Finanzen

Was Rentner über die Steuererklärung wissen müssen

Spätestens wenn Post vom Finanzamt im Briefkasten liegt, wird es für Ruheständler ernst. Denn auch sie müssen gegebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Wie das alles funktioniert, erklärt der Steuerzahlerbund im Online-Seminar

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Walter Serif
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Die Steuererklärung mit dem Online-Portal Elster ist für Rentner bequemer geworden. © Christin Klose/dpa

Mannheim. Auch Rentnerinnen und Rentner müssen unter Umständen eine Steuererklärung abgeben. Andrea Schmid-Förster vom Steuerzahlerbund Baden-Württemberg hat im Online-Seminar mit unseren Leserinnen und Lesern die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet.

Wann müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben?

„Viele Rentner glauben, sie müssten keine Steuern zahlen. Wir sind aber Steuerzahler von der Wiege bis zur Bahre“, sagt Schmid-Förster. Wer zum Beispiel das ganze Kalenderjahr eine Rente bekommt und Einkünfte erzielt, die 2023 höher als 10 908 Euro sind, muss eine Steuererklärung abgeben. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Oft bekommt man sowieso Post vom Finanzamt, dann gibt es keine Ausreden mehr.

Und wenn sich das Finanzamt nach meinem Renteneintritt nicht meldet, kann ich dann nicht einfach auf Tauchstation gehen?

„Das wäre keine gute Idee. Das Finanzamt kann sich auch nach Jahren melden. Dann muss der Rentner mehrere Steuererklärungen rückwirkend abgeben. Das ist dann nicht nur eine Heidenarbeit. Wer zum Beispiel keine Belege aufgehoben hat, kann auch nichts mehr von der Steuer absetzen“, warnt die Expertin.

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Heißt dies, dass der Fiskus bei jedem Rentner zuschlägt?

„Nein, die Pflicht zur Angabe einer Steuererklärung sagt darüber nichts aus. Der Rentenjahrgang 2023 zahlt zum Beispiel bis zu einem Altersruhegeld von 1270 Euro überhaupt keine Steuern. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2540 Euro, gilt dann aber für beide Renten zusammen“, erklärt Schmid-Förster. Wer zusätzliche Einkünfte wie Arbeitslohn, Betriebsrenten oder Vermietungseinkünfte hat, muss dann gegebenenfalls doch Steuern zahlen.

Wann läuft die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 ab?

Am 2. September 2024. Wer einen Steuerberater hat, kann aber bis zum 2. Juni 2025 warten. Das Finanzamt lässt mit sich aber auch über eine Fristverlängerung reden. In der Regel wird dann kein Verspätungszuschlag fällig. Zuständig ist immer das Wohnsitzfinanzamt. In Mannheim gibt es mit dem Finanzamt Mannheim-Stadt und Mannheim-Neckarstadt sogar zwei.

Muss ich wie bei der Grundsteuer das Steuerportal Elster nutzen?

„Nein, man kann seine Steuererklärung in der Regel auch auf Papier ausfüllen“, sagt Schmid-Förster. Der Vorteil des Portals ist allerdings, dass es da auch einen elektronischen Anlageassistenten gibt, der die Arbeit erleichtert. Natürlich können die Senioren auch andere Steuerprogramme mit einer Elster-Schnittstelle benutzen. Rentner, die nur Alterseinkünfte und einen Minijob haben, können „einfachElster“, nutzen, für das man sich nicht extra registrieren lassen muss. Nach einer kurzen Prüfung kann man eine Zugangsnummer beantragen, die dann nach wenigen Tagen per Post zugeschickt wird. Die Ruheständler müssen nur wenige Angaben machen, weil das Finanzamt die Daten zu den Renteneinkünften und zur Kranken- und Pflegeversicherung schon vorliegen hat. Auf Papier funktioniert das ähnlich, die Felder, die nicht ausgefüllt werden müssen, sind mit einem kleinen „e“ im Kreis markiert.

Was müssen Rentner bei der Steuererklärung alles angeben?

Im Prinzip alles. Also den Nebenjob, sofern er kein Minijob ist, oder die Mieteinnahmen. Aber auch Verkäufe auf Online-Plattformen. Vorsicht: Wer den Fiskus betrügen will, sollte wissen, dass die Portale die Verkäufe melden müssen. Man muss auch nicht immer Steuern zahlen. Wer Bücher oder das alte Sofa verkauft, muss dafür keine Steuern zahlen. Anders sieht es bei Edelmetallen aus. Wer sein Gold verkauft, muss keine Steuern zahlen, wenn er es länger als ein Jahr in Besitz hatte. Verkauft er es innerhalb eines Jahres, fallen Steuern an, sofern der Gewinn höher als 600 Euro ist. Für Ehrenämter wie Übungsleiter (3000 Euro) oder Kassierer beim Fußballverein (840 Euro) gibt es Freibeträge. Und wer Kapitalerträge aus Zinsen oder Aktienverkäufen erzielt, kann die übliche Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, die ab einem bestimmten Freibetrag fällig wird, reduzieren, wenn sein Steuersatz aus den Rentenbezügen niedriger ist. Vermieter können die Werbungskosten geltend machen, wenn sie zum Beispiel neue Fenster einbauen oder die Heizung austauschen

Wie werden denn die Rentenbezüge versteuert?

„Das hängt davon ab, wann man in Rente geht. Beim Rentenjahrgang 2005 liegt der Steueranteil bei 50 Prozent, bei dem von 2023 sind es bereits 82,5 Prozent“, erklärt Schmid-Förster. Daraus errechnet sich ein Freibetrag, der gleich bleibt und sich nicht durch die Rentenanpassungen verändert. Dadurch sinkt der steuerfreie Anteil. Ab dem Rentenjahrgang 2058 muss das komplette Altersruhegeld versteuert werden. Umso wichtiger wird es, dass die Rentner wissen, welche Ausgaben oder Freibeträge sie absetzen können. Zum Beispiel Spenden, Kirchensteuer und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Im Alter steigen Pflege- und Krankheitskosten. Deshalb kann es auch einen Pflege- und Behindertenpauschbetrag geben. Auch Fahrtkosten zum Arzt und Ausgaben für Arzneimittel oder Brillen sind abzugsfähig. Steuermindernd ist der Altersentlastungsbetrag.

Redaktion Reporter für Politik und Wirtschaft

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