Berlin. Der Preis ist konkurrenzlos niedrig und das für ein Produkt, das man schon lange im Auge hatte: Während der Rabatt-Tage-Woche, die Händler jedes Jahr Ende November ausrufen, kommt es immer wieder vor, dass Kunden ein echtes Schnäppchen machen können.
Doch auch für betrügerische Händler ist es attraktiv, während dieser Tage Kunden anzulocken. Denn die schauen im Kaufrausch nicht immer so genau hin. Und wenn den Betroffenen erst dann dämmert, dass etwas nicht stimmen könnte, nachdem das Produkt bereits bezahlt ist, aber kein Paket auftaucht, kann es schon zu spät sein.
83 Prozent der Deutschen wollen die Black Week nutzen
Fake Shops heißt die Masche, auf die Kunden während der Black Week noch einmal genauer achten sollten als ohnehin schon. Ein Betrüger baut hier eine täuschend echt aussehende Händlerseite auf und lockt Käufer an. Wer bestellt und zahlt, bekommt etwa andere, minderwertige Ware – oder gar keine.
Die Black Week ist als Betrugsumfeld besonders attraktiv: Denn mit den Schnäppchentagen verbinden – auch seriöse – Händler häufig visuelle Tricks, die Zeitdruck aufbauen: Elemente wie ablaufende Balken oder herunterzählende Countdowns suggerieren, dass ein Angebot nur noch einen kurzen Zeitraum verfügbar wäre. Zu kurz auch, um die Seriosität des Anbieters zu checken.
In Ruhe vergleichen
- Um am Ende nicht mehr Geld auszugeben als geplant und möglicherweise Überflüssiges zu kaufen, helfen ein paar Tricks.
- Im Idealfall überlegt man sich bereits vor der Black Week, welche Waren man erstehen möchte und recherchiert die marktüblichen Preise.
- Soll es doch ein Spontankauf sein, helfen Preissuchmaschinen. Diese zeigen häufig auch den Preisverlauf der vergangenen Wochen an.
- Auch wenn das Schnäppchen noch so attraktiv ist – von eingeblendeten Countdowns oder Hinweisen, dass nur noch zwei dieser Produkte verfügbar seien, sollte man sich nicht verrückt machen lassen, sondern in Ruhe Preise, Versandkosten und Rücksendebedingungen vergleichen. sb
Das Potenzial für Betrüger ist groß: 83 Prozent der Menschen in Deutschland möchten laut einer Umfrage der Unternehmensberatung PwC in diesem Jahr die Black Week nutzen, um nach Schnäppchen zu schauen. Im Schnitt wollen sie dabei 277 Euro ausgeben und vor allem nach Produkten aus dem Segment Technik suchen. Dazu kommt, dass viele Kunden nicht auf kleine Preisnachlässe aus sind, sondern gleich den ganz großen Rabatt wollen. Erst Angebote, die 50 Prozent Preisnachlass versprechen, werden demnach als attraktives Angebot bewertet.
Verbraucherzentralen bieten Fake-Finder an
Für unseriöse Anbieter ist die Schnäppchenjagd der Konsumenten also eine gute Gelegenheit, potenzielle Kunden auf die eigene Webseite zu locken. Allerdings reichen beim Online-Kauf schon ein paar Minuten, um einige Punkte zu überprüfen, die auf einen Fake Shop hindeuten können.
Nur Sekunden braucht es, denn Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen zu nutzen. Unter www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder lässt sich mit der Adresse des Händlers kontrollieren, ob ein bekannter Betrugshändler dahinter steckt. Das ist aber kein ausreichender Schutz, denn eine neu aufgebaute Webseite ist vielleicht noch nicht gemeldet worden.
AGB und Impressum müssen kein Sicherheitsgarant sein
Misstrauisch machen sollten auch unplausibel niedrige Preise, ein fehlendes Impressum oder fehlende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Wenn AGB und Impressum vorhanden sind, muss das umgekehrt kein Sicherheitsgarant sein: AGB lassen sich von anderen Anbietern kopieren und im Impressum eine Fantasie-Adresse eingeben.
Ein Check bei Kartenanbietern wie Google Maps kann helfen, herauszufinden, ob der betreffende Anbieter an der angegebenen Adresse tatsächlich existiert. Mehr Verlässlichkeit bietet ein Check im Handelsregister. Ein weiteres Warnzeichen sollte es sein, wenn Vorkasse die einzige Zahlungsmöglichkeit ist. Das kann auch verdeckt sein, indem zunächst mehrere Zahlungswege wie Lastschrift, Kreditkarte und Zahlung per Rechnung angeboten werden, bis jedoch im letzten Schritt der Bestellung nur noch die Vorkasse übrigbleibt.
Genau hinzuschauen gilt es auch bei Siegeln: Eine kurze Onlinesuche zeigt, ob ein professionell aussehendes Gütesiegel wirklich existiert oder nur ausgedacht ist. Manch ein Betrüger schmückt sich allerdings auch einfach mit einem illegal verwendeten echten Siegel. Handelt es sich zum Beispiel um das beliebte Trusted-Shops-Siegel sollten Nutzer auf dessen Webseite überprüfen, ob der Händler wirklich bei Trusted Shops gelistet ist.
Doch was tun, wenn es zu spät ist und der Kauf getätigt? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, in so einem Fall umgehend die eigene Bank zu kontaktieren mit dem Versuch, die Zahlung zu stoppen. Bei Überweisungen geht das in der Regel nicht, bei Lastschriften ist es möglich. Nächster Schritt: Beweise sichern, etwa Screenshots von der Webseite und der Bestellung sowie gegebenenfalls erhaltene Mails vom Anbieter. Diese sind nötig für die Anzeige bei der Polizei – damit im besten Fall weitere Verbraucher vor dem Betrüger geschützt sind.
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