Bad Mergentheim. „Nicht vom Beckenrand springen“ – diese Regel dürfte den meisten Freibadbesuchern bekannt sein. Auch wenn im Freibad in Bad Mergentheim ein Schild ausdrücklich auf diese Regelung hinweist, kam es im August vergangenen Jahres diesbezüglich zu einer handfesten Auseinandersetzung, mit der sich nun das Amtsgericht in Bad Mergentheim befasste.
Ein 35-Jähriger aus Lauda-Königshofen soll gegenüber einer Bademeistern handgreiflich geworden sein, nachdem diese seinen Neffen auf das entsprechende Verbot hinwies. Er habe sie laut Zeugen „heftig am Arm gepackt“. Hierfür erhielt der Mann in einem vereinfachten Verfahren einen Strafbefehl in Höhe von 1600 Euro. Gegen diesen legte er Einspruch ein. Vor Gericht schildert er eine ganz eigene Version des Vorfalls und beschuldigt die Bademeisterin der Ausländerfeindlichkeit.
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