Ende der Energiespar-Verordnung

Energiespar-Verordnung: Tauberbischofsheim leuchtet wieder

In Tauberbischofsheim ist die dunkle Zeit fürs Erste vorbei: Nach dem Ende der Energiespar-Verordnung am 15. April werden verschiedene Gebäude wieder angestrahlt.

Von 
Sabine Holroyd
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Die markante Stadtkirche St. Martin in Tauberbischofsheim wird nach dem Ende der Energiespar-Verordnung wieder beleuchtet und ist damit weithin zu sehen. © Sabine Holroyd

Tauberbischofsheim. Viele Städte haben in den vergangenen Monaten auf eine Beleuchtung repräsentativer Gebäude verzichtet, darunter auch Tauberbischofsheim. Mit dem Auslaufen der Bundesverordnung kehrte das Licht wieder zurück. In Tauberbischofsheim erstrahlen zum Beispiel wieder die Stadtkirche St. Martin und das Rathaus.

Auf FN-Anfrage sagte die Pressesprecherin der Stadt, Helga Hepp: „Seit dem Wochenende werden die städtischen Gebäude wieder im Umfang wie vor den Energieeinsparungsmaßnahmen beleuchtet. Angestrahlt werden dabei die Stadtkirche St. Martin und das Rathaus. Die übrigen Gebäude der Fußgängerzone wie beispielsweise das so genannte ,Lieblerhaus’ oder das Barockpalais Bögner (Mackerthaus) und die Bäume von Markt- und Sonnenplatz werden durch Bodenstrahler illuminiert. Dabei kommt ausschließlich die energieeffiziente LED-Technik zum Einsatz.“

„Stadtkulisse wird aufgewertet“

Bürgermeisterin Anette Schmidt freut sich: „Die in den Abendstunden beleuchteten Attraktionen wie beispielsweise der Brunnen am Schlossplatz oder das Rathaus sorgen für ein wunderbares Ambiente, das Gäste und Einheimische sehr schätzen. Jetzt finden auch wieder die historischen Stadtführungen mit dem Turmwächter in den Abendstunden statt. So können wir die historisch bedeutsamen Gebäude hervorheben und perfekt präsentieren. Die gesamte Stadtkulisse wird durch die ansprechende Beleuchtung aufgewertet. So wird eine Wohlfühlatmosphäre geschaffen, die Menschen zusätzlich animiert, sich in der Altstadt aufzuhalten.“

Die Energiespar-Bemühungen der deutschen Städte und Gemeinden scheinen Wirkung zu zeigen: Die in den Energiesparvorgaben der Bundesregierung enthaltenen Vorgaben – etwa zum Heizen in öffentlichen Gebäuden, zur Warmwasserversorgung sowie zur Anstrahlung von Denkmälern – seien „sehr flächendeckend“ und vielfältig umgesetzt worden, so dass man von Einsparpotenzialen von etwa zehn bis 20 Prozent ausgehe, sagte Bernd Düsterdiek, Beigeordneter für Städtebau und Umwelt beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, der Deutschen Presse-Agentur. Das komme auch den kommunalen Haushalten zugute.

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Tauberbischofsheim

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