Einschulungsuntersuchung

Defizite bereits im Kindergarten erkennen

Dr. Monika Treppner stellte dem Jugendhilfeausschuss des Kreistags die Pflichtaufgabe des Gesundheitsamts vor

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Heike von Brandenstein
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Bei der Einschulungsuntersuchung wird auch ein Seh- und ein Hörtest gemacht, um Defizite rechtzeitig festzustellen. © dpa

Main-Tauber-Kreis. Die Extrasitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistags war eigentlich anberaumt worden, um die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen bei den Jugendgerichten zu verabschieden, wie Erster Landesbeamter Florian Busch eingangs vermeldete. Die kurze Sitzung bot deshalb eine gute Möglichkeit, die Einschulungsuntersuchungen durch das Gesundheitsamt vorzustellen. Das tat dessen stellvertretende Amtsleiterin und Sachgebietsleiterin der Kinder- und Jugendgesundheitspflege, Dr. Monika Treppner.

Sie erläuterte, dass es sich dabei um eine Pflichtuntersuchung für Kinder handele, die bis zum 30. Juni des laufendes Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben. Dass die Geburtenrate in den vergangenen Jahren gestiegen ist, zeigt sich auch bei den Untersuchungen. Wurden 2020 noch 863 Kinder vor der Einschulung untersucht, waren es 2022 bereits 1228 und im laufenden Jahr 1352. Im Pandemiejahr 2021 fanden diese Untersuchungen nicht statt. Ziele der Untersuchung sind zum einen die frühzeitige Entdeckung von Entwicklungsrückständen oder -störungen, zum anderen, entsprechende Förderungen auf den Weg zu bringen, um Defiziten entgegenzuwirken.

Im Ausschuss notiert

Aleit-Inken Fladauch-Rödel wurde als Nachfolgerin von Wolfgang Pempe als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss verpflichtet.

Eine Anpassung der Leistungen zum Unterhalt für junge Menschen in der Vollzeitpflege wurde notwendig, weil der Mindestbetrag für die gesetzliche Rentenversicherung von 42,53 auf 48,36 Euro erhöht wurde. Den Landkreis kostet das 2900 mehr im laufenden Jahr.

Jugendamtsleiter Martin Frankenstein ging auf das 2026 in Kraft tretende Ganztagesförderungsgesetz ein, nach dem allen Erstklässlern eine achtstündige Betreuung sowie in zehn von 14 Wochen Ferien ebenfalls dieselbe Anzahl an Betreuungsstunden gewährt wird. Bei einer Bürgermeisterversammlung im März seien Abstimmungsgespräche zwischen Kommunen und Landkreis vereinbart worden. hvb

„Die Untersuchung im vorletzten Kindergartenjahr ist für alle Kinder verpflichtend“, so Treppner, die den Kindertageseinrichtungen eine sehr gute Kooperation bescheinigte. Sozialmedizinische Assistenten seien dafür vor Ort.

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Andreas Hoenig, Marek Majewsky
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Eltern bekämen einen Fragebogen, in dem Vorerkrankungen des Kindes, Fördermaßnahmen, die Hauptsprache im Haushalt und Angaben zu Geschwistern angegeben werden sollen. Ein Erzieherfragebogen mit Angaben zu Entwicklung, Verhalten und altersgemäßen Fertig- und Fähigkeiten gehört ebenso dazu wie die Überprüfung von Vorsorgeheft und Impfbuch.

Zudem werden Gewicht und Größe, ein Seh- und ein Hörtest sowie die Sprachfähigkeit des Kindes und sein Sprachverständnis nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt. Auch die Motorik, das Malen, die Erfassung von Mengen und das Verhalten während der Untersuchung werden dokumentiert. Die Bewertung der Ergebnisse nimmt ein Arzt vor. Außerdem wird Rücksprache mit der Kindertagesstätte zu jedem einzelnen Kind gehalten.

„Bei bis zu 30 Prozent der Kinder wird eine Nachuntersuchung empfohlen, für die Eltern ins Gesundheitsamt eingeladen werden“, informierte Dr. Monika Treppner. Bei Sprachauffälligkeiten werde ein spezieller Test von einem Arzt oder Logopäden vorgenommen, mit zwei Logopäden habe das Gesundheitsamt einen Vertrag. Bei Auffälligkeiten folge eine ausführliche Beratung der Eltern über Fördermöglichkeiten zu Hause oder im Rahmen der Sprachförderprogramme in den Kindergärten.

Beratung und die Information über Fördermöglichkeiten hat das Gesundheitsamt auch bei anderen Defiziten im Blick. So kann die Empfehlung lauten, sich an eine Frühförderstelle oder an den Kinderarzt zu wenden. Verpflichtend sei das aber nicht, so Treppner auf Nachfrage aus dem Gremium. Die Entscheidungshoheit liege immer bei den Eltern. Zum Abschluss gebe es für die Eltern einen Befund, der bei Einverständnis der Erziehungsberechtigten auch an die Kindertagesstätte gegeben werde. Ein Elternratgeber und die Teilnahmebescheinigung an der Untersuchung für die Schulanmeldung runden die Pflichtaufgabe Einschulungsuntersuchung des Gesundheitsamts ab.

Redaktion Zuständig für die Kreisberichterstattung Main-Tauber

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