Kreiswahlausschuss

Fast 300 Personen stellen sich zur Wahl

Alle Bewerber und Bewerberinnen zugelassen

Von 
lra
Lesedauer: 
Der Kreiswahlausschuss tagte im Landratsamt. © Landratsamt Main-Tauber-Kreis

Main-Tauber-Kreis. Eine Sitzung des Kreiswahlausschusses fand unter Vorsitz des Kreiswahlleiters Landrat Christoph Schauder im Landratsamt Main-Tauber-Kreis in Tauberbischofsheim statt. Dabei wurde über die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Kreistagswahl am Sonntag, 9. Juni, im Main-Tauber-Kreis Beschluss gefasst. Alle Wahlvorschläge entsprachen den rechtlichen Vorgaben und wurden einstimmig zugelassen.

Zur Sitzung waren neben den vier Beisitzern des Kreiswahlausschusses oder den jeweiligen Stellvertretern auch die Vertrauensleute eingeladen, welche die Parteien und Wählervereinigungen benannt hatten.

In den sieben Wahlkreisen haben sich insgesamt 297 Bewerberinnen und Bewerber um einen der insgesamt 40 Sitze im künftigen Kreistag beworben, darunter 77 Frauen (2019: 76) und 220 Männer (2019: 205). Damit hat sich die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber gegenüber der Kreistagswahl 2019 um 16 erhöht. Landrat Schauder freute sich über den „signifikanten Anstieg“. „Gerade eine Kommunalwahl lebt von der Vielfalt der Bewerberinnen und Bewerber“, sagte er. Durch Mehrsitze und Ausgleichsitze kann der Kreistag, abhängig vom Wahlergebnis, letztendlich bis zu 48 Mitglieder haben.

Mehr zum Thema

Kommunalwahlen am 9. Juni

Bad Mergentheim: Sieben Listen wollen in den Gemeinderat

Veröffentlicht
Von
Sascha Bickel
Mehr erfahren

Bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters sind für die sieben Wahlbezirke im Main-Tauber-Kreis insgesamt 50 Wahlvorschläge von acht Parteien und Wählervereinigungen eingegangen. Für die Wahlkreise zwei bis sieben gingen jeweils sieben, für den Wahlkreis 1 (Wertheim) acht Wahlvorschläge ein. Die Wahlvorschläge kommen von der CDU, den Freien Wählern, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, von der AfD, der FDP, der Partei Die Linke und, nur für den Wahlkreis 1, der Bürgerliste Wertheim (BLW). Die Reihenfolge der Parteien und Wählervereinigungen in der bevorstehenden öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge, die voraussichtlich am 20. April erfolgen wird, wie auch auf den Stimmzetteln wird den Ergebnissen der letzten Kreistagswahl 2019 entsprechen. Dies schreibt das Gesetz so vor. lra

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten