Nahverkehr - Gremium lobt die gute Absicht der Jahresfahrkarte für junge Leute, kritisiert aber, dass der Landkreis 30 Prozent der zusätzlichen Kosten übernehmen soll

Neckar-Odenwald-Kreis: Kreistag stimmt für Landesweites Jugendticket

Von 
Martin Bernhard
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Landesweit mit Bus und Bahn ein Jahr lang für 365 Euro fahren: Das soll ab kommendem Jahr für Inhaber des Landesweiten Jugendtickets gelten. © Martin Bernhard

Neckar-Odenwald-Kreis. Im Bürgerzentrum in Fahrenbach, wo vor wenigen Monaten noch Menschen gegen das Corona-Virus geimpft wurden, tagte am Montagnachmittag der Kreistag zum zweiten Mal in diesem Jahr. Unter anderem befasste er sich mit den Landesweiten Jugendticket.

Nach einem Beschluss der Landesregierung soll das LWJT 365 Euro im Jahr kosten und am 1. März 2023 eingeführt werden. Damit sollen Personen bis zum Alter von 21 Jahren sowie Studenten und Auszubildende bis 27 Jahre ein Jahr lang landesweit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen können. Das Ticket gilt in Regionalzügen, Nahverkehrszügen, S-Bahnen, Straßen- und Stadtbahnen sowie in Bussen. Der Landkreis als Aufgabenträger des ÖPNV soll 70 Prozent des Gesamtaufwands für das Ticket vom Land erstattet bekommen.

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Dass die kommunale Seite 30 Prozent tragen soll, dafür hatten Landrat und Kreisräte kein Verständnis. Denn der Kreis würde nach aktuellen Berechnungen auf rund 790 000 Euro zusätzliche Kosten sitzen bleiben. Diese sind vor allem auf den Preisunterschied zum derzeit angebotenen „Maxx-Ticket“ zurückzuführen. Die bisherige Schüler-Jahreskarte gilt innerhalb des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar. Sie kostet 560,40 Euro und damit rund 180 Euro mehr als das LWJT.

„Vertrag zu Lasten Dritter“

Kreisrat Thomas Ludwig (Freie Wähler) bezeichnet deshalb die Einführung des Tickets durch die Landesregierung als „Vertrag zu Lasten Dritter“. Im Namen seiner Fraktion forderte er die Landesregierung dazu auf, „ein Augenmerk auf die Verkehrsbedürfnisse des Ländlichen Raums zu werfen und für eine spürbare Abmilderung des Stadt-Land-Gefälles bei der Vertaktung zu sorgen.“ Grundsätzlich hielt Ludwig die Idee des LWJT für gut, da diese der Umwelt diene und familienfreundlich sei.

Wie Ludwig lobte auch Heide Lochmann für die SPD-Kreistagsfraktion die positive Absicht, die hinter dem Ticket steckt, nämlich die junge Generation an den ÖPNV heranzuführen. Doch auch sie merkte an: „Die Wege zum ÖPNV sind oft sehr weit.“ Sie forderte mehr Parkplätze für Fahrräder und ein flächendeckendes Angebot an Bus- und Bahnverbindungen. Außerdem wünscht sie sich Zuschüsse für sozial schwach gestellte Personen.

Die junge Lena-Maria Dold von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach als Nutznießerin des geplanten Tickets. „Das ist ein wichtiger Schritt in der Mobilitätswende“, stellte sie fest. „Das ist eine Investition in unsere Zukunft.“ Denn das LWJT entlaste Familien und sei für den Klimaschutz essenziell.

Dr. Norbert Rippberger monierte für die CDU-Fraktion, dass das Land die Presse vor den kommunalen Landesverbänden über das geplante Ticket informiert hätte. Er kritisierte ebenfalls die zusätzliche Belastung kommunaler Haushalte und hoffte, dass nach der ersten Evaluierung im Jahr 2024 die Finanzierung besser geregelt werde. Grundsätzlich findet Rippberger die Idee gut, wünscht sich allerdings ein bundesweiteres Jugendticket.

Karte gilt grenzüberschreitend

„Das ist ein Stück Freiheit für Jugendliche“, stellte Ralf Barwig von der AfD fest. Er forderte einen Halb-Stunden-Takt des hiesigen ÖPNV bis in die Abendstunden hinein. Darüber hinaus verlangte er, dass man generell kostenlos mit dem ÖPNV zur Arbeit oder zum Ausbildungsplatz fahren können sollte.

Auf Nachfrage informierte Landrat Dr. Achim Brötel darüber, dass das LWJT auch grenzüberschreitend, also in den angrenzenden Verkehrsverbünden in Bayern und Hessen, gelten werde.

Anschließend beschloss der Kreistag einstimmig, dass Landesweite Jugendticket zum 1. März 2023 einzuführen und die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen. Außerdem soll die Kreisverwaltung vor Einführung des Tickets eine Änderung der Schülerbeförderungskostensatzung vorlegen, mit dem Ziel, den kommunalen Kostenanteil dadurch auszugleichen. „Unser Landkreis ist der erste in der Metropolregion Rhein-Neckar, der einen solchen Beschluss gefasst hat“, freute sich Brötel nach der Abstimmung über das Ergebnis.

Redaktion

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