Neckar-Odenwald-Kreis. Seit Mitte Dezember sind die Bodenrichtwerte der Grundstücke zwischen Schweinberg und Schwarzach, zwischen Mudau und Adelsheim bei „Boris BW“ erfasst und nachzulesen (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de).
Informationen auf einen Klick
Mit einem Klick stellt man fest, dass für die gemischte Baufläche der Buchener Kernstadt rund um die Marktstraße 100 Euro je Quadratmeter festgelegt sind, für die gewerbliche Fläche rund um die Siemensstraße 42,50 Euro, für Wohnbauflächen im ländlichen Rinschheim sind es 50 Euro je Quadratmeter, für landwirtschaftliche Quadratmeter rund um die Stadt gibt es Werte zwischen 50 Cent und zwei Euro. Wer Lust hat, kann herausfinden, wo im Kreis die teuersten und wo die günstigsten Flächen zu finden sind.
Immer informiert sein
Das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (Boris BW) gibt es seit September 2019, nur ein Teil der Gutachterausschüsse im ganzen Land ist bereits dabei. Der Neckar-Odenwald-Kreis ist also früh dran. Darauf kann Karl Emig stolz sein: Der Vorsitzende des kreisweiten Gemeinsamen Gutachterausschusses und Leiter der zugehörigen Geschäftsstelle hat mit seinem Team dafür gesorgt, dass die Richtwerte für alle 27 Städte und Gemeinden des Kreises ermittelt, zusammengetragen und hochgeladen wurden. Seit April 2021 wird diese Aufgabe zentral von diesem Gemeinsamen Gutachterausschuss für alle Kreiskommunen erledigt.
Maßgeblich für Grundsteuer
Die Richtwerte, die sich aus den Flächenverkäufen der Vorjahre ergeben, werden für die Bürger interessant, wenn ein Grundstück erworben oder verkauft werden soll. Aber sie bekommen in den nächsten Monaten noch eine weitere wichtige Bedeutung: Die Bodenrichtwerte sind die Grundlage für die künftige Berechnung der Grundsteuer, die jeder einzelne Eigentümer an die Gemeinde abführen muss.
Das ist das Ergebnis der Grundsteuerreform, die im Landtag am 4. November 2020 verabschiedet wurde. Denn schon 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Art der Berechnung für verfassungswidrig erklärt.
Nun müssen Millionen von Grundstücken neu bewertet werden, damit wie geplant ab 2025 die Berechnungen auf der neuen Grundlage erfolgen können. Die „Einheitswerte“, die bislang der Maßstab für die Steuerberechnung sind, spielen dann keine Rolle mehr.
Was kommt dadurch auf Grundstückbesitzer und auf Mieter zu? Die FN haben bei Karl Emig nachgefragt, dem Spezialisten im Kreis für das Thema Bodenrichtwerte.
Herr Emig, was müssen Eigentümer nun tun?
Karl Emig: Die Eigentümer müssen dem Finanzamt in diesem Jahr mehrere Informationen liefern: Die Lage des Grundstücks und seine Fläche zusammen mit dem Bodenrichtwert sind in eine Grundsteuererklärung einzutragen. Das gesamte Verfahren liegt aber in der Hand der Finanzämter und der Kommunen, nicht beim Gutachterausschuss. Zudem sind für diese Meldung nicht die jetzt vorliegenden Bodenrichtwerte maßgeblich, sondern es ist noch eine Überarbeitung nötig.
Warum ist das erforderlich?
Emig: Die jetzt in „Boris“ eingetragenen Werte basieren auf der Auswertung der Kaufverträge der vergangenen Jahre. Die Daten für 2021 müssen – das erfolgt immer zum Jahresbeginn – nun noch ausgewertet, festgestellt und übermittelt werden. Dabei geht es um alle 2021 unterzeichneten Kaufverträge über Grundstücke und Objekte. Denn für die Meldung der Bürger ans Finanzamt entscheidend ist der Stand zum Stichtag 1. Januar 2022. Die Überarbeitung ist ein großer Aufwand für den neuen Gemeinsamen Gutachterausschuss im Landkreis. Es geht immerhin um 27 Kommunen mit 119 Gemarkungen, mit jeweils mehreren Wertzonen im Innenbereich und bis zu sieben Zonen im Außenbereich. Das ergibt insgesamt 1805 verschiedene Bodenrichtwertzonen für den Kreis.
Wie läuft das nun ab?
Emig: Wir bemühen uns gerade im Gutachterausschuss, mit den für die jeweiligen Kommunen zuständigen und von ihnen entsendeten Gutachtern Termine zu vereinbaren, um die Richtwerte vorzuberaten. Danach werden die Werte in einer weiteren Gutachterausschusssitzung endgültig festgestellt und können danach digital aufbereitet ans Land übermittelt werden – eine Mammutaufgabe, die wir in diesem Frühjahr bewältigen müssen.
Wann müssen die Bürger diese Fakten dem Finanzamt melden?
Emig: Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform Elster eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis 31. Oktober 2022.
Werden die Bürger denn über diese Neuregelungen noch informiert?
Emig: Wie das genau abläuft, wird derzeit bei den zuständigen Stellen diskutiert. Das obliegt aber den Gemeinden.
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[2] https://www.fnweb.de/orte/adelsheim.html
[3] https://www.mannheimer-morgen.dehttps://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de