertretern, Spielern, Trainern und Fußball-Interessierten natürlich nicht vorenthalten, was wir schon wissen. Deshalb nachfolgend die Punkte des „Lizenzierungsverfahrens SpG(M) Future for Independence Club“ – so die offizielle Bezeichnung.

1. Spielgemeinschaften werden künftig für drei Jahre genehmigt. In dieser Zeit müssen beide Partner versuchen, wieder selbstständig zu werden. Hierzu müssen sie einen Stufenplan erfüllen, der nach jeder Saison von den jeweiligen Kreisoberen abgecheckt wird.

2. Dieser sieht wie folgt aus: Nach dem ersten Jahr müssen beide Vereine wieder eine eigenständige B-Jugend melden. Klappt das nicht, wird die Spielgemeinschaft aufgelöst. Im zweiten Jahr müssen beide zusätzlich eine eigenständige A-Jugend melden. Dazu müssen bei den B-Junioren mindestens zwei weibliche Spielerinnen eingesetzt gewesen sein. Klappt das nicht, wird die Spielgemeinschaft aufgelöst. Im dritten Jahr müssen dann beide Vereine so weit sein, dass sie ab der Rückrunde in ihren SpG(M)-Begegnungen immer abwechselnd Spieler nur eines Vereins einsetzen dürfen. Ausnahme: Pokalspiel, da darf noch gemixt werden. Klappt das in den Liga-Spielen nicht, droht Punktabzug. A- und B-Junioren müssen selbstverständlich weiter in jeweiliger Eigenregie geführt werden, dazu müssen nun auch bei den A-Junioren mindestens zwei Juniorinnen eingesetzt worden sein.

3. Nach der dritten Saison sollen die beiden SpG(M)-Vereine durch diese Maßnahmen dann wieder so flott gemacht worden sein, um jeweils alleine in den Spielbetrieb gehen zu können.

4. Die drei federführenden Verbände der SpG(M)-Initiative eröffnen nach dem dritten Jahr aber auch die Möglichkeit, die Spielgemeinschaft für eine vierte Saison zu verlängern. Hierzu können die beteiligten Vereine ein „Booster-Boni-Paket“ schnüren. Hierzu müssen diese Voraussetzungen zu 66,67 Prozent erfüllt sein: Überfüllung des Schiedsrichter-Solls um 50 Prozent, zwei C-Jugend-Mannschaften im Spielbetrieb, eine Frauenmannschaft und eine bei den B-Juniorinnen, ein beschäftigter FSJ-ler, der sich ausschließlich um die Jugend kümmert, vegane Bratwurst beim Spieltagsverkauf und dazu alkoholfreies Radler (aber nicht naturtrüb). Ein Panini-Album der eigenen Mannschaft muss es auch geben.

Das Papier der drei noch geheimgehaltenen Verbände soll am 26. November beim DFB in einer Dringlichkeitssitzung diskutiert werden. Wie es dann weiter geht, ist offen. Es steht im Raum, dass auch Vereinsvertreter dazu gehört werden sollen…

Ressortleitung Reporterchef und Leiter der Sportredaktion

VG WORT Zählmarke