Main-Tauber-Kreis. Die Asiatische Hornisse breitet sich weiter aus – Nester mit Arbeiterinnen sollten Betroffene nur von sachkundigen Personen mit Schutzausrüstung entfernen lassen, heißt es von Ämterseite. Das Landratsamt Main-Tauber hat auf Anfrage der FN-Redaktion erklärt, dass es bezogen auf das Insekt nicht zuständig sei. „Sofern bei uns Meldungen eingehen, verweisen wir auf die die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt“ (LUBW). In diesem Sommer seien bislang zwei Meldungen eingegangen. Beide „konnten aber anhand einer Überprüfung vor Ort als Nester der Mittleren Wespe identifiziert werden.“
Generell kann aber festgehalten werden: Die Asiatische Hornisse breitet sich trotz umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen des Landes in Baden-Württemberg aus. Inzwischen hat das Bundesumweltministerium die invasive Art umgestuft. Eine Beseitigungsverpflichtung für die Länder entfällt und es werden nun Managementmaßnahmen ergriffen. Ein bundesweit einheitliches Management- und Maßnahmenblatt wurde veröffentlicht und ist über die Homepage der Landesanstalt für Umwelt abrufbar. Sichtungen von Einzeltieren und insbesondere Nester sollen weiterhin über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt gemeldet werden.
Amt gibt Informationen zur Entfernung von Nestern
Diese Meldungen können nicht nur über die Homepage der LUBW sondern auch über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ erfolgen. Die Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim prüfte die eingehenden Meldungen und gebe bei Nestfunden den Meldenden weitere Informationen zur Nestentfernung und sachkundigen Personen im Umkreis. Eine Beauftragung der Nestentfernung und die Übernahme der dafür anfallenden Kosten „erfolgen durch die Grundstückseigentümer bzw. Betroffene, sofern diese eine Entfernung für notwendig erachten, und nicht durch die Behörden“. Aufgrund der Stichgefahr verbunden mit möglichen allergischen Reaktionen werde dringend davon abgeraten, Nester mit Arbeiterinnen ohne Sachkunde und ausreichender Schutzausrüstung selbst zu entfernen.
Tigermücke kann Krankheiten übertragen
Zweites „Probleminsekt“ ist die stechende Tigermücke, die gefährliche Tropenkrankheiten übertragen kann. Der Website des Landesgesundheitsamtes ist zu entnehmen, dass die Tigermücke bisher weder als Population noch als Einzelbefund im Main-Tauber-Kreis nachgewiesen worden ist. Der Datenstand wurde zuletzt am 8. Juli aktualisiert.
Im Gegensatz zum Stechmücken-Monitoring in Bayern erfolgt in Baden-Württemberg keine systematische Untersuchung der Mücken. Bei Zusendung von Mückenexemplaren durch Bürger an das Gesundheitsamt erfolgt eine erste Einschätzung und gegebenenfalls eine vertiefte Untersuchung über das Landesgesundheitsamt.
Nur noch eine Frage der Zeit
Zwar ist in Deutschland bislang kein Fall bekannt geworden, bei dem eine konkrete Erkrankung durch den Stich einer hier lebenden Tigermücke übertragen wurde. Experten halten dies wegen des Klimawandels aber nur noch für eine Frage der Zeit. Wichtig zu wissen: Tigermücken tragen die Krankheitserreger nicht von Natur aus in sich. Sie müssen den Erreger erst durch das Blutsaugen aufnahmen und dafür einen infizierten Menschen stechen, um dann selbst Überträger eines Virus‘ werden zu können. Nur Weibchen saugen Blut. Sie benötigen es für die Bildung ihrer Eier. Und sie können mehrere Menschen nacheinander stechen, was das Übertragungsrisiko erhöht.
Tigermücke (Aedes albopictus) und die heimische Gemeine Stechmücke (Culex pipiens) sind entfernt verwandt, aber gehören zu unterschiedlichen Gattungen innerhalb der Familie der Stechmücken (Culicidae). Fazit für den Raum Nord Württemberg: Die auffällig gestreifte Tigermücke ist aktuell angepasst und lokal etabliert, besonders in wärmeren Städten wie Stuttgart und Umgebung und im Rheintal. Sie wird aber kontrolliert und bekämpft.
Wasseransammlungen regelmäßig entfernen
Die Tigermücke legt ihre Eier in kleinen Wasseransammlungen ab. Kontrollieren und regelmäßiges Entfernen von Wasserlachen ist auf dem heimischen Gelände also sinnvoll. Ablagestätte für Eier sind Blumentopf-Untersetzer, Gießkannen, Vogeltränken, Eimer, Regenrinnen und Abflüsse, Regentonnen (abdecken) und Gartenspielzeug oder leere Behälter. Als Faustregel kann gelten: Alles, was länger als fünf bis sieben Tage Wasser sammelt, ist potenziell eine Brutstätte. Und: Bei Verdachtsfällen das Tier dokumentieren (Foto, Video) und den Behörden melden.
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