Ludwigshafen. Eine Behandlung oder Operation von Hund und Katze beim Tierarzt oder in der Tierklinik kann schnell ins Geld gehen. Mit einer Tierkrankenversicherung kann man sich vor diesem finanziellen Risiko schützen. Aber: Die Policen sind teuer, und nicht alle Behandlungen werden bezahlt, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Zudem werden meist nur gesunde Tiere versichert. Mit regelmäßigen Rücklagen kann vorgesorgt werden.
„Die Unterschiede bei den Preisen und den versicherten Risiken einer Tierkrankenversicherung sind enorm“, wird Anna Follmann, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale, in einer Mitteilung zitiert. Follmann rät, sich vor dem Abschluss einer Tierkrankenversicherung gründlich zu informieren und Tarife und Bedingungen zu vergleichen.
Eine Tierkrankenversicherung kann als Operationskosten- und Krankenvollversicherung abgeschlossen werden. Die umfangreichere Krankenvollversicherung ist meist um einige hundert Euro im Jahr teurer als eine OP-Versicherung. Und: Je älter das Tier bei Vertragsabschluss ist, desto höher wird der Beitrag. Bei älteren Tieren oder bei Vorerkrankungen fordern die Versicherungen mitunter ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand. Ist ein Tier bei Vertragsabschluss krank, gilt eine Wartezeit von meist drei Monaten ab Vertragsbeginn.
Für welche Kosten die Versicherung aufkommt
Die Tierkrankenversicherung erstattet die Tierarzt- und Operationskosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente, Unterbringung und Diagnostik. Eine Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Notwendigkeit oder auch Impfungen übernehmen viele Versicherer nicht oder nur anteilig. Auch eine Tätowierung oder Kennzeichnung mit einem Chip sind häufig nicht versichert, so die Verbraucherzentrale.
Tierärzte rechnen je nach Aufwand zwischen dem einfachen und vierfachen Gebührensatz ab. Die Versicherer bezahlen allerdings nicht jeden Gebührensatz. Hier lohnt ein Blick in die Bedingungen. Üblicherweise übernimmt die Versicherung nur 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Wichtig ist auch zu wissen, dass manche Versicherer nur bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag – beispielsweise 2.500 Euro – für die Tierarztkosten aufkommen. Ausführliche Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.
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