Tarifvertrag

Baden-Württemberg: Metall-Betriebe dürfen ihr Personal austauschen

Ein neuer Tarifvertrag in Baden-Württemberg ermöglicht den flexiblen Personalaustausch in der Metall- und Elektroindustrie.

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Walter Serif
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Ab März dürfen im Südwesten Betriebe in der Metall- und Elektroindustrie ihr Personal austauschen. © picture alliance/dpa

Mannheim. Der Arbeitgeberverband Südwestmetall und die Gewerkschaft IG Metall Baden-Württemberg haben sich auf einen Tarifvertrag verständigt, der den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie (M+E) in Baden-Württemberg einen unkomplizierten Austausch von Personal ermöglicht. „Wir geben den Unternehmen damit ein Instrument an die Hand, mit dem sie flexibel auf unterschiedliche Auslastungssituationen reagieren können“, sagte der Südwestmetall-Vorsitzende Joachim Schulz am Freitag in Stuttgart. Der Tarifvertrag tritt zum 1. März 2025 in Kraft. „Die aktuelle Krise trifft die Betriebe der Branche unterschiedlich. Während einige Unternehmen mit Auftragsrückgängen und Kurzarbeit kämpfen, haben andere Schwierigkeiten, das hohe Arbeitsaufkommen zu bewältigen“, sagte Barbara Resch, Bezirksleiterin der IG Metall.

IG Metall: Strenge Bedingungen für den Personalaustausch

Der neue Tarifvertrag bietet nun eine Lösung für beide Seiten: Er ermöglicht es, Beschäftigte vorübergehend in anderen Betrieben einzusetzen, um Kurzarbeit und damit verbundene Einkommensverluste zu vermeiden. Nach Angaben der Gewerkschaft gelten strenge Bedingungen für den regionalen Personalaustausch. Voraussetzung dafür ist demnach das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit – weder Beschäftigte noch Unternehmen werden zu einem Personaleinsatz gezwungen. Zudem ist klar geregelt, dass in einem anderen Betrieb dasselbe Entgelt wie am ursprünglichen Arbeitsplatz gilt. Auch die Mitbestimmung der Betriebsräte ist fest verankert: Sie müssen jedem Einsatz zustimmen und können über Betriebsvereinbarungen sicherstellen, dass die Bedingungen stimmen.

Redaktion Reporter für Politik und Wirtschaft

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